Guten Tag,
nehmen wir einmal folgenden Sachverhalt an:
Ein unverheiratetes Paar um die 40 (beide voll erwerbsgemindert) lebt gemeinsam in einer behindertengerechten Wohnung mit rund 79 Quadratmetern Wohnfläche. Die Wohnung befindet sich in einer ehemaligen Militärkaserne und gehört zu einer gewerblich geführten Senioren- und Pflegeeinrichtung. Die monatliche Warmmiete der Wohnung beträgt 650,-€. Die Infrastruktur rund herum ist hervorragend. Supermärkte, Friseur, Apotheke, Ärztehäuser usw. befinden sich quasi direkt vor der Haustür. Für die Frau, die aufgrund einer chronisch progredienten Multiplen Sklerose an den Rollstuhl gefesselt ist, ist gerade dieser Umstand ein Segen. Das einzige „Haar in der Suppe“ sind die hohen Mietkosten. Das Paar bezieht nur eine geringe Erwerbsminderungsrente von rund 1.070,-€, Pflegegeld der Stufe I (225€) und Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt in Höhe von 120,-€. Nach Abzug aller Kosten bleiben dem Paar im Monat knapp 400,-€ zum Bestreiten des Lebensunterhalts. Reserven bestehen nicht und die Bildung von Rücklagen (z.B. für Reparaturen oder Nebenkostennachzahlungen) ist aus diesem knappen Budget heraus ebenfalls nicht möglich. Aus diesem Grund hat sich das Paar bereits intensiv nach einer billigeren Wohnung umgeschaut. Es lässt sich in ihrer Stadt jedoch keine behindertengerechte Wohnung (es gibt nur sehr wenige davon) finden, die wesentlich günstiger wäre. Die Bitte des Paares an das Sozialamt, vor diesem Hintergrund bei der Berechnung der Hilfen zum Lebensunterhalt doch wenigstens die tatsächlich anfallende Kaltmiete in Höhe von 500,-€ zu berücksichtigen und nicht nur, wie bislang, von 330,-€ auszugehen, stößt auf taube Ohren. Nun meinen Fragen: Hat das paar in Anbetracht ihrer besonderen Lebensumstände im Fall einer Klage gegen das Sozialamt eine Aussicht auf Erfolg? Gibt es noch andere Institutionen oder Behörden, von denen das Paar Unterstütung erhalten könnte?
Mit bestem Dank und freundlichem Gruß
Olli-Minden