Ich habe am 01.02.1994 eine Mietkaution von 3000.- DM beim Vermieter hinterlegt. Wieviel bekomme ich zurück?
Ich bin am 01.02.2011 ausgezogen.
In welchem Zeitraum muß der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Hans-Georg Groth
Hallo Herr Groth,
zunächst muss ihre Kaution auf Euro umgerechnet werden. Die damals gezahlten 3000,00 DM entsprechen 1533.88 Euro.
Der Vermieter muss in Deutschland eine Kaution so anlegen, dass sie mit einem „marktüblichen“ Zins verzinst wird. Das ist leider ein dehnbarer Begriff, so dass Sie sich hier im schlechtesten Fall mit einem Zins von 0,5 % zufrieden geben müssen.
Bei einer Mietdauer von 17 Jahren (1994 bis 2011) läge Ihr Zinsertrag dann bei rund 144,00 Euro, so dass Sie insgesamt knapp 1.670,00 Euro zurück bekommen würden.
Eigentlich soll eine Mietkaution nach der Rückgabe der Wohnung an den Vermieter zurück erstattet werden. Da die Kaution allerdings unter anderem dem Zweck dient, künftige Nebenkostenabrechnungen und auch Spätschäden an der Wohnung abzudecken, haben Vermieter das Recht, die Kaution über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Ende des Mietverhältnisses zurück zu halten.
Viele Informationen rund um die Mietkaution und die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern finden Sie übrigens auf http://www.mietkaution.org. Da bin ich auch grade fündig geworden.
Viele Grüße
Peter Post