Bin seit dem 30.06.2009 aus dem Mietverhältniss raus und Wohnungsübergabe mit Vermieterin war auch positiv bis auf einen Briefkastenschlüssel.
Dann kam ein Brief ca. 6wochen später vom Vermieter der noch angebliche Mängel mir zulast legen will und zahlt deswegen bis heute meine 1100euro Kaution nicht aus!Und die Mängel die er mir vorwirft waren schon beim Einzug 2001!Was mache ich jetzt!
mit den übernahmeprotokollen von 2001 und 2009 sollte es juristisch klar sein, wer welche kosten zu tragen hat.
zum konkreten vorgehen würd ich eine mieterberatung empfehlen
alles gute
zu einem Rechtanwalt gehen.
schönen Gruß
Hallo opelfreak,
es ist ja schon eine geraume Zeit her, Dein Wohnungswechsel. Ich nehme an, Du hast bereits einen schriftlichen Widerspruch eingelegt.
Bei der Wohnungsübergabe muß ein Protokoll angefertigt worden sein, wo auch Du unterschreiben mußt.
Wenn dort keine weiteren Mängel als der Briefkastenschlüssel festgehalten wurden, kann der Vermieter im nachhinein nichts mehr geltend machen.
Wenn über die Mängel von 2001 nichts Schriftliches existiert benenne Zeugen.
Jeder Anwalt würde Dir hier Recht geben, aber das ist leider mit Kosten verbunden, wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast. Versuche es mit einem freundlichen aber fordernden Schreiben, in dem Du auch mitteilst ( drohst bzw. bluffst ), daß Du bei Nichtzahlung einer bestimmten Frist (nenne 14 Tage oder 3 Wochen) einen Anwalt einschaltest.
Bin gespannt, wie das weiter läuft und wünsche Dir viel Glück.
Gruß Doris
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Hallo ! Der Vermieter darf die Mietkaution bis zu 6 Monaten einbehalten.Der Vermieter hat bei Schlüsselübergabe alle Mängel darzulegen.Hast du vielleicht Zeugen das die Mängel schon vorher da waren?
Ansonsten schalte den Mieterschutzverein ein.Ich hoffe ich konnte dir helfen.Mit freundlichem Gruß Franz Peter Graef !
Hallo opelfreak,
Experte auf dem Gebiet bin ich nicht gerade; kann mir aber nicht denken, dass dies in Ordnung ist.
Wurde die ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung bestätigt?
Wurden die bestehenden Mängel beim Einzug schriftlich festgehalten?
Wieso reagierst Du erst jetzt?, der Brief Deines Vermieters kam doch schon vor über einem halben Jahr !!!
Wenn Du rechtschutzversichert bist, würde ich mir ein Beratungsgespräch von der Versicherung bestäigen lassen und mich anwaltsmäßig beraten lassen.
Wenn nicht, bleibt Dir noch der Weg zum Mieterschutzbund oder die Kosten des Anwaltes selber zu ünernehmen.
Leider kann ich Dir ansonsten keinen Rat geben.
MäMo
Hallo Opelfreak
an Deiner Stelle würde ich auf die beiderseits unterschriebenen Abnahmeprotokolle von vor Einzug und vor Auszug verweisen, in welchen die Mängel aufgelistet sind.
Wenn dies unterblieben ist, bleibt nur noch, dies nachzuholen und Besucher, Bekannte und Verwandte, die Kenntnis von den Mängeln haben, als Zeugen auf dem Protokoll aufscheinen zu lassen.
Ansonsten wünsche ich gutes Gelingen für die außergerichtliche Beilegung der Auseinandersetzung.