Mietkaution

Mein Vermieter hat 100,-DM von meiner Kaution bis zur Abrechnung einbehalten.
Das ist jetzt schon 10 Monate her.
Ich habe weder das Geld noch eine Abrechnung bekommen. Zinsen für die ursprünglich 740,-DM will er auch nicht zahlen.
Ich habe ihm schon zwei Briefe geschrieben.
Auch auf die habe ich keine Antwort bekommen.
Was kann ich jetzt noch machen um mein Geld zu bekommen?

Hallo, setz ihm eine Nachfrist und kündige rechtliche Schritte an. Die Kaution muß spätestens nach 3 Monaten incl. Zinsen ausbezahlt werden.

BB
Mein Vermieter hat 100,-DM von meiner

Kaution bis zur Abrechnung einbehalten.
Das ist jetzt schon 10 Monate her.
Ich habe weder das Geld noch eine
Abrechnung bekommen. Zinsen für die
ursprünglich 740,-DM will er auch nicht
zahlen.
Ich habe ihm schon zwei Briefe
geschrieben.
Auch auf die habe ich keine Antwort
bekommen.
Was kann ich jetzt noch machen um mein
Geld zu bekommen?

sorry ,aber das ist so nicht richtig ,der Vermieter hat Zeit bis die ,das entsprechende Jahr betreffende gesamte Nebenkostenabrechnung erstellt ist.In der Regel ca. 6 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes ,d.h. in diesem Fall bis Juni 2000. Die Verzinsung muß mit dem für Sparbücher mit gesetzlicher Kündigungsfrist üblichen Zinssatz (also ca. 2,5% ) erfolgen .

-)

Heiner

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Hallo!

Kaution ist eine Mietsicherheit und darf vom Vermieter nur zurückgehalten, wenn Du beim Auszug zu wenig Miete gezahlt hast!

Ansonsten hat er KEIN Recht die Kaution zu behalten bzw. verzögert herauszugeben! Daher würde ich ihm einen Mahnbescheid schicken (bekommst Du bei jedem Gericht), aber eventuell vorher bei einem Anwalt nachfragen!

Gruß

Bernd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

absolut falsch
Der Vermieter hat das recht, die Kaution bis zu einem halben Jahr und unter Umständen auch noch länger festzuhalten, wenn vorauszusehen ist, das die Nebenkostenabrechnung in diesem Zeitraum erstellt wird.
Auf wunsch, sende ich eine Kopie des entsprechenden Passus des Mieterlexikons des Mieterbundes.