Mietkautionsbuch auflösen

Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen!
Ich bin vor knapp 10 Jahren aus einer Wohnung ausgezogen.
Bei Klärung der Frage, was mit der Kaution geschieht, hat mir die Hausverwaltungsfirma gesagt, daß ich nie eine Kaution bezahlt hätte!
Da ich aber wußte, daß ich eine bezahlt habe, hab ich den Beleg dafür gesucht, aber nicht gefunden.
Heute acht Jahre später bekomme ich von einer Bank von mir damals einen Brief, das ich Kapitalertragssteuer zahlen muß!
Ich also sofort dort angerufen warum!
Anscheinend ist da ein Mietkautionsbuch angelegt worden!
Die Bank will mir das Geld aber nicht ohne die Unterschrift der Hausverwaltung auszahlen!
Welche Möglichkeiten habe ich an das Geld zu kommen?
Die Unterschrift der Firma zu bekommen halte ich für aussichtslos, wenn die mir schon gesagt haben, dass ich gar keine Kaution bezahlt habe!

Um Rat wäre ich äusserst dankbar!

Hallo,
es schein so, dass ein Mietkautionskonto angelegt wurde auf dem Namen des Mieters, d.h. es handelt sich hierbei um ein „normales“ Sparbuch welches ein Sperrvermerkt hat.

  1. Ich würde als erstes einmal eine Kopie, bzw. ein Ausdruck von der Bank anfertigen lassen und mir einen Überblick verschaffen, was und wer im Sperrvermerk steht.
  2. Da das Sparbuch an die Mietsache gekoppelt und die Mietsache nicht mehr an Sie vermietet ist, sollte der Ex-Vermieter das Sparbuch ohne Probleme freigeben.
  3. Falls nicht, ihm eine Frist setzten (ca. 14 Tage) um ihn damit in Verzug setzten, danach zu einem Anwalt, denn wenn er im Verzug ist, muss er sofort Ihre Anwaltskosten übernehmen. (Eine Verpfändung, wie es sich bei einem Mietkautionskonto handelt ist icht Absrakt, demnach muss er es frei geben, ob er will oder nicht) ich würde jedoch auch mal mit der Bank reden.
    bzw. Erst noch einmal mit dem Ex-Vermieter (nachdem man die Sache schriftlich als Kopie vor sich liegen hat), falls keine Einigung, dann mit der Bank, und dann erst mit dem Anwalt.
    Gruß JH

Vielen Dank

für die prompte und kompetente Antwort!
Ich werd das alles mal so versuchen!

Hallo,

es gibt 3 verschiedene Arten die der Vermieter grundsätzlich akzeptieren kann:

  1. Aval (= Bankbürgschaft)
    Die Bank zahlt auf erste Anforderung den vereinbarten Betrag. Die vom Mieter als Kreditnehmer zu zahlende Aval-Provision ist abhängig von der vereinbarten Kaution.

  2. Eröffnung eines Sparkontos auf den Namen des Mieters (!) mit anschließender Verpfändung an den Vermieter. Du bist Kontoinhaber, wobei das Sparbuch an den Vermieter übergeben wurde (Pfandvertrag)

  3. Eröffnung eines Sparkontos auf den Namen des Vermieters. Der Vermieter dient als Treuhänder, wobei der Mieter wirtschaftlich Berechtigter ist.

Der 3. Fall ist der häufigste Fall, von dem her betrachte ich mal nur diesen näher. Der Vermieter als Kontoinhaber und somit Gläubiger der Bank erhält eine Steuerbescheinigung, die er an den Mieter weiterzuleiten hat, da er der wirtschaftlich Berechtigte an dem Guthaben ist. An ihn wird also, wenn alles „gut“ gelaufen ist, das Guthaben ausgezahlt.
In diesem Fall kann auch von keiner Seite ein Freistellungsauftrag gestellt werden! Nur durch die Steuerbescheinigung kann der Mieter (!) dies über die Steuererklärung geltend machen.
Falls der Vermieter trotz - ich nenne es mal „Wohlverhaltens“ - nicht gewillt ist das Guthaben frei zu geben, bist du wohl leider gezwungen zivilrechtliche Schritte einzuleiten - lass dich aber da von kompetenter Seite genauer Beratung - falls du nicht sagst, dass das Guthaben nicht den Aufwand lohnt, was aber auch schade wäre.

Es geht zunächst aber mal darum herauszufinden, was du damals tatsächlich gemacht hast. Wenn du eine Kontonummer hast (z. B. in dem Brief), müsste dir die Bank oder Sparkasse darlegen können, wie der Fall ist, da du entweder Kontoinhaber (1. + 2.) oder wirtschaftlich Berechtigter bist (3.) und auch dann deine Daten vorliegen müssten.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Hallo,

also ich würde bei der Bank versuchen, die Mietkautionsvereinbarung zu dem Sparbuch in Kopie zu bekommen. Damit dann zum Vermieter oder Hausverwaltung, die müßte auch eine Ausfertigung davon haben.

Auf jeden Fall kannst Du mit der Kopie der Bank nachweisen, dass Kaution bezahlt wurde und diese zurück fordern.

Hoffe, ich konnte dir helfen,

viele Grüße

Vielen Dank für die Antwort,
bei mir liegt aber leider der 2. Fall vor!

Gruß
Uche

Hallo,

klassischer Weise hattest du (!) in diesem Fall das Konto angelegt (als Gläubiger der Spareinlage) und eine Anzeige gemacht, dass das Guthaben an den Vermieter verpfändet ist. Voraussetung ist ein „ordentlicher“ Pfandvertrag, der zu seinem Erlöschen eine Freigabeerklärung seitens des Vermieters bedarf (was jetzt wohl anscheinend verweigert wird). Deshalb mache den Vermieter auf diese Pflicht aufmerksam (die Grundlage der Verpfändung ist durch die Kündigung des Mietverhältnisses weggefallen), falls dieser weiterhin quer treibt, solltest du rechtlichen Beistand suchen.

Zur Steuersache: In diesem Fall hättest du ganz normal einen Freistellumsauftrag erteilen können, was wohl versäumt wurde.

PS: Wieso blieb das eigentlich so lange unentdeckt?
Welchen „Beleg“ hast du denn da gefunden?

Die Hausverwaltung hat behauptet ich habe keine Kaution bezahlt! Da ich damals den Beleg nicht gefunden habe, ich mir aber sicher war, daß ich die Kaution schon bezahlt habe, ließ ich die Sache auf sich beruhen!
Aufmerksam auf das Sparbuch bin ich geworden, weil mir die Bank einen Brief geschickt hat, in dem stand, daß ich Kapitalertragssteuer zahlen muß!
Insofern wurde es nicht versäumt, einen Freistellungsauftrag zu erteilen :wink:

Vielen Dank nochmal!

Gruß
Uche

Hallo noch mal,

hat die Sache nun ein gutes Ende gefunden?´
Immerhin waren die Zinsen, meine ich, vor ca. 10 Jahren auch auf einem anderen Niveau als derzeit.

Hallo,
die Bank müsste ja in ihren Unterlagen vermerkt haben, für wen und von wem ein Kautionskonto angelegt wurde. Wenn dann feststeht, dass Dir das Konto und somit das Geld gehört, würde ich die Bank bitten, die Hausverwaltungsfirma wegen der Unterschrift anzuschreiben. Falls die nicht reagieren, sofort zu einem Anwalt und mit dessen Hilfe Dein Recht durchsetzen lassen.
Viele Grüße

Schuwucki

ich hoffe mir kann jemand helfen!
Ich bin vor knapp 10 Jahren aus einer Wohnung ausgezogen.
Bei Klärung der Frage, was mit der Kaution geschieht, hat mir
die Hausverwaltungsfirma gesagt, daß ich nie eine Kaution
bezahlt hätte!
Da ich aber wußte, daß ich eine bezahlt habe, hab ich den
Beleg dafür gesucht, aber nicht gefunden.
Heute acht Jahre später bekomme ich von einer Bank von mir
damals einen Brief, das ich Kapitalertragssteuer zahlen muß!
Ich also sofort dort angerufen warum!
Anscheinend ist da ein Mietkautionsbuch angelegt worden!
Die Bank will mir das Geld aber nicht ohne die Unterschrift
der Hausverwaltung auszahlen!
Welche Möglichkeiten habe ich an das Geld zu kommen?
Die Unterschrift der Firma zu bekommen halte ich für
aussichtslos, wenn die mir schon gesagt haben, dass ich gar
keine Kaution bezahlt habe!

Um Rat wäre ich äusserst dankbar!

Hallöchen,

einfach einen Nachweis über das Mietkautionskonto und über denjenigen, an den dieses verpfändet wurde (das immobilienunternehmen) bei der Bank erbitten und diesen dann in Kopie an das Unternehmen (am Besten mit Einschreiben Rückschein). Bitte um die Freigabe bei der Bank innerhalb von 14 Tagen.

Sollte keine Reaktion erfolgen und Du mit weiteren Anrufen nichts erreichst, dann würde ich mich erst einmal an die Verbraucherschutzzentrale wenden (wenn Du keine Rechtsschutzversicheurng hast). Die setzen für sehr wenig Gebühr Schreiben auf.

Würd mich über ne Rückmeldung freuen.

Viele Grüße

Dirk

Hallo,
das ist ja mal ´ne harte Nuss.
In der Regel ist es so, dass ein Mietkautionskonto nur mit einer „Freigabeerklärung“ des Vermieters ausgezahlt werden kann. Das heißt, der Vermieter zeigt schriftlich an, dass er keine Ansprüche aus der Kaution an dich geltend machen wird. In deinem Fall würde ich mit dem Schreiben der Bank zur Hausverwaltung gehen. Denn : wenn die sagen, dass du nie Kaution gezahlt hast, dann können die ja auch auf die Zugriffsberechtigung verzichten - auch schriftlich.
Im Zweifelsfall ist auch die Rücksprache mit der Bank von Erfolg gekrönt, denn die können dir ja sagen, wer der Verfügungdberechtigte ist. Sonst lege doch der Bank ein Schriftstück vor, aus dem ersichtlich ist, dass die Hausverwaltung keine Kenntnis von einem Mietkautionskonto hat. Dann ist das ganze hinfällig.
Hat sich evtl. der Eigentümer der Mietwohnung geändert, hat der alte Eigentümer ein Konto angelegt und ist bei dem Eigentümerwechsel dann dieses Konto schlicht vergessen worden? Wer ist Kto.Inhaber? bist du das?
Um abschließend eine Klärung herbeizuführen, muß man da noch etwas mehr wissen.
Meine Erfahrung hat gezeigt, dass man auch mit Banken reden kann, wenn es um solche „Grenzfälle“ geht. Oftmals reicht dort auch ein Anruf seitens der Bank und ein abschließendes Fax und alles ist wieder in Ordnung.
Ich hoffe dir weitergeholfen zu haben
LG

Karin