Mietkosten für Garten respektive Nutzung eines Teilgrundstücks des Gartens

Hallo Experten,
zu unserem angemieteten Haus gehört ebenfalls ein Garten zu unserer alleinigen Nutzung.
Wenn nun unser Vermieter von unserem gemieteten Gartengrundstück (er wohnt direkt neben uns) selbst einen Teil von rd. 25 qm als PKW Stellplatz nutzen möchten, wie werden die Kosten berechnet, die er an dann anteilig für die v. g. QM zahlen müsste.

Gibt es hierfür eventuell eine Berechnungsgrundlage?

Im Voraus vielen Dank.

Hallo!

Nein, gibts nicht. Sicher nicht nach m².

Weil ja die Miete nicht so aufgesplittet ist.
das wäre denkbar, wenn man z.B. durch Umbau 1 Zimmer mit x m² verliert und  nun eine neue verringerte Miete berechnen muss.

Man kann allenfalls auf die Minderung der Nutzbarkeit abstellen. Wieviel ist der Garten als solcher überhaupt wert, wie konnte man ihn bisher nutzen und nun nicht mehr. Besteht z.B. Sichtkontakt von Terrasse direkt auf Stellplatz ? Wie nah ist er dran usw.

Man wird sich hier wohl auf einen pauschalen Abzug bei der Miete einigen müssen.

Aber ich hatte das schon mal angesprochen (frühere Frage zu dem Problem),grundsätzlich muss der Mieter zustimmen. Man kann ihm nicht Teile der Mietsache „wegnehmen“ !

MfG
duck313

Ich bezahle für einen Stellplatz 60 Euro…ich glaub nicht, dass man irgendwelche wilden Berechnungsgrundlagen braucht…

Du hast die Frage und das mietrechtliche Problem gar nicht verstanden.

Was hat denn eine durchschnittlicher Stellplatzmiete damit zu tun ?

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Servus,

braucht man, um eine Größenordnung zu kennen, wie die Verkleinerung des mitgemieteten Gartens (und um diese geht es - der Stellplatz wird ja erst vom Eigentümer dort errichtet) die Miete ggf. beeinflusst.

Wenn man z.B. übliche Gartenpachten ansetzt, kommt man selbst bei bester Lage und Wasseranschluss nicht über 10 € im Jahr für das fragliche Stück.

Schöne Grüße

MM

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Ich bezahle für einen Stellplatz 60 Euro…ich glaub nicht,
dass man irgendwelche wilden Berechnungsgrundlagen braucht…

Doch, sicher.

Zwei Extreme:

  1. Es ist ein Haus in Innenstadtlage mit 75m² Garten, auf dem nun mittig ein Stellplatz erreichtet werden soll.

  2. Es ist ein Haus auf dem platten Land, der Garten ist 1500m² groß und grenzt an offene Felder und Wiesen. In der hintersten Ecke sollen nun 25m² abgegrenzt werden.

Wenn man nun den Mietvertrag neu verhandelt, würde man im ersten Fall eine erhebliche Einschränkung der knappen Grünfläche mit einer ebenso erheblichen Minderung der Miete ansetzen, im zweiten Fall würde man das mit einer südwestfälischen Währungseinheit pro Monat abgelten. (24 x 0,5l, Reinheitsgebot)

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