Guten Tag,
ich habe eine Frage, bezüglich des Themas Mietkaution.
Man wohnt sechs Monate in einer WG und zahlt dem Hauptmieter 500 Euro Kaution wie besprochen. Die Wohnung ist voll möbliert, privat vom Hauptmieter eingerichtet, der auch darin wohnt. Im Mietvertrag jedoch gibt es weder eine Klausel in Bezug auf Möblierung noch gibt es in irgend einer Form ein übernahme- oder übergabeprotokoll. In der WG wohnen zusätzlich die Katze des hauptmieters sowie die Katze des Untermieters. Beim Auszug werden keinerlei Mängel an der Mietsache / der Wohnung bzw dem gemieteten Zimmer beanstandet. Man kommt zur Schlüsselübergabe und verabschiedet sich.
Beim Einfordern der Mietkaution, gibt es jedoch Probleme, da der Hauptmieter Geld einbehalten möchte mit der Begründung, dass die Katze des Untermieters Schaden an dessen persönlichen Gegenständen, die in dessen persönlichen Zimmer waren, angerichtet hat. (Urinieren auf Bettdecke, Sofa, Kleidung). Der Schaden geschieht immer nur in Anwesenheit des Hauptmieters unter zwei Augen. Zur Mietzeit wird nie über Kosten gesprochen, die den verursachten Schaden betreffen. Der Schaden beläuft sich auf knappe 200 Euro. Der Hauptmieter möchte die volle Kaution nicht zurückzahlen. Ausserdem ruht die Mietkaution nicht auf einem Kautionskonto, sondern auf dem privaten Konto des Hauptmieters. Hauptmieter und Untermieter kommen nicht zu einer Einigung.
Ist das ein Fall, der unter die Mietkaution läuft oder läuft das unter Hafpflichtversicherung?
Desweiteren gibt keine Beweise für den Schaden.
Vielen Dank im Voraus für Antworten.