Guten Tag,
Wenn man mit seinem Partner in einer Wohnung gewohnt hat und der Partner dort alleine wohnen bleibt und nicht kündigt muss man dann weiterhin die Miete zahlen? Er hat jetzt 3 Monate Kündigungsfrist und von dem ehemaligen Mitbewohner wird jetzt Miete verlangt obwohl diese Person gar nicht mehr dort wohnt und auch nicht mehr dort gemeldet ist.
Man wird im Rahmen des § 426 BGB wohl davon ausgehen müssen, dass, wenn ein Partner auszieht, der sich nur noch so lange an der Miete zu beteiligen hat, wie er es auch hätte tun müssen, wenn die Wohnung gekündigt worden wäre.
Levay
Wie ist das denn wenn der Partner der ausgezogen ist nicht mit im Mietvertrag steht?
Hi, haben beide den Mietvertrag unterschrieben?
Wenn ja, haften beide gesamtschuldnerisch.
Der ausgezogenen Partner muss dann weiterhin d. halbe Miete zahlen.
MfG ramses90
Nein nur die Person die dort noch wohnt hat alleine den Mietvertrag unterzeichnet und es steht auch im Mietvertrag das nur 1 Person dort wohnt. Das war so mit der Vermieterin abgesprochen.
Wie ist das denn wenn der Partner der ausgezogen ist nicht mit
im Mietvertrag steht?
Super für den Ausgezogenen! Dann muss er gar keine Miete zahlen, jedenfalls nicht an den Vermieter. Es könnte sich unter Umständen im Einzelfall ein Schadensersatzanspruch des Zurückgelassenen ergeben.
Super damit ist mir schonmal sehr geholfen. Wie sieht das denn aus wenn die Person die ausgezogen ist immernoch Sachen in der Wohnung hat. Der Partner der in der Wohnung wohnt diese aber nicht rausrücken will bis er das Geld was er noch von der ausgezogenen Person verlangt hat?
Deiner Meinung nach also auf ewig, wenn derjenige, der in der Wohnung bleibt, die Kündigung verweigert?
Levay
Super damit ist mir schonmal sehr geholfen. Wie sieht das denn
aus wenn die Person die ausgezogen ist immernoch Sachen in der
Wohnung hat. Der Partner der in der Wohnung wohnt diese aber
nicht rausrücken will bis er das Geld was er noch von der
ausgezogenen Person verlangt hat?
Schriftliche Frist zur Herausgabe setzen.
Deiner Meinung nach also auf ewig, wenn derjenige, der in der
Wohnung bleibt, die Kündigung verweigert?
Levay
Hi, nicht auf ewig, denn auf ewig wird der „renitente“ Expartner d. die Entlassung aus d. Mietvertrag des ausgezogenen Partners nicht verweigern können.
Notfalls mit anwaltlicher u./oder gerichtlicher Hilfe.
MfG ramses90