Mietkaution zurückzahlen

Hallo zusammen . Ich habe mal eine Frage bezüglich der zurückerhaltung einer Mietkaution.
Ich möchte jetzt gar nicht soweit ausholen, kurz zusammen gefasst, ich habe mit meinem Ex zusammen gelebt , wir haben damals jeder die Hälfte der Kaution gezahlt . Unsere Trennung verlief ziemlich turbulent, ich habe nur noch gesehen das ich meine Sachen nehme und ausziehe. Da ich wusste, dass er auch ausziehen wird in eine andere Wohnung , hatte ich dem Vermieter einen Brief in den Kasten geschmissen , dass er bitte nach Abwicklungd der Wohnungsübergabe meinen Anteil der Kaution auf mein Konto überweisen möchte ( Kontonummer hatte ich in diesem schreiben nochmal mitgeteilt ) . Mit dem Vermieter habe ich leider auch kein allzu gutes Verhältnis , er war mit meinem ex ziemlich "dicke ", daher das Schreiben .
Die Übergabe hat laut Angaben meines ex Freundes bereits Anfang Novembers statt gefunden und es wurde nichts bemängelt und zugesichert , dass die Kaution in voller Höhe zurückerstattet wird . Mein ex hat seinen Anteil wohl schon erhalten , auf mein Schreiben von Anfang November hat der Vermieter bis heute nicht reagiert . Weiß jemand wie ich mich verhalten kann ? Nochmal eine "Erinnerung " schicken ? Wie gesagt . Ich möchte dort nicht persönlich aufschlagen , da das Verhältnis nicht so gut ist. Danke schon mal

Nun, grundsätzlich ist der Vermieter berechtigt, erst noch abzuwarten ob Nebenkosten etc. zu begleichen sind, solange kann er die Kaution oder einen angemessenen Teil davon zurückbehalten. Die angemessene Frist kann bis zu einem halben Jahr betragen.

Ja , das ist klar , steht auch so im Vertrag . Doch wurde bereits gesagt dass alles in Ordnung ist, mein ex hat seinen Anteil ja auch schon bekommen

Stellt sich erst einmal die Frage wer war der Mietvertragsnehmer - ich würde niemals jemanden eine Kaution zurückzahlen der nicht im Vertrag steht - wo das Geld hergekommen ist, ist vollkommen egal.

Ach so, sollte ich vielleicht noch dazu sagen . Wir haben beide im Vertrag gestanden und der Vermieter weiß, das wir die Kaution beide anteilig gezahlt haben .

…dann würde ich es doch einmal auf die freundliche Tour beim Vermieter versuchen ein paar Infos zu bekommen - vielleicht hat dein Ex dem Vermieter was ganz anderes geflüstert :wink:

Na gut, beide waren also Mieter, trotzdem gibt es nur 1 Kautionssumme.
Wie schon gesagt, wer die einzahlt ist egal.
Sie wird auch (eigentlich) nicht aufgesplittet wieder ausgezahlt.
das mögen die Mieter unter sich ausmachen !
Wie das hier gelaufen ist, wer soll das wissen ?

Wenn eine Übergabe stattfand und es gab keine Beanstandung und auch keine NK-Forderungen, die noch ausstehen, dann müsste Kaution voll ausgezahlt werden.

Und wenn er sich auf Teilung einlässt, dann natürlich auch geteilt.

Kann es nicht sein, er zahlt nicht getrennt zurück ? Und die Zahlung an den EX ist eine Teilrückzahlung, weil noch Forderungen aus NK bestehen ?

Im übrigens,man kann doch die Kautionshälfte vom EX direkt fordern !

MfG
duck313