Ich habe folgendes Problem und erhoffe mir hier eine Klärung - Auch wenn der Sachverhalt recht komplex ist/erscheint:
Ich hatte 2005 ein Sparbuch mit einem guthaben i.h.v. 1100 EUR. Zu diesem zeitpunkt war ich 16 jahre alt. Meine Eltern sind 2005 (mit mir) umgezogen und haben jendes Sparbuch als Mietkautionskonto für das neue Mietverhältnis hinterlegt und mir einen Betrag in gleicher Höhe Bar ausgezhalt (Inhaber des Sparbuichs war offiziell weiterhin ich, zum Kto. wurde lediglich ein Hinweis „Verpfändet/Mierkaution“ systemseitig bei der Bank hinterlegt - Mit offizieller Verpfändungserklärung zugunsten des Vermieters bei der Sparkasse). Das Sparbuch wurde dem vermieter ausgehändigt. 2008 zogen wir aus der entsprechenden Wohnung aus - Mit Mietrückständen.
2009 hatte ich aufgrund einer kurzen Selbstständigkeit finanzielle Probleme und bin wieder in ein angestelltenverhältniss gewechselt. Mein Kto. war damals mit rd. 1500 EUR im Soll (500 EUR eingeräumter Dispo, 1000 EURo überzogen). Da ich damals nicht liquide war, die Überzieheung aber zurückführen musste, empfahl mit der Banker ein Sparkonto welches ich bei der sparkasse hatte aufzulösen. Dies habe ich dann auch entsprechend getan, nicht (mehr) wissend, dass es sich hierbei um das Mietkautionskonto handelt (der Banker verlor hierüber auch kein WOrt). Ich habe einen „wisch“ unterschrieben das ich das Sparbuch nicht mehr besitze und entsprechendes Sparbuch wurde aufgelöst und das Guthaben meinem Konto gutgeschrieben.
Soweit so gut (oder auch nicht).
Nun macht der (vor-)Vermieter logischreweise seine Ansprüche geltend. Da sich die finanzielle Lage bei meinen Eltern ebenfalls deutlich gebessert hat, wollen Sie die Mietschulden selbstverständlich (monatlich) zurückzahlen. Abzüglich der (nicht mehr vorhandenen) Mietkaution. Schäden damals an der Mietsache wurden nicht geltend gemacht. Lediglich durch einen dummen zufall haben ich und meine Eltern nun rausgefunden, das die damals hinterlegte/verpfändete Mietkaution zu meinen Gunsten aufgelöst wurde. Meine Eltern ist das nun mehr oder weniger „Egal“ (ich werde ihnen das Geld logischerweise zurückzahlen). Nun aber zu eigentlichen frage:
Kann es mir passieren, das mir das ganze nun auf die „füße“ fällt? Sprich das man mir ggf. „Betrug“ unterstellt? Die Verpfändung war offiziell Systemseitig bei der Sparkasse hinterlegt, das Sparbuch lag beim Vermieter, nur wusste ich das ganze zum entsprechenden zeitpunkt nicht (mehr) und hab damals (auf raten des Beraters) das Kto. aufgelöst und eine „verlustmeldung“ unterschrieben…Zum Verpfädnungszeitpunkt war ich noch keine 18, meine Eltern logischerweise entsprechend bevollmächtigt mein Guthaben zu verpfänden, oder? („Offiziell“ war mir diese Verpfändung also nicht bekannt)
Wie soll ich mich am besten verhalten? Ich will logischerweise keine schlafenden Hunde wecken!
Der Vermieter bezieht sich nicht auf das Verpf. Sparbuch, verrechnet dies in seiner Aufstellung (respektive der Aufstellung des Anwalts) auch nirgendswo mit den Mietforderungen (nebst Zinsen). Mit meinen Eltern ist der Sachverhalt ebenfalls geklärt.
Vielen Vielen Dank vorab!