Mietkaution-wozu dann?

Hallo,

Familie F. hat Mietschulden.Kann die Miete nicht aufbringen und bot dem Vermietern an, die Mietkaution die über ein 3/4 der Mietschulden decken würde zu behalten.Der akzeptierte den Vorschlag nicht und droht mit rechtlichen Schritten.
Wozu ist die Mietkaution,wenn nicht für solche Fälle…???

Hallo,

die Kaution dient nicht zur Abdeckung der Mietschulden.
Sie dient für den Vermieter zur Befriedigung von Ansprüchen aus Wohnungsbeschädigungen, die der Mieter zu verantworten hat.
Auch kann sie nach Ende des Mietverhältnisses teilweise zur Begleichung von Nebenkostenansprüchen einbehalten werden.
Sie „kann“ mit dem Einverständnis des Vermieters auch für Mietschulden verrechnet werden, muss aber dann vom Mieter wieder aufgestockt werden.

LG
Rocco

Das wär doch aber doof vom Vermieter,Familie F. hat kein Geld lebt vom Lohn des Mannes mit ergänzendem ALG2.200€ wären leichter abzuzahlen als 1000€.und Familie F. würde dann sicherlich zur nächsten Eidesstattlichen versicherung(haben bereits welche zu bestehen) greifen,was für den Vermieter dann erstmal negativ ist.

Wieso? Mieter, die nicht zahlen, können aus der Wohnung geworfen werden.

Levay

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Das mietverhältnis ist aus diversen gründen(Stress mit Vermieter,anderen mietern, psychisch,Hundeverbot) zum 31.8. von Familie F. gekündigt und bezieht eine neue Wohnung.Die ungezahlten Mieten in der jetzigen WOhnung braucht Familie F. für die Kaution in der anderen Wohnung.

wie Levay schreibt kann Fam. F. die Wohnung verlieren.
Einen Anspruch auf die ausstehende Miete hat der Vermieter immer noch und wird sich nach Beendigung des Mietverhältnisses an der Kaution bedienen.
Er hat dann vielleicht noch einen weiteren Anspruch, den er aufgrund der E.V. des Mieters nicht erhalten wird, aber wer hat die schlechteren Karten?
Familie F. mit Ev, negativem Schufaeintrag und schlechten Aussichten auf eine neue Wohnung oder der Vermieter?

Hallo,

da ich erst spät zur Beantwortung komme, habe ich natürlich die anderen Antworten gelesen. Grundsätzlich ist richtig, dass der Vermieter die Kaution nicht zur Abdeckung der Miete verwenden muss - er könnte es - aber diese Ausnahme gilt bei gekündigtem Wohnraum .- und ohne Schäden. Die Kaution dient in erster Linie der Absicherung des Mieters gegen Mietschäden.

Dieser Mieter geht auf der geraden Linie in eine wirtschaftliche Katastrophe, wenn er/sie nicht jetzt behutsam handelt. Mann kann nicht notwendige Mietzahlungen für die Kaution einer anderen Wohnung verwenden. Dies geht verdammt schief, wenn der VM einen Anwalt bemüht oder gar Zahlungsklage erhebt. Bis zum Auszug kann der VM immer noch fristlos kündigen - über einen Anwalt - wird der Streitwert bei einem Ehebpaar doppelt gerechnet, was durchaus Mehrkosten für anwaltliche Tätigkeit ab 800 € hier bedeuten dürfte und wenn es zur Räumungsklage noch kommen sollte, auch wenn diese dann erledigt ist, werden auch hier noch Teilkosten anfallen.

Ich weise so deutlich daraufhin, weil in solchen Fällen oft der VM sich einen Titel holen muss, zumindets aber fristlos kündigen muss. Vor allem aber, wenn es hier zu weiteren Massnahmen - sie können bis zur eidesstattlichen Versicherung gehen - kommt, möchte ich mal an die Vertrauensgrundlage zum neune VM erinnern, denn der muss ja alsbald damit rechnen, dass auch bei ihm die Miete ausfällt.

In solchen Fällen muss man zuerst mal versuchen das finanzielle Problem zu lösen und dann sich langsam im gegenseitigen Einvernehmen an die Beendigung des Mietverhältnisses machen. So jedenfalls, wie es hier gemacht wurde, darf es nicht gehen und es sollte so nicht gehen, weil dies der teuerste Weg für den Mieter darstellt, der doch schon ohnehin kaum Geld hat.

Grüsse Günter

Gruss Günter

Familie F. hat Mietschulden.Kann die Miete nicht aufbringen
und bot dem Vermietern an, die Mietkaution die über ein 3/4
der Mietschulden decken würde zu behalten.Der akzeptierte den
Vorschlag nicht und droht mit rechtlichen Schritten.
Wozu ist die Mietkaution,wenn nicht für solche Fälle…???

Kleine Korrektur
Die Kaution dient in erster Linie der Absicherung des Ver- Mieters gegen Mietschäden.

hallo

Das mietverhältnis ist aus diversen gründen(Stress mit
Vermieter,anderen mietern, psychisch,Hundeverbot) zum 31.8.
von Familie F. gekündigt

tja, der Punkt ‚stress mit Vermieter‘ könnte ausschlaggebend gewesen sein, wie schon erwähnt wurde, ist es sicher nicht verkehrt mit dem künftigen ex-vermieter erst mal ins reine zu kommen.

und bezieht eine neue Wohnung.Die
ungezahlten Mieten in der jetzigen WOhnung braucht Familie F.
für die Kaution in der anderen Wohnung.

es wird den Noch-Vermieter nicht sonderlich interessieren, wozu die familie geld braucht. wie wäre es eigentlich, dem neuen vermieter eine (bank)bürgschaft anzubieten, bzw. die Kaution in Raten zu zahlen?!
Greetz, Bommel

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Hallo

Warum, die Kaution behält der Vermieter doch in jedem Fall und bevor er Geld einklagt, wird er diese sicherlich gegen fehlende Miete und eventuelle Schäden verrechnen. Die andere Ausage habe ich nicht ganz verstanden. Soll das heissen, der Vermieter hat sowieso Pech, Famile F. würde aus Prinzip lieber zur nächsten (wieso eigentlich ‚nächsten‘?) EV greifen, statt den berechtigten Forderungen nachzukommen?
Eine ähnliche maralische Einstellung gegenüber berechtigten Forderungen habe ich von Dir doch kürzlich unter ‚Finanzen und Börse‘ schonmal gelesen…
Bist Du Aileen F.?
Locker bleiben, Leutz, genießt die Sonne…
Bommel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Kaution dient in erster Linie der Absicherung des
Ver- Mieters gegen Mietschäden.

ist korrekt, muss Vermieter heissen.

Grüsse Günter