Aufgrund von erneutem schimmelbefall meiner Wohnung werde ich ausziehen und umziehen. In meiner jetzigen Wohnung musste ich keine Kaution zahlen. Also kriege ich nichts zurück. Nun muss ich natürlich in der neuen Wohnung Kaution zahlen. Auf einen Schlag ( auch nicht in 3 Raten) bekomme ich so viel geld zusammen. Weiss jemand, welche Möglichkeiten es gibt, solche Kautionszahlungen zu leisten ? Kredit ??? Oder gibt es noch etwas ???
zusammen. Weiss jemand, welche Möglichkeiten es gibt, solche
Kautionszahlungen zu leisten ? Kredit ??? Oder gibt es noch
etwas ???
es gibt die Möglichkeit einer Bankbürgschaft. Dabei legt Deine Bank eine Bürgschaft zugunsten Deines Vermieters heraus, d.h. sie verpflichtet sich für den Fall, daß Du aus der Kaution heraus Zahlungen zu leisten hättest und dies nicht tust, dem Vermieter den Schaden zu ersetzen also an Deiner Stelle zu zahlen.
Dies ist aber ein Kredit und die Bank wird sich überlegen, inwieweit sie der Ansicht ist, daß Du für den Betrag X gut bist.
Am besten mal bei Deiner Bank nachfragen, inwieweit die sich das in Deinem Fall vorstellen können und was das kosten soll. Es kann allerdings auch sein, daß die eine gewisse Sicherheitsleistung verlangen, d.h. daß Du den Betrag oder einen Teil davon als Festgeld unterhälst. Was Dir dann wenig nützen dürfte, wenn ich DIch richtig verstanden habe.
Allerdings habe ich bisher ohnehin noch keinen Vermieter erlebt, der dies akzeptiert hat, was ich nicht verstehe, weil es so schön einfach ist und z.B. kein Sparkonto etc. für die Kaution eröffnet werden muß.
Gruß
Christian
P.S:
Die Avalprovision pro Jahr dürfte irgendwo um 1% auf den Bürgschaftsbetrag liegen.
Allerdings habe ich bisher ohnehin noch keinen Vermieter
erlebt, der dies akzeptiert hat, was ich nicht verstehe, weil
es so schön einfach ist und z.B. kein Sparkonto etc. für die
Kaution eröffnet werden muß.
P.S:
Die Avalprovision pro Jahr dürfte irgendwo um 1% auf den
Bürgschaftsbetrag liegen.
Hi,
ich habe das mal gemacht. Der Vermieter hatte keine Probleme damit, die Avalprovision betrug allerdings 3%.
Bin selbst vermieter und habe einmal eine Bürgschaft für die Kaution akzeptiert - nie wieder! Hat ewig gedauert, bis ich an das geld kam, nachdem der Mieter nicht mehr zahlte.
Erzähl deinem neuen vermieter besser nicht, dass du die Kaution nicht mal in drei Raten aufbringen kannst, sonst sucht er sich einen solventeren mieter, weil er sich natürlich fragt ob du überhaupt die Miete aufbringen kannst.
Versuchs dir irgendwie zu borgen, pump Verwandte an, wenn du so knapp bei Kasse bist wird die bank wohl eh nicht bürgen.
Viel Glück
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Bin selbst vermieter und habe einmal eine Bürgschaft für die
Kaution akzeptiert - nie wieder! Hat ewig gedauert, bis ich an
das geld kam, nachdem der Mieter nicht mehr zahlte.
Hallo Daniela,
die Kaution hat doch nichts damit zu tun, ob ein Mieter seine Miete zahlt oder nicht.
Und ewig dauert das auch bei allen beiden anderen Formen des Mietkautionskonto’s wenn eine Partei nicht will!
Neben der Möglichkeit des kautionssparbuches gibt es die Möglichkeit einer Bankbuergschaft. Die Bank uebernimmt eine sog. selbstschuldnerische Buergschaft. Sie verzichtet auf die Einrede der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit und der Vorausklage. Der Buerge (die Bank) ist also gegenueber den Buergschaftsnehmer so gestellt, als ob sie selbst Schuldner wäre, was diesen natuerlich besser stellt, als bei einer normalen Buergschaft.
§ 770
Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit
(1) Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange dem Hauptschuldner das Recht zusteht, das seiner Verbindlichkeit zugrunde liegende Rechtsgeschäft anzufechten.
(2) Die gleiche Befugnis hat der Bürge, solange sich der Gläubiger durch Aufrechnung gegen eine fällige Forderung des Hauptschuldners befriedigen kann.
§ 771
Einrede der Vorausklage
Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange nicht der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat (Einrede der Vorausklage). Erhebt der Bürge die Einrede der Vorausklage, ist die Verjährung des Anspruchs des Gläubigers gegen den Bürgen gehemmt, bis der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat.
Sofern man das Geld nicht fluessig hat und der Vermieter sein OK gibt, ist es fuer den Mieter die guenstigere Möglichkeit seine kaution zu zahlen.