Mietkaution wird nicht zurück gezahlt

Guten Tag,

ich habe eine Frage, bezüglich des Themas Mietkaution.

Man wohnt sechs Monate in einer WG und zahlt dem Hauptmieter 500 Euro Kaution wie besprochen. Die Wohnung ist voll möbliert, privat vom Hauptmieter eingerichtet, der auch darin wohnt. Im Mietvertrag jedoch gibt es weder eine Klausel in Bezug auf Möblierung noch gibt es in irgend einer Form ein übernahme- oder übergabeprotokoll. In der WG wohnen zusätzlich die Katze des hauptmieters sowie die Katze des Untermieters. Beim Auszug werden keinerlei Mängel an der Mietsache / der Wohnung bzw dem gemieteten Zimmer beanstandet. Man kommt zur Schlüsselübergabe und verabschiedet sich.

Beim Einfordern der Mietkaution, gibt es jedoch Probleme, da der Hauptmieter Geld einbehalten möchte mit der Begründung, dass die Katze des Untermieters Schaden an dessen persönlichen Gegenständen, die in dessen persönlichen Zimmer waren, angerichtet hat. (Urinieren auf Bettdecke, Sofa, Kleidung). Der Schaden geschieht immer nur in Anwesenheit des Hauptmieters unter zwei Augen. Zur Mietzeit wird nie über Kosten gesprochen, die den verursachten Schaden betreffen. Der Schaden beläuft sich auf knappe 200 Euro. Der Hauptmieter möchte die volle Kaution nicht zurückzahlen. Ausserdem ruht die Mietkaution nicht auf einem Kautionskonto, sondern auf dem privaten Konto des Hauptmieters. Hauptmieter und Untermieter kommen nicht zu einer Einigung.

Ist das ein Fall, der unter die Mietkaution läuft oder läuft das unter Hafpflichtversicherung?
Desweiteren gibt keine Beweise für den Schaden.

Vielen Dank im Voraus für Antworten.

Hallo!

Wenn die Untermieter-Katze den Schaden verursacht haben sollte, dann wäre das m.E. ein Fall, den die Haftpflicht-VS des Untermieters übernehmen würde(wenn man eine hat und es auch mal dort melden würde !)
Allerdings verlangt die ja für ihren Kunden (Untermieter) den Nachweis, es war auch so. Gelingt dem Hauptmieter der Nachweis nicht, würde die Haftpflicht-VS die Haftung auch ablehnen. Und dann muss der Untermieter nicht haften !
Notfalls würde die VS auch den Untermieter im Streitverfahren rechtlich vertreten.

Und wenn abgelehnt wird, könnte man sich auch nicht aus Kaution schadlos halten !

Urinieren auf Bettdecke, das merkt man doch nach 1 Tag ! Warum wird der Fall dann nicht sofort mit dem „Verdächtigten“ besprochen ? Unverständlich.
Und spricht nicht für einen wirksamen Nachweis, zumal ja selbst eine eigene Katze im Haus ist.
Hat man DNA-Vergleich des Urinflecks machen lassen ?

Dass man weder beim Einzug noch beim Auszug Übergabeprotokolle machte ist doch Sache des Untermieters, das zu verlangen !

MfG
duck313

Hallo,

so einfach lässt sich die Frage nicht beantworten, da es sich um eine rechtliche Frage handelt.

Was ist im Mietvertrag geregelt und lassen sich daraus die Ansprüche begründen.

Im Prinzip ein Fall für den Rechtsanwalt, der aber sicher teurer sein wird als der Streitwert.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

in jedem Fall ist es eine Sache der privaten Haftpflichtversicherung. Halten und hüten zahmer Haustiere ist mitversichert. Die Versicherung prüft die Ersatzpflicht und zahlt berechtigte Ansprüche. vg