meine Frage: Wenn der Vermieter das Mietkautionskonto nach Auszug komplett auflöst(Verrechnung mit BK-Abrechnung), hat er dann Rechstansprüche auf weiter Zahlungen (spätere BK-Abrechnungen) das Mieters?
Na sicher hat er das, allerdings muss er erstmal eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung erstellen und zuschicken und die muß dann erstmal nicht bezahlt sien, bevor er überhaupt an das Kautionskonto darf