mietkautionsrückzahlung

Guten Tag,
ich kämpfe seit 10/2007 um die Rückzahlung meiner Mietkaution. Diese wurde bei der Diba als Mietkautionskonto hinterlegt (3 Monatskaltmieten) .Der Eigentümer war eine juristische Person, eine GmbH und wurde im Okt. 2010 aus dem handelsregister gestrichen.
Nach Auszug gab es keine Auflistung von Schulden. Die Wohnung wurde ordnungsgemäß mit Protokoll übergeben.
Ein Jahr später erhielt ich die BK-Abrechnung und beglich nachweislich die Nachforderung, seit dem war der Eigentümer und die Verwaltung nicht mehr erreichbar.
Im Dez.2010 fand die Zwangsvollstreckung des Hauses statt.
Wer ist jetzt für die Freigabe der Kaution zuständig?
Ich bedanke mich schon mal für die Antworten und Tips.

Hallo, das hört sich nach Insolvenz des Eigentümers bzw. der Hausverwaltung an. Während der Zwangsverwaltung wäre der Zwangsverwalter der richtige Ansprechpartner. Nachdem das Haus aber nun verkauft wurde, dürften Ansprüche abgegolten sein, da mit der Zwangsversteigerung meist eine entsprechende Regelung vereinbart wird. Hier ist noch zu unterscheiden, ob das Haus an eine neue Rechtsform (GmbH, GbR) oder an eine Bank, sukzessive angeschlossenem Immobilienfond verkauft wurde.

Sie müßten sich jetzt per Anwalt mit dem Insolvenzverwalter der GmbH in Verbindung setzen und hier Ihren Anspruch geltend machen. Aus Erfahrung kann ich Ihnen aber sagen, daß Sie sich mit vielen anderen Gläubigern (Versorgungsunternehmen, Versicherungskonzernen, anderen Mietern des Hauses) in einer langen Reihe anstellen müssen, sodaß ich Ihre Erfolgsaussichten eher gering einschätze.

Sie hätten hier unmittelbar nach dem Auszug aktiv werden müssen. Spätestens 6 Monate nach Auszug hätten Sie hier ein Forderungsmanagement einsetzen müssen bzw. sich anwaltlich in dieser Angelegenheit vertreten lassen müssen.

Zwei Tipps hierzu: Eine Rechtsschutzversicherung für Wohnungsmieter ist immer vorteilhaft und kostet nicht viel. Zudem umgehen Sie diese ganzen Problematiken mit einer Kautionsbürgschaft - diese erlischt mit dem Tag des Auszuges und Sie müssen keinem Geld ‚hinterherrennen‘. Alle Infos hierzu bekommen Sie bspw. unter http://www.kautionsfrei.de

Beste Grüße & alles Gute!

Guten morgen magenta,

wenn der Zwangsvollstreckung eine Zwangsversteigerung folgte und diese mit einem Ergebnis eines neuen Eigentümers endete, haftet m. E. der neue Eigentümer.

Wenden Sie sich bitte an diesen mit einem Auskunftsersuchen.

Ich wünsche Gutes Gelingen.