Mietkautionsversicherung wer hat erfahrung?

hallo leute,

wer hat erfahrung mit mietkautionsversicherungen?
ich will demnächst aus beruflichen gründen umziehen.
momentan beziehe ich harz 4 kann also den betrag für die kaution nicht aufbringen.
jetzt habe ich gelesen das es mietkautionsversicherungen gibt ist das zu empfehlen?
gibt es sonst irgendwelche möglichkeiten troz harz 4 an geld für die kaution zu kommen?

wer kann mir helfen??

kann mir denn keiner helfen?
was kann ich beim amt beantragen in sachen umzun? können die mir wegen kaution helfen in sachen eines darlehn oder so was??

Hallo Länglich,

erstens ist es etwas übertrieben bis dreist, nach gerade einmal etwas mehr als einer Stunde schon auf die Beantwortung der Ursprungsfrage(n) zu drängen.

Zweitens sind Mietkautionsversicherungen mit Vorsicht zu genießen. Denn genau genommen sind es gar keine Versicherungen, sondern streng genommen Bürgschaften.
D.h. die Versicherungsgesellschaft bürgt beim Vermieter für die Kaution, die der Mieter ansonsten zu stellen hätte.
Dies läßt sie sich aber in Form von Zinskosten durch den Mieter bezahlen. Und wenn der Fall x eintritt, dann ist die Gesellschaft trotzdem berechtigt, die durch den Vermieter gezogene Bürgschaft (in Höhe der Kaution) beim Mieter rückzufordern.

Und sie vergibt eine solche Bürgschaft nur für jemanden, der eine ausreichende Bonität aufweist - und dies könnte hier zum Knackpunkt werden.

Drittens würde ich empfehlen, diesen Thread vom Mod in „Arbeit- und Sozialamt“ umhängen zu lassen. Möglicherweise ist er da besser aufgehoben, was die Frage angeht, welche Möglichkeit die Ämter für Harzer haben.

Viele Grüße
Loroth

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Hallo Länglich,

nachfolgende Vertragsbedingungen habe ich bei einem Mietkautionsversicherer gefunden.
Alleine schon aus diesem Text heraus, sollte man auf solche eine Versicherung verzichten…

Auch ist der Vermieter nicht verpflichtet, sich darauf einzulassen.

Viele Grüße!

Welche Risiken sind versichert, welche Verpflichtungen entstehen Ihnen?
Der Kautionsversicherungsvertrag ist Grundlage dafür, dass wir für Sie gegenüber Ihrem Vermieter eine Mietkautionsbürgschaft
übernehmen. Diese Bürgschaft dient dem Vermieter bis zum vereinbarten Bürgschaftshöchstbetrag als Mietsicherheit.
Besondere Hinweise:

  1. Der Vertrag befreit nicht von der Zahlungspflicht des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der Bürgschaft. Leisten wir
    daher eine Zahlung aus dem Vertrag an den Vermieter, müssen Sie uns den geleisteten Betrag erstatten.

  2. Wir sind aus der Bürgschaft auf erstes Anfordern des Vermieters zur Zahlung verpflichtet. Wir sind weder berechtigt noch
    verpflichtet, zu prüfen, ob dem Vermieter der geltend gemachte Anspruch zusteht.
    Zurückweisen können wir Ansprüche
    des Vermieters nur, wenn eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme der Bürgschaft offensichtlich ist oder von Ihnen
    durch Vorlage von Dokumenten unverzüglich bewiesen wird.

  3. Ihnen bleibt die Möglichkeit, Ihre Rechte aus dem Mietvertrag gegenüber dem Vermieter auf eigenes Risiko und eigene
    Kosten geltend zu machen. Dazu gehört insbesondere auch, dass Sie infolge der Erfüllung unserer Bürgschaftsverpflichtung
    etwaig eintretende Überzahlungen von Ihrem Vermieter zurückfordern können.

hallo leute,

Hallo,

die Mietkautionsversicherung wird nicht angenommen, da ein ALG2-Bezieher über kein „pfändbares“ Einkommen verfügt; ich frage mich, was die unteren Antworten eigentlich sollen;-(

Ein Darlehen, selbst aus der Schweiz, kann nur gewährt werden, wenn die mtl. Rate nach ZPO pfändbar wäre und bei einem Single müsste ein Nettoeinkommen von mehr als 1.050 € vorliegen.
Manche Hausbank sieht das weniger „eng“ und gibt durchaus einen Kontokorrentkredit, wenn eine langjährige Bankverbindung bereits besteht.

Bei ALG-2 und Umzug ist das Jobcenter zuständig; die müssen zudem den Umzug genehmigen und gewähren die Mietkaution als Darlehen, wenn der Mietvertrag vor Unterzeichnung dort vorgelegt wird.
Weiteres erfährt man beim zuständigen Jobcenter, denn die Richtlinien der Jobcenter sind nicht einheitlich.

Schönen Tag noch.

wer hat erfahrung mit mietkautionsversicherungen?
ich will demnächst aus beruflichen gründen umziehen.
momentan beziehe ich harz 4 kann also den betrag für die
kaution nicht aufbringen.
jetzt habe ich gelesen das es mietkautionsversicherungen gibt
ist das zu empfehlen?
gibt es sonst irgendwelche möglichkeiten troz harz 4 an geld
für die kaution zu kommen?

wer kann mir helfen??

hallo leute,

Hallo,

die Mietkautionsversicherung wird nicht angenommen, da ein
ALG2-Bezieher über kein „pfändbares“ Einkommen verfügt; ich
frage mich, was die unteren Antworten eigentlich sollen;-(

Einfach erst einmal einzelne Antworten lesen, dann wird man den Sinn schon verstehen!

Gruß