Mietkautioneinbehalt - wirklich rechtens?

Ich hatte vom 1.10.2010 bis zum 31.12.2010 ein Mietverhältnis, wo ich selsbt aber nur bis zum 15. November drin gewohnt habe und die Wohnung dann leer stand, da ich nach einem Nachmieter suchte, um eher aus dem Vertrag rauszukommen. Mein Vermieter hat mir einen Teil der Kaution zurück gezahlt und nun warte ich seitdem auf die restlichen 220,- €. Er sagt immer ich müsse mich gedulden, da er auf die Jahresbetriebskostenabrechnung warten muss.
Meine Fragen:

  1. Woher bekommt der Vermieter diese Abrechnung?
  2. Wie bekomme ich heraus, ob er die eventuell schon hat?
  3. Es ist doch nicht wirklich anzunehmen, dass ich was nachzahlen muss (3 Monate voll Miete inkl. Nebenkosten und habe nur 1,5 Monate drin gewohnt und war kaum da)? Darf er von mir 220,-€ einbehalten?
  4. Wenn ich dann endlich mal die Miete zurück bekomme, muss diese verzinst sein, oder?

Es ärgert mich unglaublich meinem Geld ewig nachlaufen zu müssen und wenn es sich auch komisch anhört, aber es fühlt sich an, als wolle mich mein alter Vermieter damit ärgern.

Würde mich freuen, ein paar hilfreiche Tipps zu erhalten.
Vielen Dank!

Hallo,

zu 1 vermutlich gibt es eine Hausverwaltung die das erledigt

zu 2 aufgrund der Fristen innerhalb derer die Abrechnung vorzulegen ist, erwarte ich keine Abrechnung vor Januar 2012

zu 3 die Wahrscheinlichkeit, daß ein Einbehalt berechtigt ist, scheint gering

zu 4 ob eine Rückgewähr der Miete überhaupt zu erwarten ist, liegt in den mir nicht bekannten Details der Mietvereinbarung. Bei vorzeitigem Auszug ist möglicherweise der Restbetrag Miete verfallen

Bitten Sie Ihren Vermieter um Aufklärung

Ich wünsche Gutes Gelingen