Mietkaution wiederbekommen

Beide haben den Mietvertag unterschrieben.
Es geht nun darum meine halbe Kaution möchte ich wiederhaben. Die Kaution bekam Sie zur Hälfte in bar. Der Vermieter weigert sich jetzt mir die Hälfte wieder auszubezahlen, mit der Begründung Sie sei der Hauptmieter gewesen und die Zahlungen der Miete wie auch die Kaution ging von Ihrem Konto aus. Was kann ich tun ,dass ich meine halbe kaution wieder bekomme?

Hi
hast du denn auch die halbe Mietkaution bezahlt? Hast dich darüber nicht asugelassen…
mfg Peter

hi ich habe das geld ihr in bar gegeben und sie hat es dem vermieter dann komplett überwiesen.

Hi
hast du denn auch die halbe Mietkaution bezahlt? Hast dich
darüber nicht asugelassen…
mfg Peter

das geld musst dir von demjenigen holen, dem du es gegeben hast.

hallo. ich denke das ich leer ausgehe denn ich habe nichts gegenzeichnen lassen. das ist mein problem. seh ich das richtig?

das geld musst dir von demjenigen holen, dem du es gegeben
hast.

Hallo Lulu,

heißt dass das Ihr beide jetzt ausgezogen seid und der Mietvertrag damit aufgelöst wurde??
Warst Du den gemeldet als Untermieter??
Wenn Ihr beide dort gewohnt habt und nur einer im Mietvertrag stand ist das nicht in Ordnung, aber es lässt sich nicht mehr ändern.
Wenn der Vertrag durch Auszug erloschen ist, dann hat der Vermieter sich nur mit demjenigen auseinander zu setzen, der im Vertrag steht! Da hat er Recht!!
Also mußt Du Dir das Geld von dem anderen Mieter zurückholen.
Hast Du den irgendeinen Beweis, das Du die Hälfte bezahlt hast?? Evtl. an dem Tag das Geld vom Konto abgehoben??
Ansonsten sieht es schlecht für Dich aus.:frowning:(
Ohne Beweis braucht Dir der andere nichts zu zahlen!!
Bitte immer schriftlich bestätigen lassen das man das bezahlt hat. (mit Datum und Unterschrift desjenigen!!)
Ich drück Dir die Daumen. LG Hase1

hallo hase.
beide sind ausgezogen. beide haben den mietvertrag unterschrieben. könnte beweisen das der jenige das geld bekam, aber leider nichts schriftliches dazu gemacht(nichts gegenzeichen lassen). man lernt dazu. danke. lg

Sie können diesen Betrag nur von"ihr" fordern! Gegenüber dem Vermeiter haben Sie keinen Anspruch, wenn sie nciht als Mieter im Mietvertag aufgeführt waren! Sgtehen Sie mit im Mietvertag, dann gibt es den Begriff „Hauptmieter“ nicht und der Vertag besteht unverändet zwischen Vermieter und beiden Mietern als Solidarhafter weiter fort, bis er denn ordentlich von beiden Mietern fristgerecht gekündigt wird. Verweigert einer der Mieter dem Anaderen die Zustimmung Kündigung, so kann der scheidene Mieter auf die Zustimmung klagen. Eine einvernehmliche Aufhebung kann auch ohne Kündigung getroffen werden, wenn dann auch einvernehmen über die Rückzahlung der anteiligen Kaution erzielt wird.

Hallo, entschuldigen sie, habe ihre Frage vergessen zu beantworten. Denke die Frage hat sich längst erledigt, falls nicht einfach nochmal melden. MfG