Wohnung Mängelfrei abgenommen Nebenkosten auch erledigt.
Seit 31.05.10 bis jetzt trotz mehrfachen Briefen rückt er nicht raus. Wer kann sagen ob das rechtlich erlaubt ist. 
Ja, ist es.
Weil versteckte Mängel erst nach 6 Monaten verjähren.
Wie können die NK erledigt sein? Gab es eine NK-Pauschale, oder endete der Abrechnungszeitraum am 31.05. und es ist schon abgerechnet? Wenn nicht, läuft die zulässige Abrechnungsfrist noch 12 Monate.
vnA
Ja, ist es.
Weil versteckte Mängel erst nach 6 Monaten verjähren.
Wie können die NK erledigt sein? Gab es eine NK-Pauschale,
oder endete der Abrechnungszeitraum am 31.05. und es ist schon
abgerechnet? Wenn nicht, läuft die zulässige Abrechnungsfrist
noch 12 Monate.
das mit dem abrechnungszeitraum ist imho etwas missverständlich formuliert.
nach ENDE des abrechnungszeitraums bleiben dem vermieter 12 monate, um ansprüche geltend zu machen (dem mieter übrigens auch, falls es eine rückzahlung gibt!). dafür darf zumindest ein angemessener betrag der kaution einbehalten werden, bis die abrechnung stattfand (in sonderfällen sogar auch länger als besagte 12 monate, wenn beispielsweise der vermieter selbst noch auf eine rechnung wartet, die dazu gehört). wann der abrechnungszeitraum endet, ist nicht festgelegt. er darf nur nicht länger sein, als 12 monate. manche vermieter rechnen kalenderjahre ab, andere immer 12 monate ab dem einzugstermin. schlimmstenfalls kann man also 24 monate auf die letzte rückzahlung vom kautionskonto warten - völlig legal!
was die versteckten mängel angeht: die rechtfertigen die nichtauszahlung für sechs monate. danach kann zumindest eine teilauszahlung verlangt werden.