4köpfiege familie bezieht harz 4-sohn über 25 jahre alt-wer zahlt sein mietantei
4köpfiege familie bezieht harz 4-sohn über 25 jahre alt-wer
zahlt sein mietantei
Hallo,
Es stellt sich vorab die Frage, ob die Freiheitsstrafe im offenen oder geschlossenen Vollzug zu vollstrecken ist, im ersteren Fall erhält der Gefangene i.d.R. eine Außenarbeitserlaubnis und er könnte somit seinen Anteil selber erbringen.
Sofern er im geschlossenen Vollzug verbüßt, könnte er über den zuständigen Sozialarbeiter beraten werden und auch über diesen einen entsprechenden Antrag stellen, sofern ihm andernfalls im Fall der Entlassung Obdachlosigkeit droht.
Letzteres scheint hier aber nicht einzutreten, so daß ggf. ein ARGE-Antrag vom „Haushaltsvorstand“ zu stellen wäre, da sich für den Zeitraum der Haft die Bedarfsgemeinschaft reduziert.
Gruß
Schiebedach
4köpfiege familie bezieht harz 4-sohn über 25 jahre alt-wer
zahlt sein mietantei
Ein eindeutiges Gesetz habe ich noch nicht gefunden! Aber es war in der Vergangenheit so, dass bis zu 6 Monate die Miete vom Amt übernommen wurde, da nach Haftentlassung ein Neubezug wesentlich teurer kommen würde. Außerdem hat er für seine Sozialprognose bessere Aussichten, wieder in den Arbeitskreislauf übernommen werden zu können! Eine Pflicht, einen 25-jährigen von seinen Eltern aufzunehmen, gibt es nicht! -Zumutbarkeit!-
Es liegt in der Begründung der Antragstgellung zur Übernahme der laufenden Mietkosten seiner Wohnung!!