Mietkaution zurück gehalten (fehlende Heizungsabr

Hallo zusammen,

nach dem Auszug behalt die Ex-Vermieterin die Kaution zurück wegen fehlender Heizungabrechnung. Dies war bei Schlüssel übergabe besprochen, aber Sie wollte die Firma beauftragen und die Heizkörper ablesen lassen. Nach 4 Wochen fragte ich nach, mit dem ergebnis, das Sie sagt die Firma rechnet zum Jahresende ab, und liest die Heizkörper erst zum Jahresende ab. Als ich ihr am Telefon sagte das dies nicht in Ordnung sei, legte sie einfach auf, ein zweiter Anruf und dann ich sollte es schriftlich machen.
Darf Sie die Kaution solange zurück halten, oder darf sie einen Teil zurück halten?
Heizkostenvorrauszahlung ist für die Zeit bis zum Auszug gezahlt worden. Heizkostennachzahlung im letzen Jahr waren 25,–DM. Heizkostenzeitraum der nicht abgerechnet würde von Anfang Januar bis Ende Mai. Im dem Gebäude sind 10 Eigentumswohnungen, einige davon sind vermietet.
Wie sollte ich weiter vor gehen? Gleich einen Rechtsanwalt einschalten? Oder erst nochmal mit einem drohen?

Dank im Vorraus yeTTi

Hallo Jürgen,

Die Kaution darf nicht einbehalten werden.
Eine Kaution wird nicht als Mietsicherheit(oder für BK-Kosten) hinterliegt, sondern ist lediglich zur Sicherung für den den Vermietr falls der Mieter nach Auszug trotz Abmahnungen ect. die Schönheitsreparaturen nicht ausgeübt hat bzw. die Wohnung im mangelhaften Zustand übergeben hat.

Das Einbehalten ist UNZULÄSSIG. Darauf würde ich die Vermieterin hinweisen und ansonsten mit anwaltlicher Vertretung drohen !!!

Viel Erfolg
Gruß Doris

Hallo yeTTi,
das Problem kenne ich. Auch mein Ex- Vermieter behielt die Kaution ein, weil die Nebenkosten nicht abgerechnet waren (obwohl er das nicht durfte). Da die Heizung normalerweise von einer Firma (z.B. ISTA) abgelesen wird, kannst Du diese auch direkt mit einer Zwischenablesung beauftragen- hat mich damals unter 100 DM gekostet- aber so war ich sicher, daß 1. korrekt abgelesen wurde und 2. mein Ex- Vermieter nicht auf meine Kosten seinen Bau trocken heizt. Obwohl ich vorher jede Menge Nebenkosten erstattet bekam, mein Wasser- und Wärmebedarf nicht gestiegen war und nach Übergabeprotokoll die Wohnung ohne Mängel übergeben wurde, musste ich einen Rechtsanwalt einschalten (übernahm die Rechtsschutzversicherung) und musste etwa ein Jahr auf Kaution und Nebenkosten warten.

Also, viel Glück
Gruß gregor

Danke für die Hinweise (o.T.)
Danke für die Hinweise (o.T.)

Hi!

Hallo zusammen,

nach dem Auszug behalt die Ex-Vermieterin die Kaution zurück
wegen fehlender Heizungabrechnung. Dies war bei Schlüssel
übergabe besprochen, aber Sie wollte die Firma beauftragen und
die Heizkörper ablesen lassen. Nach 4 Wochen fragte ich nach,
mit dem ergebnis, das Sie sagt die Firma rechnet zum
Jahresende ab, und liest die Heizkörper erst zum Jahresende
ab. Als ich ihr am Telefon sagte das dies nicht in Ordnung
sei, legte sie einfach auf, ein zweiter Anruf und dann ich
sollte es schriftlich machen.
Darf Sie die Kaution solange zurück halten, oder darf sie
einen Teil zurück halten?

Einen Teil darf sie zurückbehalten, aber selbstverstädnlich nicht die komplette Kaution!

Heizkostenvorrauszahlung ist für die Zeit bis zum Auszug
gezahlt worden. Heizkostennachzahlung im letzen Jahr waren
25,–DM. Heizkostenzeitraum der nicht abgerechnet würde von
Anfang Januar bis Ende Mai. Im dem Gebäude sind 10
Eigentumswohnungen, einige davon sind vermietet.

Der Vermieter ist zur Abrechnung verpflichtet. Momentan könnte es Dir ja passieren, daß Deine Nachmieter wesentlich mehr verbrauchen und du für die mitbezahlst!

Wie sollte ich weiter vor gehen? Gleich einen Rechtsanwalt
einschalten? Oder erst nochmal mit einem drohen?

Dank im Vorraus yeTTi

Hast du Rechtsschutz - dann Anwalt
hast du keinen - dann Einschreiben mit Fristsetzung

Bernd

Das Einbehalten ist UNZULÄSSIG. Darauf würde ich die
Vermieterin hinweisen und ansonsten mit anwaltlicher
Vertretung drohen !!!

wo hast Du das denn her? Natürlich darf der Vermieter einen Teil der Kaution zurückbehalten, wenn noch eine Nebenkostenabrechnung erstellt wird. Das darf ein halbes Jahr und nach Ansicht verschiedener Richter sogar länger dauern.
Das das Einbehalten unzulässig ist, ist eine unzulässige Aussage ,-)
gruß
roland

Hi Roland,

Kosten für Heizkosten darf die Vermieterin nicht von Mietkaution zurückhalten, Sie darf nur die Mietkaution zurückhalten falls bei der Wohnungsübergabe Mängel bestehen und diese vom Mieter nicht behoben werden. Deshalb wird die Mietkaution auf maximal 3 Monatsmieten per Gesetz vorgeschrieben, diese kann mal auch in drei Monatsraten zahlen. Die Mietkaution dient nur der Sicherung gegen Mietausfall (Miete wird nicht gezahlt) und für Renovierungsarbeiten (Maler, Reperatur).
Nach einem Gespräch mit den Schwiegereltern, ist die Vermietern bereit die Mietkaution zu überweisen.

mfg yeTTi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jürgen,
auszug aus dem Sonderheft des Deutschen Mieterbundes „Mieter,Dein Recht“ S.60

…Praktisch hat der Vermieter zunächst einmal Zeit zu prüfen, ob er noch Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend machen kann, die er dann mit der Kaution verrechnen darf. In Betracht kommen offene Mietforderungen,…offene Forderungen aus Nebenkostenabrechnungen.
…wenn der Vermieter damit rechnen kann,das er noch Nachzahlungsansprüche gegen den Mieter hat, kann er aus diesen Gründen nicht eine Mietsicherheit in Höhe von drei Monatsmieten zurückbehalten. In diesen Fällen darf er allenfalls einen Teilbetrag der Kaution zurückbehalten.

Ist leider wahr.
Gruß
roland

Hi Roland,

danke für den Hinweis, ich hoffe das es sich jetzt erledigt hat da die Vermieterin zugesagt hat zu zahlen.

cu yeTTi