ich habe einmal eine Frage zu folgendem hypothetischem Fall.
Ein Mieter A muss bei Beginn des Mietverhältnisses ein Mietkautionskonto anlegen und kündigt nun die Wohnung. Nach gewisser Zeit kommt es dann zur Wohnungsabnahme und die Kaution könnte also zurück gezahlt werden.
Steht dem Vermieter ein Zeitraum zu bis die Rückzahlung der Kaution erfolgt sein muss? Meinetwegen ein Monat nach Abnahme?
…und auch noch länger, wenn der Vermieter erwartet, dass
noch Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen fällig werden.
Er darf zwar je nach Einzelfall auch länger einen Teil der Kaution behalten, die Prüffrist endet aber nach derzeitiger Rechtsprechung spätestens nach 6 Monaten, bis dahin muss der Vermieter zu einem Ergebnis gekommen sein, ob er noch etwas einbehalten darf, und die Kaution - zumindest vorläufig - abgerechnet haben…