Hallo zusammen,
ich habe vor einigen Monaten eine Mietkaution (750EUR)bei einer Bank eingezahlt.
Da ich zu der Zeit allerdings in Schediung gelebt habe und ein Namenswechsel anstand, wurde seitens der Bank kein Mietkautionskonto angelegt, da man mir sagte, ich solle wieder kommen, wenn ich meinen Mädchennamen angenommen hätte.
Somit habe ich nichts unterschrieben und es wurde kein Sparbuch angelegt, welches Zweckgebunden ist. Lediglich die Summe von 750 EUR hinterließ ich dort und bekam eine Quittung auf der auch nur als zweck mein Name geschrieben wurde.
Die Wohnung hat sich als flopp rausgestellt- schimmel feuchte wände…etc. wir ziehen also schnellst möglich wieder aus.
Meine Frage, muss mir die Bank jetzt mein Geld auszahlen, wenn ich komme und meine 750EUR zurück verlange???
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Leider bin ich kein Rechtsanwalt und auch wirklich kein Experte in Mietrecht. Von meinem rechtlichen Verständnis her ist aber eine Kaution nur eine Sicherheit für den Vermieter, die bei einer durch den Mieter zu vertretenden Wertminderung des vermieteten Objektes, einspringt. Ich nehme an, dass die Mängel an der Wohnung nicht durch Sie zu vertreten sind. Damit hat der Vermieter keinerlei Anspruch auf die Kaution und muss sie wieder zurück geben.
Schwieriger finde ich die Frage ob die 750,- € zusätzlich mit Zinsen ausgezahlt werden müssen. Denn normalerweise ist der Vermieter verpflichtet dieses Sparbuch einzurichten. Dieses Geld wird dann nämlich festverzinst (könnten 3% pro Jahr sein).
Ich würde also zu Bank gehen und die 750,- € + Zinsen zurück verlangen. Die 750 € sowieso und die Zinsen, weil Sie wie geschildert das Nichteinrichten des Sparbuches nicht zu vertreten haben. Wenn es Probleme gibt würde ich dann gleich zum Anwalt gehen.
Hallo erstmal, selbstverständlich muß die Bank das Geld zurückzahlen auch wenn es nicht als zweckgebundenes Sparbuch für die Kaution angelegt wurde.
Allerdings finde ich es unmöglich von der Bank zu sagen „ich solle wieder
kommen, wenn ich meinen Mädchennamen angenommen hätte“.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Wenn man in Scheidung lebt oder geschieden ist ist der Frau doch selbst überlassen ob sie ihren Mädchennamen wieder annimmt oder den Ehenamen behält.
Ich an Deiner Stelle würde die ganze Sache unverbindlich beim Anwalt ansprechen der hat dann womöglich noch passende Paragraphen die Du den Bankmitabeiter dann präsentieren kannst
Tut mir leid, aber das ist nicht mein Gebiet. ich habe mich auch sicherlich für solche Fragen icht als Ansprechpartner angegeben.
tut mir Leid.
Brandy
Nein, Du bekommst Dein Geld nicht von der Bank einfach so zurück, der Vermieter muß es erst freigeben.Gruß Christine