Hallo,
es gibt 3 verschiedene Arten die der Vermieter grundsätzlich akzeptieren kann:
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Aval (= Bankbürgschaft)
Die Bank zahlt auf erste Anforderung den vereinbarten Betrag. Die vom Mieter als Kreditnehmer zu zahlende Aval-Provision ist abhängig von der vereinbarten Kaution.
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Eröffnung eines Sparkontos auf den Namen des Mieters (!) mit anschließender Verpfändung an den Vermieter. Du bist Kontoinhaber, wobei das Sparbuch an den Vermieter übergeben wurde (Pfandvertrag)
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Eröffnung eines Sparkontos auf den Namen des Vermieters. Der Vermieter dient als Treuhänder, wobei der Mieter wirtschaftlich Berechtigter ist.
Der 3. Fall ist der häufigste Fall, von dem her betrachte ich mal nur diesen näher. Der Vermieter als Kontoinhaber und somit Gläubiger der Bank erhält eine Steuerbescheinigung, die er an den Mieter weiterzuleiten hat, da er der wirtschaftlich Berechtigte an dem Guthaben ist. An ihn wird also, wenn alles „gut“ gelaufen ist, das Guthaben ausgezahlt.
In diesem Fall kann auch von keiner Seite ein Freistellungsauftrag gestellt werden! Nur durch die Steuerbescheinigung kann der Mieter (!) dies über die Steuererklärung geltend machen.
Falls der Vermieter trotz - ich nenne es mal „Wohlverhaltens“ - nicht gewillt ist das Guthaben frei zu geben, bist du wohl leider gezwungen zivilrechtliche Schritte einzuleiten - lass dich aber da von kompetenter Seite genauer Beratung - falls du nicht sagst, dass das Guthaben nicht den Aufwand lohnt, was aber auch schade wäre.
Es geht zunächst aber mal darum herauszufinden, was du damals tatsächlich gemacht hast. Wenn du eine Kontonummer hast (z. B. in dem Brief), müsste dir die Bank oder Sparkasse darlegen können, wie der Fall ist, da du entweder Kontoinhaber (1. + 2.) oder wirtschaftlich Berechtigter bist (3.) und auch dann deine Daten vorliegen müssten.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.