Mietkautionauszahlung besteht noch Anpruch des VM?

Guten Tag liebe wer-weiß-was-Leute,

meine Frage: Wenn der Vermieter das Mietkautionskonto nach Auszug komplett auflöst(Verrechnung mit BK-Abrechnung), hat er dann Rechstansprüche auf weiter Zahlungen (spätere BK-Abrechnungen) das Mieters?

Vielen Dank, das Waegelchen :smile:

Hallo!
Na sicher! Wenn noch eine BK Abrechnung bevorsteht(sprich 2009) dann ja!

gruß Claire

Hallo Wägelchen,

ja natürlich.

Gruß!

Horst

Na sicher hat er das, allerdings muss er erstmal eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung erstellen und zuschicken und die muß dann erstmal nicht bezahlt sien, bevor er überhaupt an das Kautionskonto darf