Hallo,
mein zukünftiger Vermieter möchte, dass ich ihm meine Mietkaution direkt auf sein Konto überweise. Er wird es dann für mich anlegen.
Meine Frage dazu:
Ist diese Vorgehensweise normal, denn man bekommt auf diesem Weg ja nicht einmal eine Quittung dafür, dass man eine Mietkaution hinterlegt hat?
Vielen Dank für eure Hilfe
mfG
Berti
Hallo,
Ist diese Vorgehensweise normal, denn man bekommt auf diesem
Weg ja nicht einmal eine Quittung dafür, dass man eine
Mietkaution hinterlegt hat?
ich habe das bisher immer so erlebt, daß ich eine Kopie des Kontoauszuges/Sparbuches erhalten habe. Wie immer die übliche Empfehlung: Einfach mal nachfrage.
Gruß,
Christian
Hallo,
das ist leider die Realität aber, eine Quittung erhälst du (bei einem seriösen vermieter) schon, jene Vereinbarung muss schriftlich im Mietvertrag verzeichnet sein mit einer extra dafür versehenen Unterzeichnungssparte / Mietkaution in Höhe von… dato… in bar erhalten. Die vollständige Mietkaution in Höhe von…wird bei Vertragsauflösung nebst GARANTIEZINSSATZ in Höhe von…bar vom Vermieter Herrn…an Herrn…zurückerstattet (sofern die Wohnung beim verlassen im gegenvernämlich guten Zustand ist).
Sollte jenes NICHT im Mietvertrag stehen, hast du lt. Mieterschutzrecht ein Nachtragsbestehungsreht auf jenen Nachtrag!
Du kannst/darfst die Mietkaution aber auch in eine Sparform nach deinen Vorstellungen anlegen.
Die Höhe der Mietkaution MUSS aber immer bei Auszahlung gewährleistet sein, zudem MUSS der Vermieter als begünstigster verzeichnet sein zudem der Grund weshalb er jenen Status hat schriftlich festgehalten werden.
DRÜCKE IHM KEIN GELD OHNE QUITTUNG BAR IN DIE HAND!!!
Tip: Fotografiere jede Wand, jede Tür etc. vorm Einzug und lass dir die Bilder mit dato gegenzeichnen.
Ist ein wenig Arbeit, kann dir aber ne Menge Geld und Ärger ersparen, denn wenn du die Wohnung so verlässt wie sie beim Einzug übernommen wurde und jener Zustand Bildlich festgehalten und vorweisbar ist - kein Probleme mit der Kautionsrückzahlung - !!!
Hoffe ich konnte dir einwenig helfen,
Mathias
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Hallo,
frag Ihn doch, ob Du auch eine Bankbürgschaft übergeben kannst.
Dann fliesst im ersten Moment kein Geld.
Ich habe das mit meinem Mieter so gemacht, somit habe ich auch keinen Aufwand mit der Verwaltung der Kaution.
Gruss Andi
Das ist aus Mietersicht nur sinnvoll, wenn man das Geld sowieso für was anderes (z.B. Möbel) brauchen könnte. ansonsten kostet das den Mieter ja jedes Jahr Geld.
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Hallo,
wenn schon Mietkautionssparbuch, dann solltest Du es in Deinem Namen eröffnen, da Du dann auch die Zinsen bekommst. Eröffnet es der Vermieter gehen die Zinsen an ihn.
In der Praxis läuft das so, dass Du das Konto eröffnest und ihm das Sparbuch übergibst. Der Kontoeröffnungsantrag belibt in Deiner Hand.
Gruß, Andrea
Hi,
wenn schon Mietkautionssparbuch, dann solltest Du es in Deinem
Namen eröffnen, da Du dann auch die Zinsen bekommst. Eröffnet
es der Vermieter gehen die Zinsen an ihn.
erstens: Das stimmt nicht. Zweitens: Wenn Du mir antwortest, erhält der Fragesteller keine Benachrichtigung und wird im Zweifel nie von Deiner Antwort erfahren. Was aber in diesem Fall nicht viel macht, weil sie ja eh falsch war 
Gruß,
Christian