Mietkaution Zurückzahlung

Habe zum 18.12.2012 meine wohnung ordnungs und frist gerecht gekündigt!!Habe bis heute von meiner Vermitterin zwecks der Mietkaution nicht gehört!! Wie lange hat ein/e Vermieter/in Zeit sich beim Mieter zu melden?

Hallo Mario,

der Vermieter hat in der Regel ab Ende des Abrechnungsjahres in dem die Kündigung erfolgte, 12 Monate Zeit, die Abrechnung zu erstellen.

Es steht ihm jedoch frei, wenn keine Unwägbarkeiten vorliegen, die schwer berücksichtigbar sind, vorzeitig einen Teil der Kaution auszukehren.

Fragen Sie nach wann sie mit der Auszahlung rechnen können und ich wünsche Gutes Gelingen.

Habe zum 18.12.2012 meine wohnung ordnungs und frist gerecht
gekündigt!!Habe bis heute von meiner Vermitterin zwecks der
Mietkaution nicht gehört!! Wie lange hat ein/e Vermieter/in
Zeit sich beim Mieter zu melden?