Hallo Länglich,
erstens ist es etwas übertrieben bis dreist, nach gerade einmal etwas mehr als einer Stunde schon auf die Beantwortung der Ursprungsfrage(n) zu drängen.
Zweitens sind Mietkautionsversicherungen mit Vorsicht zu genießen. Denn genau genommen sind es gar keine Versicherungen, sondern streng genommen Bürgschaften.
D.h. die Versicherungsgesellschaft bürgt beim Vermieter für die Kaution, die der Mieter ansonsten zu stellen hätte.
Dies läßt sie sich aber in Form von Zinskosten durch den Mieter bezahlen. Und wenn der Fall x eintritt, dann ist die Gesellschaft trotzdem berechtigt, die durch den Vermieter gezogene Bürgschaft (in Höhe der Kaution) beim Mieter rückzufordern.
Und sie vergibt eine solche Bürgschaft nur für jemanden, der eine ausreichende Bonität aufweist - und dies könnte hier zum Knackpunkt werden.
Drittens würde ich empfehlen, diesen Thread vom Mod in „Arbeit- und Sozialamt“ umhängen zu lassen. Möglicherweise ist er da besser aufgehoben, was die Frage angeht, welche Möglichkeit die Ämter für Harzer haben.
Viele Grüße
Loroth