Mietkaution. Wieviel darf der Vermieter behalten ?

Hallo,

ein Mieter zieht aus einer Wohnung aus. Alles wurde soweit abgenommen durch den Vermieter. Keine Mängel festgestellt und die Nebenkosten waren die letzten Jahre meist ein paar Euro zuviel sodas der Mieter eine Rückzahlung bekam.

Nun musste der Mieter 3 MM Kaution ( 1500 Euro ) bezahlen. Da er in der neuen Wohnung ebenfalls diese bezahlen muss, wollte er ca. 1200 Euro vom Vermieter sofort zurück bekommen. Da keine Mängel vorliegen und auch die Nachzahlung keine 300 Euro betragen wird, ist dieser Wert vernünftig.

Der VM will aber keine Cent rausrücken und bis zur nächsten Abrechnung ( in 6 Monaten ) warten.

Darf der VM soviel Kaution einbehalten wenn bei NK und Mängel nichts vorliegt ? Gibt es da keine Klausel ( 75% auszahlen ? ).

Der Mieter bräuchte das Geld um die nächste Kaution zu bezahlen

MfG

Hallo!

  1. Zur Frage Verweis hierauf:
    http://www.mieterverein-hamburg.de/kaution-mietsiche…
  2. Wenn der alte Vermieter herumzickt, mit dem neuen abklären, ob der auch mit einer Kautionsversicherung einverstanden ist. wird von vielen Banken angeboten und erspart es mit größeren Summen Bargeld hantieren zu müssen:
    http://www.haspa.de/Haspa/Privatkunden/AngeboteFuerP…

Ist die Mängelfreiheit vom Vermieter bescheinigt, etwa ein dementsprechendes Übergabeprotokoll unterschrieben, besteht insofern kein Sicherungsbedürfnis mehr. Die Rückforderung des wesentlichen Kautionsteils i. H. v. 1200 EUR wäre fällig und als ungerechtfertigte Bereicherung nach fruchtloser Fristsetzung der Rückzahlung herauszuklagen.

Gibt es diese Feststellungen nicht, könnte der VM tatsächlich 6 Monate Prüffrist beanspruchen und insoweit die Forderung abwenden.

G imager761

Ist die Mängelfreiheit vom Vermieter bescheinigt, etwa ein
dementsprechendes Übergabeprotokoll unterschrieben, besteht
insofern kein Sicherungsbedürfnis mehr. Die Rückforderung des
wesentlichen Kautionsteils i. H. v. 1200 EUR wäre fällig und
als ungerechtfertigte Bereicherung nach fruchtloser
Fristsetzung der Rückzahlung herauszuklagen.

Ja, ein Protokoll ist vorhanden. Von beiden Parteien unterschrieben.
Also könnte der Mieter auf schnellstmögliche Zahlung pochen ? Welche Frist sollte man in etwa setzen ?

Huhu,

maximal eben 6 Monate, gibt ja noch versteckte Mängel. Ein angemessener Anteil darf darüber hinaus bis zur Abrechnung der Betriebskosten einbehalten werden.

Ja, doch 6 Monate ? Die andere Aussage meinte doch das man einen gewissen Teil sofort bekommt und nicht erst in Monaten.

Das kommt daher, da es dazu eine Vielzahl von Einzelurteilen gibt.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kautio…

Dem Vermieter steht für die Prüfung der Wohnung auf eventuelle Schäden eine angemessene Frist zu. Das bedeutet, er hat bis zu sechs Monate Zeit die Kaution zurückzuzahlen. Danach darf er einen Teil einbehalten um Betriebskostennachzahlungen damit zu verrechnen.

Hier noch mal zum Nachlesen: https://kautionsfrei.de/blog/mietkaution-zur%C3%BCck…