Mietkautionsrückzahlung nach Zwangsräumung?

Hallo allerseits,
ich würde gerne wissen ob ich nach einer Zwangsräumung noch Anspruch auf meine hinterlegte Mietkaution habe, da meinem Vermieter durch die Räumung natürlich Kosten entstanden sind.
Bin der Meinung mal gelesen zu haben, dass die Kaution lediglich für nicht gezahlte Mietrückstände verwendet werden darf, liege ich damit richtig oder darf die Kaution auch für die Räumungskosten genutzt werden?

Freue mich auf Antworten
Gruß Thompsen :wink:

Im sozialen Wohnungsbau darf die Kaution nicht für Mietrückstände verwendet werden. Bei normalen Mietverträgen kann der VM mit der Kaution sämtliche offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis befriedigen.

vnA

Und darunter zählen also auch die entstandenen Kosten aus der Zwangsräumung?

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Hmmm, was könnte das wohl bedeuten, wenn sämtliche, ohne Ausnahme, vollständig, allesamt, jede, ausnahmslos, durchweg, samt und sonders jedwede, mit Haut und Haar und mit Stumpf und Stiel alle Forderungen des Vermieters gegen den Mieter aus der Mietkaution befriedigt werden können?

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na ja … vielleicht denkt der Mieter ja, er kriegt noch eine Belohnung dafür, dass er die Zwangsräumung über sich ergehen hat lassen.

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