Mietkautionsdarlehen zahlen bei Trennung

Liebe/-r Experte/-in,

Folgendes: Mein Lebensgefährte hat sich schon seit längerem von seiner Frau getrennt. Die beiden hatten eine geförderte Wohnung und er hatte damals im Jahre 2009 ein Mietkautionsdarlehen beim Jobcenter bekommen. Inoffiziell ist er schon vorher ausgezogen, offiziell erst seit Februar 2010, dabei hatte er alles auf seine Ex umgeändert bzw. umgeschrieben (alleinige Mieterin). Diese Nachweise hat er nicht mehr vorliegen außer einem Nachweis dass er im Falle eines Umzugs nicht mehr Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hat, welches er auch nicht mehr bekommen hat. Die Ex ist Ende 2011 aus der Wohnung ausgezogen. Nun kommt ein Brief vom Jobcenter selbst über eine Forderung von über 1000 Euro, darin sind enthalten: ein Mietrückstand in Höhe von über 300 Euro und Regressforderungen in Höhe von über 2000 Euro. Die Regressforderungen sehen nach der Kostenaufstellung nach einer völligen Sanierung der Wohnung aus (nicht nur Schönheitsreparaturen). Auf jeden Fall: normalerweise sollten solche Forderungen jetzt doch nur gegenüber der Ex gestellt werden oder nicht? Nachweise dass man alles auf die Frau umgeschrieben hatte kann man ja auch nachträglich erbringen…?
Für jegliche Antworten und Tipps bin ich dankbar!

Ich kann nur raten, dass Sie sich bei der Verbraucherzentrale Rat holen. LG Katja

Hallo, der Fall scheint mit zu kompliziert für dieses Forum, ich rate, qualifizierten Rat beim Anwalt einzuholen.

Alles Gute!

Andreas Kleiner, Berlin

Hallo,

da ich das Schreiben des Jobcenters nicht kenne, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Wenn Dein Lebensgefährte allein das Mietkautionsdarlehen erhalten hat, ist er allein für die Rückzahlung an das Jobcenter zuständig.
Den Mietrückstand muss er nicht ausgleichen, WENN dieser in der Zeit nach seinem gemeldeten Auszug entstanden ist, also durch seine EX.
Die Regress?forderung (ich nehme an,dass die Wohnung nach dem Auszug seiner Ex renovierungsbedürftig war?!?) müsste aufgeteilt werden nach den Monaten, die Dein Lebensgefährte dort gewohnt hat, der Rest müsste von der EX getragen werden.
Hoffe, mit diesen Sätzen ein wenig Klarheit schaffen zu können

Bei dem momentanen Sachverhalt ist keine Trennung nachgewiesen. Zumal dies auch eigentlich unerheblich ist. Wenn kein Ehevertrag besteht, gilt für die Dauer der Ehe die Zugewinngemeinschaft. Dies beinhaltet auch die gemeinsam begangenen Verpflichtungen. Das alleinige Umschreiben hilft hier wenig, denn es beinhaltet nur den Zeitraum nach der Trennung und entbindet nicht automatisch von Verpflichtungen auch nach der Trennung.
Hier hilft nur eine Übernahmevereinbarung der Forderungen durch diese Exfrau.

Wer hat denn den Mietrückstand verursacht? Wenn nach dem Auszug entstanden dann ist es nicht Sache des Freundes. Der Regress von 2000 Euro soll dargelegt werden, warum hat der Vermieter das konkret gefordert? Das Jobcenter muss selbst prüfen ob das berechtigt war, unberechtigt gezahlte Summen muss niemand dem Jobcenter ersetzen.

Gruß