Mietkaution wird zurückgehalten

Mein ehem. Vermieter hält die Mietkaution zurück mit der Begründung, die Nebenkostenabr. für 2010 und 2011 müsste abgewartet werden. Meines Wissens ist dies nicht rechtens, da die Kaution nichts mit Miet- oder Nebenkostenzahlung zu tun hat, sondern z. B. für Sachbeschädigung o.ä. gedacht ist.
Hat der Vermieter das Recht, die Bankbürgschaft, für die ich ja Avalprov. bezahlen muss zurückzuhalten, bis die NK-Abrechnungen vorliegen?

Hallo 007

ja der Vermieter hat das Recht der Zurückbehaltung. Gegebenenfalls kann man sich über die Höhe streiten, wenn keine großartig abweichenden Ergebnisse zum Vorjahr zu erwarten sind.

Ich wünsche Gutes Gelingen