Mietkosten für Kaltwasserzähler etc

Hallo

Einn V stellt seinen Mietern Mietkosten für Kaltwasser, Warmwasser u. Wärmekostenzähler in Rechnung. Beim MDR hat grad der Häfner vom Oberlandesgericht Dresden gesagt, dass wäre nicht in Ordnung, die Kosten müsste der Vermieter zahlen, da sie ja zum ordnungsgemässen funktionieren der Wohnung gehörten. Ganz sicher war er sich allerdings nicht.
Weiss da jemand was genaues, am besten mit Urteil?
Mit besten Dank im Vorraus

Ein fragender Kater Mikesch

Hallo

mit Urteil kann ich dir leider nicht dienen.
Man könnte es auch ohne Wohnungszähler machen, einen Zähler und den Verbrauch aufteilen. Ob das dann manchen Mietern Recht ist weiß ich nicht.
Eine Wohnung ist auch ohne eigene Wohnungszähler funktionsfähig.

Gruß

Hi Mikesch,

ein Vermieter betreibt ein Wirtschaftsunternehmen, somit reicht er durchlaufende Posten an die Mieter weiter. Möglicherweise sehen das manche Richter anders, es ändert aber nichts. Feige Vermieter lassen solche Posten gar nicht erst auftauchen, sie rechnen sie in die Miete ein. À propos - um was für Beträge geht es da vor dem OLG?

Gruß Ralf

Hai

was für Beträge geht es da vor dem OLG?

es ging nur allgemein drum, ob umlagefähig oder nicht, dürfte sich um 50-100€s pro Jahr für die 3 Zähler handeln

Gruß Ralf

LG
Mikesch

Hallo

Eine Wohnung ist auch ohne eigene Wohnungszähler
funktionsfähig.

Dort sind doch die V gezwungen worden Messeinrichtungen für Heizung und Wasser einzubauen, ist ja auch eine gerechtere Sache bei der Kostenverteilung. Der Kater hat auch jahrelang beim Wassergeld für andere mitgezahlt:frowning:

LG
Der Mikesch

[ot] umlagefähig
Moin, Mikesch,

es ging nur allgemein drum, ob umlagefähig oder nicht

das sind die Momente, die mich ernsthaft ins Grübeln bringen. Ein Vermieter ist ein Kaufmann, der wirtschaften soll, nicht mehr und nicht weniger. Und dann denken Richter am OLG darüber nach, ob der Mieter oder der Vermieter die Miete für die Wasseruhren bezahlen soll? Ich fasse es nicht.

Gruß Ralf

Hallo

eben drum, das meinte ich ja. Eben weil es gerechter ist, und wenn die Mieter dies wollen, müssen sie die Miete dafür auch bezahlen.

Manche Mieter meinen wirklich Vermieter sind Krösusse und verdienen ihr Geld im Schlaf…

Gruß

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Hallo

die Umlagefähigkeit ergibt sich bereits aus der
Betriebskostenverordnung – BetrKV
sowie aus der Heizkostenverordnung.

http://www.steuernetz.de/homepages/vv/gesetze/Betrie…

http://www.heizkostenverordnung.de/frameset.html

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

„der Häfner vom Oberlandesgericht Dresden“

Ok, leider scheint es sich hierbei um einen Ossi zu handeln, der sich mit der gesamtdeutschen Rechtsprechung nicht auszzukennen scheint.

Die Miete für Kaltwsserzähler ist umlagefähig, steht irgendwo unter §27 der II. Berechnungsverordnung zum Miethöhegesetz.

Die Miete von Erfassungsgeräten für die Heizkosten ist auch umlagefähig, das steht vermutlich in § 7 der Heizkostenverordnung.

Diese Type sollte sich mal ganz schnell wieder unter den Stein verkriechen, unter dem sie hervorgekrochen ist, oder du hast da den Sachverhalt falsch verstanden?

Der VM kann dir natürlich nicht seine Geräte vermieten, soll heissen, Geräte kaufen und dann einfach zum Ortsüblichen Mietpreis in Rechnung stellen.

MFG

Hi,

mann kann sich auch auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln oder einfach Stellungnahmen nicht abgeben, wenn man keine Ahnung hat!

Die Heizkostenverordnung zwingt jeden Vermieter verbrauchsabhängig abzurechnen. Damit ist das Thema vom Tisch.

Den Einbau von Kaltwasserzählern regelt die Landesbauordnung. Hier gibt es unterschiedlich Vorgaben der einzelnen Länder, nur eines ist klar, bis 2014 muss in jeder Mietswohnung ein Wasserzähler eingebaut sein. Andernfalls kommen Kürzungsrechte… auf den Vermieter zu!

MFG