Mietkautionskonto wurde ohne Info aufgelöst

Liebe Forenmitglieder.

Ich hoffe, dass ihr mir auf diesem Wege einige Anregungen und Tipps zum weiteren Verfahren geben könnt.

Vor zwei Jahren sind meine Freundin und ich aus einer Wohnung ausgezogen, deren Wohnqualität leider alles andere als erträglich war. Nach zweimaliger Mitteilung an die damalige Hausverwaltung bezüglich des schlechten Hauszustandes (Hundekot im Treppenhaus, Baugerüst, Lärm durch asoziale Mieter, Nazimusik, Eintreten der Wohnungstür, unangenehmer Geruch etc. etc.) haben wir die Miete um 35 Prozent gemindert. Bis dato ist kein Schreiben der Hausverwaltung diesbzgl. eingegangen. Ebenso wurde ein Brief als Wohngemeinschaft mit sieben anderen Mietparteien aufgesetzt, in dem die damalige Hausverwaltung (HVw) Mängel am Wohnobjekt eingeräumt hat.

Soviel dazu. Nachdem die Mängel für uns nicht mehr tragbar waren und wir zudem bedroht wurden und auch versucht wurde unsere Wohnungstür einzutreten (Anzeige bei der Polizei wurde gemacht), zogen wir schließlich aus. Bis zum Mai diesen Jahres haben wir drei Einschreiben mit Rückantwort an die alte HVw geschickt und um die Rückgabe der Kaution gebeten. Alle drei Einschreiben blieben ohne Rückantwort.

Von einem ehemaligen Mitmieter haben wir nun erfahren, dass die Hausverwaltung gewechselt ist. Auf Nachfrage bei der neuen Hausverwaltung wurde mit mitgeteilt, dass das Kautionskonto bereits aufgelöst wurde und wir einen Mietsaldo von 750 EUR hätten (der durch die Mietminderung wohl zustande kommt), gleichzeitig teilte uns die neue HVw mit, dass die alte HVw der Mietminderung eigens statt gibt.

Wie ist hier nun weiter zu verfahren? An wen habe ich die die Forderung an unserer Kaution zu stellen? (Alte HVw oder neue HVw) Macht sich die alte HVw strafbar, weil sie ohne Information und Reaktion auf unsere Schreiben das Kautionskonto aufgelöst hat?

Bin für alle Hinweise dankbar und danke im Voraus für eure Kommentare.

Viele Grüße

Hallo ,

hier ist die Rechtslage für mich als Privatperson sehr schwierig zu beurteilen.
Der beste Weg ist in diesem Fall der zum Rechtsanwalt.
Sorry , aber anders wird das nichts.

MfG

Elmar

Hallo topu78,

ungeachtet von Versäumnissen oder Straftatbeständen geht es wohl darum, feststellen zu lassen, inwieweit nach Verrechnung von vermieterseitigen Forderungen noch auszahlungsfähige Guthaben aus der Kaution beansprucht werden können.

Nachdem die alte HV wohl überfordert war und die neue HV das übernommen hat dürfte die Aufarbeitung von Altbeständen dazugehören.

Wenn Sie diese Frage, ob die neue HV das in Ihrem Auftrag hat, (bevorzugt schriftlich) geklärt ist, wissen Sie auch, an wen Sie sich zu wenden haben.

Ich wünsche guten Erfolg.

nur kurz:
hast Du schon eine Mieterberatung / Mieterverein gefragt?
oder andere HausbewohnerInnen, die die selbe Situation haben wie Du, wie die damit umgehen (würden)? … ich habe gerade keine kapazität hier genauer auf Deine Fragen inhaltlich einzugehen - bitte jemanden anderen fragen. alles gute !

a.