Mietkautioneinbehalt - wirklich rechtens?

Ich hatte vom 1.10.2010 bis zum 31.12.2010 ein Mietverhältnis, wo ich selsbt aber nur bis zum 15. November drin gewohnt habe und die Wohnung dann leer stand, da ich nach einem Nachmieter suchte, um eher aus dem Vertrag rauszukommen. Mein Vermieter hat mir einen Teil der Kaution zurück gezahlt und nun warte ich seitdem auf die restlichen 220,- €. Er sagt immer ich müsse mich gedulden, da er auf die Jahresbetriebskostenabrechnung warten muss.
Meine Fragen:

  1. Woher bekommt der Vermieter diese Abrechnung?
  2. Wie bekomme ich heraus, ob er die eventuell schon hat?
  3. Es ist doch nicht wirklich anzunehmen, dass ich was nachzahlen muss (3 Monate voll Miete inkl. Nebenkosten und habe nur 1,5 Monate drin gewohnt und war kaum da)? Darf er von mir 220,-€ einbehalten?
  4. Wenn ich dann endlich mal die Miete zurück bekomme, muss diese verzinst sein, oder?

Es ärgert mich unglaublich meinem Geld ewig nachlaufen zu müssen und wenn es sich auch komisch anhört, aber es fühlt sich an, als wolle mich mein alter Vermieter damit ärgern.

Würde mich freuen, ein paar hilfreiche Tipps zu erhalten.
Vielen Dank!

Häufig gestellte Frage 1129

Würde mich freuen, ein paar hilfreiche Tipps zu erhalten.

Gerne - erster Tipp: Hinweis auf FAQ:1129 auf der Vorschaltseite nicht ungelesen wegklicken. Dass das so viele Fragesteller trotzdem tun, ärgert einen auch maßlos.

Gruß
smalbop