Mietklage rechtens?

Hallo
Wir hatten für den Monat November eine 10% Mietminderung, und im Dezember eine 5% Mietminderung, Die uns der Deutsche Mieterbund vorgab. Nun habe ich heute von meinen Vermieter ein Schreiben bekommen , wenn wir nicht bis zum 21.1 die Mietminderung zurückzahlen wird er über einen Anwalt Mietklage einreichen, da die Mängel unberechtigt seien. Komisch ist nur das die aufgeführten Mängel fast alle beseitigt wurden, also nehme ich das mehr oder weniger als doch berechtigt an. Dazu haben wir einige Zeugen die die Mängel gesehen haben. Wie soll ich mich weiter verhalten? Bzw. hat er eine Chance mit dieser Klage durchzukommen?
Danke im voraus

Gruß Nicole

Hallo,

Was waren das denn für Mängel? Wann habt ihr die gemeldet und wann wurden sie beseitigt? Das ist wichtig zu wissen damit man schauen kann ob die Minderung berechtigt waren. Bei einer Wochen Klage Entscheidet dann das Gericht ob die Mängel bzw. Die Minderung gerechtfertigt waren. Wenn sie es aber war dann wird Der Vermieter keine Klage veranlassen. Aber man kann es ja mal probieren ob die Leute dann zahlen…

Ich kann leider nicht helfen… sorry!

Hallo Nicole,

in diesem Bereich kenne ich mich nicht aus. Sorry .
Gruß Sven

hallo nicole,

na, das liest sich eher, als sei der gute vermieter beleidigt… natürlich kann er es versuchen. aber da ich denke, der mieterverein hat gut beraten, würde ich es drauf ankommen lassen!
auch, weil nach klageerhebung ja immer noch mehr als genug zeit wäre, die klage überprüfen und gegebenenfalls nicht zustande kommen zu lassen.
ich denke, er wird es nicht tun - denn er muss ja bei gericht geld vorschießen, lohnt das bei einem monat 5 und beim anderen 10%? nö.
denkt der
udo

Kann ich nicht genau beantworten,informiere dich beim Mieterbund

Das kann ich nicht genau sagen. Besprechen Sie doch das Ganze mit dem Mieterbund.

Lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Mängel zweifelsfrei vorhanden und als solche form- und fristgerecht dem Vermieter mitgeteilt? Mietminderung angekündigt gewesen?
-> lasst euch beim Mieterverein oder Rechtsanwalt beraten.

Viele Grüße,
FvS

Hallo,

hier kommt es auf den Sachverhalt an. Um was für Maengel handelt es sich? Wie war die Fristsetzung zur Mangelbeseitigung für den Vermieter? Wann hat er diese umgesetzt?

Ohne diese Angaben kann ich Ihnen nicht Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

mitredenwill

Ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist und in welcher Höhe, kann hier natürlich nicht geraten werden. Dazu müsste ausführlich geschrieben werden, um was für einen mangelt es sich handelt. Entscheidend ist nicht, ob sie einen Mangel als solchen empfinden, sondern ob der 1. dauerhaft ist und 2. eine wesentliche Beeinträchtigung ihres Wohnwertes darstellt.

Beides müssen sie gegebenenfalls vor Gericht beweisen. Sie müssen also nicht das Vorhandensein eines mangels Beweisen, sondern die Tatsache, dass Ihr Wohnwert durch den Mangel dauerhaft beeinträchtigt wurde.

Wenn sie beim Mieterbund gefragt haben und diese Empfehlung erhielten, sollte Ihnen der Mieterbund Ihnen auch in diesem Fall Auskunft geben können.

Du kannst davon ausgehen, das das eine leere Drohung ist.
Manchmal führt sie zum Erfolg.

Lass dich nicht ins Boxhorn jagen.

Viel Erfolg

Hallo,

wenn eine Mietminderung vorgenommen wird, so gehen dieser im allgemeinen Mietmängel voraus, die der Vermieter zu beseitigen hat, geschieht dies nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, kann der Mieter
Mietminderung vornehmen. Die entsprechenden Minderungsbeträge sind auf einem Sperrkonto einzuzahlen.
Diese Regelung besteht so lange bis der Vermieter den oder die Mietmangel/Mietmängel restlos beseitigt hat.Sollte er dem nachgekommen sein, wird auch die einbehaltene Miete an den Vermieter zurückgezahlt.
Darüber gibt auch der Deutsche Mieterbund Auskunft !

Gruß, bustobaer

Hallo,

Ich würde nun an den vm einen Brief schreiben, in dem ihr höflich, aber klar und deutlich die beanstandeten Mängel auflistet und auf den mieterschutzbund verweist. Nur weil der vm nun droht, heißt das ja noch nichts. Aber hier kann natürlich niemand was zu der eigentlichen Berechtigung - oder nicht-Berechtigung - der mietminderung schreiben. Also: reagieren, auf jeden fall schriftlich, und abwarten.

Viel glück!
Mannheim13

Ciao Nicole,

wenn ich dich richtig verstehe: hast du Mängel beim Vermieter angeziegt und die Miete gemindert. Je nach Mangel muss dem Vermiter genügen Zeit eingeräumt werden um die beanstandeten Mängel zu beheben.

Eine defekte Heizung sollte im Winter innerhalb weniger Tage behoben werden. Ist ne Steckdose im Wohnzimmer defekt seh ich den Handlungsbedarf nicht so drängend wie bei einen Stromausfall in der halben Wohung.

Du gehst davon aus, dass ihr euch fundiert beim DMB zur Mietminderung informiert habt, die Höhe der Mietminderung berechtigt ist und ihr dem Vermieter genügend Zeit zur Mängelbehebung nach Kenntnsinahme gewährt habt? Dann solltet ihr dem Schrieben gelassen entgegensehen. Ihr wolltet den Vermieter drängen und die Mietminderung hat dazu geführt, dass sich der Vermiter gespiutet hat. Der Vermieter will nur Druck machen.

Solltest du jedoch Bedenken haben, dass deine Mietminderung viell zu schnell nach Mängelanzeige oder unberechtigt hoch angesetzt wurde würd ich das direkte Gespäch zum Vermiter suchen und ggf. zahlen.

Ihr solltet euch beide (Mieter/Vermieter) fragen: sind die paar Euros den Streit wert?

Wie immer empfehle ich Diplomatie vor Konfrontation.
Viel Erfolg!
cumar

Wenn der Mieterbund Minderungssätze vorgegeben hat, sollte er auch die Rechtsberatung übernehmen, da mit dem Sachverhalt vertraut.
MfG
pete88

Hallo,wenn der Mieterbund das gesagt hat und sie das dem Vermieter vorher schriftlich geschrieben haben,dann ist das schon ok.durch den mieterbund sind sie versichert, sollte es zur klage kommen.LG

Hallo Nocole,
zunächst muß ich mich für die Verspätung entschuldigen. War ein paar Tage weg.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Du dem Vermieter rechtzeitig mitgeteilt hast, dass Du wegen der genannten Mängel, die Du ihm natürlich auch genannt haben mußt, die Miete um die genannte Größenordnung kürzen wirst. Und zwar solange, bis die Mängel abgestellt sind.
Zu Deinem Problem fällt mir nur ein, dass Du dir die Termine, zu denen die Mängel beseitigt wurden, notieren solltest und auch, wenn das noch geht, die Namen von denen, die die Mängel beseitigt haben. Die volle Miete brauchst Du erst ab dem Zeitpunkt wieder zu zahlen, zu dem die Mängel behoben sind.
Viel Erfolg und beste Grüße, Hubert Steiger.