Mietkautionskonto aufgelöst ohne Zustimmung?

Ich habe folgendes Problem und erhoffe mir hier eine Klärung - Auch wenn der Sachverhalt recht komplex ist/erscheint:
Ich hatte 2005 ein Sparbuch mit einem guthaben i.h.v. 1100 EUR. Zu diesem zeitpunkt war ich 16 jahre alt. Meine Eltern sind 2005 (mit mir) umgezogen und haben jendes Sparbuch als Mietkautionskonto für das neue Mietverhältnis hinterlegt und mir einen Betrag in gleicher Höhe Bar ausgezhalt (Inhaber des Sparbuichs war offiziell weiterhin ich, zum Kto. wurde lediglich ein Hinweis „Verpfändet/Mierkaution“ systemseitig bei der Bank hinterlegt - Mit offizieller Verpfändungserklärung zugunsten des Vermieters bei der Sparkasse). Das Sparbuch wurde dem vermieter ausgehändigt. 2008 zogen wir aus der entsprechenden Wohnung aus - Mit Mietrückständen.

2009 hatte ich aufgrund einer kurzen Selbstständigkeit finanzielle Probleme und bin wieder in ein angestelltenverhältniss gewechselt. Mein Kto. war damals mit rd. 1500 EUR im Soll (500 EUR eingeräumter Dispo, 1000 EURo überzogen). Da ich damals nicht liquide war, die Überzieheung aber zurückführen musste, empfahl mit der Banker ein Sparkonto welches ich bei der sparkasse hatte aufzulösen. Dies habe ich dann auch entsprechend getan, nicht (mehr) wissend, dass es sich hierbei um das Mietkautionskonto handelt (der Banker verlor hierüber auch kein WOrt). Ich habe einen „wisch“ unterschrieben das ich das Sparbuch nicht mehr besitze und entsprechendes Sparbuch wurde aufgelöst und das Guthaben meinem Konto gutgeschrieben.

Soweit so gut (oder auch nicht).

Nun macht der (vor-)Vermieter logischreweise seine Ansprüche geltend. Da sich die finanzielle Lage bei meinen Eltern ebenfalls deutlich gebessert hat, wollen Sie die Mietschulden selbstverständlich (monatlich) zurückzahlen. Abzüglich der (nicht mehr vorhandenen) Mietkaution. Schäden damals an der Mietsache wurden nicht geltend gemacht. Lediglich durch einen dummen zufall haben ich und meine Eltern nun rausgefunden, das die damals hinterlegte/verpfändete Mietkaution zu meinen Gunsten aufgelöst wurde. Meine Eltern ist das nun mehr oder weniger „Egal“ (ich werde ihnen das Geld logischerweise zurückzahlen). Nun aber zu eigentlichen frage:

Kann es mir passieren, das mir das ganze nun auf die „füße“ fällt? Sprich das man mir ggf. „Betrug“ unterstellt? Die Verpfändung war offiziell Systemseitig bei der Sparkasse hinterlegt, das Sparbuch lag beim Vermieter, nur wusste ich das ganze zum entsprechenden zeitpunkt nicht (mehr) und hab damals (auf raten des Beraters) das Kto. aufgelöst und eine „verlustmeldung“ unterschrieben…Zum Verpfädnungszeitpunkt war ich noch keine 18, meine Eltern logischerweise entsprechend bevollmächtigt mein Guthaben zu verpfänden, oder? („Offiziell“ war mir diese Verpfändung also nicht bekannt)
Wie soll ich mich am besten verhalten? Ich will logischerweise keine schlafenden Hunde wecken!

Der Vermieter bezieht sich nicht auf das Verpf. Sparbuch, verrechnet dies in seiner Aufstellung (respektive der Aufstellung des Anwalts) auch nirgendswo mit den Mietforderungen (nebst Zinsen). Mit meinen Eltern ist der Sachverhalt ebenfalls geklärt.

Vielen Vielen Dank vorab!

Hallo,
sehr ausführlich und dennoch…
Der Tenor hört sich für mich so an, dass der ehemalige Mieter möglichst halbseiden-legal aus einer ebenso gehandhabten Sache herausmöchte (keine schlafenden Hunde wecken).
Einige Dinge bleiben mir unklar (das mit dem dummen Zufall zB).

Also mal so für mich strukturiert:
2008 ist ausgezogen worden. Der Vermieter hat keinerlei Forderungen gestellt. Jetzt ist also 2011, theoretisch kann dann nichts mehr aus dem Mietvertrag kommen.
Die Mietschulden werden eingefordert,klar, aber die werden normalerweise nicht mit der Kaution verrechnet.
Die Bank hätte wohl das Konto nicht auflösen dürfen, wenn es so einen Verpfändungsvermerk hat. (Das weiß ich aber nicht). Daraus folgt für mich, dass dies aufgehoben worden ist oder vielleicht ja auch nach einer gewissen Zeit abläuft.
Die Eltern wollen die Mietschulden zurückzahlen und werden wohl entsprechend eine Vereinbarung mit der Gegenseite vornehmen oder vorgenommen haben.
Das Konto ist aufgelöst und wird von niemandem vermisst.
Wo ist also das Problem?
Ex-Mieter oder seine Eltern zahlen die Mietschulden zurück, andere Forderungen existieren nicht und können wegen „Verjährung“ aus dem Mietvertrag auch nicht mehr entstehen.

Hallo,
sehr ausführlich und dennoch…
Der Tenor hört sich für mich so an, dass der ehemalige Mieter
möglichst halbseiden-legal aus einer ebenso gehandhabten Sache
herausmöchte (keine schlafenden Hunde wecken).

Naja die ehemaligen Mieter (meine Eltern) wollen Ihre Schulden begleichen, zogen aber die Option in betracht das vorhandene Mietkautionsparbuch mit der Forderung zu verrechnen. Nach durchsicht der Unterlagen kam heraus, das das Verpfändete Konto genau jenes ist, welches ich 2009 ohne deren Zustimmung/wissen aufgelöst hatte (wie gesagt, mir war zu diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht bewusst, das es sich bei besagtem Konto um das Mietkautionsparbuch handelt)

Also mal so für mich strukturiert:
2008 ist ausgezogen worden. Der Vermieter hat keinerlei
Forderungen gestellt. Jetzt ist also 2011, theoretisch kann
dann nichts mehr aus dem Mietvertrag kommen.

Soweit ich weiß gab es eine Räumungsklage mit Versäumnissurteil. Die Ansprüche hat der Vermieter m.E. also „gesichert“. Nun kam der Brief über den Anwalt mit dem hinweis auf eine etwaige Kto-Pfändung. Wie gesagt, die finanzielle Situation hat sich gebessert und meine Eltern wollen die Mietschulden tilgen.

Die Mietschulden werden eingefordert,klar, aber die werden
normalerweise nicht mit der Kaution verrechnet.

Auch das ist mir klar - Der Vermieter hatte das auch nicht angedacht. Lediglich meine Eltern. Besagtes Kto. wurde aber von mir - Obwohl verpfändet - von mir (mehr oder minder unwissendeltich) in Rücksprache mit der Bank aufgelöst.

Die Bank hätte wohl das Konto nicht auflösen dürfen, wenn es
so einen Verpfändungsvermerk hat. (Das weiß ich aber nicht).

Es hatte definitiv ein entsprechenden Vermerkt - Wir haben eine Kopie der Verpfändungserklärung hier, daraus geht das entsprechend hervor.

Daraus folgt für mich, dass dies aufgehoben worden ist oder
vielleicht ja auch nach einer gewissen Zeit abläuft.

naja, ablaufen kann das m.E. nicht, woher soll denn die Bank wissen, das das Mietverhältniss zum entsprechenden zeitpunkt nicht mehr besteht?

Die Eltern wollen die Mietschulden zurückzahlen und werden
wohl entsprechend eine Vereinbarung mit der Gegenseite
vornehmen oder vorgenommen haben.

Richtig.
Die Frage, die sich mir stellt ist eben nur folgende:
Das Sparbuch, nebst vermerkt ist noch bei dem (Ex-)Vermieter. Das Kto an sich besteht allerdings nicht mehr. Ich habe angst das mir das zu einem späteren zetpunkt auf die Füße fällt (der Vermieter geht nachträglich zur bank um über das Geld zu Verfügen [warum auch immer] und schon sind die schlafenden Hunde geweckt)

Das Konto ist aufgelöst und wird von niemandem vermisst.

Aktuell ist das richtig

andere Forderungen existieren nicht und können wegen
„Verjährung“ aus dem Mietvertrag auch nicht mehr entstehen.

Jetzt die Frage: Über die Mietkaution kann zunächst nur seitens des Mieters (unter EInhaltung einer Einspruchsfrist) bei Mängeln an der Mietsache verfügt werden. Derartige Ansprüche wurde nicht geltend gemacht - Nur die Mietschulden.
Kann der Vermieter ggf. im Nachinein auf teilweise Verrechnung der Mietschulden mit dem (nicht mehr vorhandnen) Mietkautionskonto bestehen? Oder kann er das nicht mehr, sofern meine Eltern eine Ratenzahlung zwecks der Mietschulden vereinbaren, an die sie sich halten?

Danke vorab

Das ist sehr verworren und was „worst case“ sein mag, lassen wir mal dahingestellt.
Die Gegenseite sollte informiert werden, dass das Konto nicht mehr existiert und damit darauf nicht zurückg gegriffen werden kann.
Beide Seiten werden sich auf eine Rückzahlung und deren Bedingungen einigen, diese werden eingehalten und niemand wird irgendjemanden verklagen, weil dazu der Grund fehlt.