Bereich Bad Kreuznach; alleinerziehende Mutter mit drei Kindern (6,8,10)
Wie groß darf für sie maximal eine Wohnung sein bzw. wie hoch darf maximal die Miete sein???
Bitte nur Antworten von Fachleuten, da ich dringend diese Auskunft brauche.
Bereich Bad Kreuznach; alleinerziehende Mutter mit drei Kindern (6,8,10)
Wie groß darf für sie maximal eine Wohnung sein bzw. wie hoch darf maximal die Miete sein???
Bitte nur Antworten von Fachleuten, da ich dringend diese Auskunft brauche.
Achso, bisher wohnt sie in einer 110qm Wohnung (4 1/2 Zimmer) mit Garten.
Sie interessiert sich jetzt für ein Haus mit Garage und Garten und Stellplatz und 5 Zimmern + 3 Bäder. Die Kaltmiete soll 700,- Euro betragen.
Ich glaube nicht, daß das Amt ihr so ein Anwesen bezahlen würde. Sie glaubt schon.
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Hallo, ist denn der Umzug überhaupt erforderlich? D.h. muss sie aus dieser Wohnung raus (gekündigt, gesundheitliche oder andere wichtige Gründe)?
MfG
Hallo, ist denn der Umzug überhaupt erforderlich? D.h. muss
sie aus dieser Wohnung raus (gekündigt, gesundheitliche oder
andere wichtige Gründe)?MfG
Nein, ihr ist die Wohnung zu klein (sie hat kein eigenes Schlafzimmer für sich und ihren Freund) und außerdem hätte sie gerne einen Garten und viel Platz.
Nein, ihr ist die Wohnung zu klein (sie hat kein eigenes
Schlafzimmer für sich und ihren Freund) und außerdem hätte sie
gerne einen Garten und viel Platz.
[zitat]"(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen."[/zitat]
Hi,
ich weiß nicht, ob das bundesweit einheitlich ist, aber da wo ich wohne, stehen ihr 90 qm zu und eine Kaltmiete (also Grundmiete incl. NK) von 5,- EUR pro qm. Dazu dürfen nur noch Heizkosten kommen.
Gruß
Nelly
Bereich Bad Kreuznach; alleinerziehende Mutter mit drei
Kindern (6,8,10)Wie groß darf für sie maximal eine Wohnung sein bzw. wie hoch
darf maximal die Miete sein???Bitte nur Antworten von Fachleuten, da ich dringend diese
Auskunft brauche.Achso, bisher wohnt sie in einer 110qm Wohnung (4 1/2 Zimmer)
mit Garten.
mann mann , das ist mit Sicherheit gross genug, jedenfalls für das Amt, wenn nicht schon zu gross
Sie interessiert sich jetzt für ein Haus mit Garage und Garten
und Stellplatz und 5 Zimmern + 3 Bäder. Die Kaltmiete soll
700,- Euro betragen.
Interessieren kann sie sich ja dafür und träumen:wink:
Ich glaube nicht, daß das Amt ihr so ein Anwesen bezahlen
würde. Sie glaubt schon.
Dann lass sie mal glauben, bis zum Bescheid vom Amt
LG
Mikesch