Mietkostenminderung

Folgendes Problem :
Wohne seit ca. 15 Monaten in einer kleinen Mietwohnung, 3 Monaten nachdem ich eingezogen bin, entstand Schimmel an der Wand und Rolladengurt ist innerhalb eines halben Jahres gerissen und die Duschkopfhalterung ist auch draußen. Ich hab den Vermieter noch nicht Bescheid gegeben, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass er davon weiß, da er meine Wohnung gerne ohne Ankündigung betritt. Die Nebenkosten beträgt 150€ für 2 Personen, da mein Mitbewohner ausgezogen ist muss ich nun die Kosten alleine tragen.
Nun meine Fragen :

1.Gibt es eine Möglichkeit die Nebenkosten zu senken ? ( Verhandlung mit den Vermieter war erfolglos, der motzte mich nur an )
2.Kann ich die Miete kürzen ?
3.Wer muss für die Schäden aufkommen?

rechtliche Fragen kann ein Anwalt oder Mieterverein beantworten. Taeubig
Folgendes Problem :
Wohne seit ca. 15 Monaten in einer kleinen Mietwohnung, 3
Monaten nachdem ich eingezogen bin, entstand Schimmel an der
Wand und Rolladengurt ist innerhalb eines halben Jahres
gerissen und die Duschkopfhalterung ist auch draußen. Ich hab
den Vermieter noch nicht Bescheid gegeben, aber ich bin mir
ziemlich sicher, dass er davon weiß, da er meine Wohnung gerne
ohne Ankündigung betritt. Die Nebenkosten beträgt 150€ für 2
Personen, da mein Mitbewohner ausgezogen ist muss ich nun die
Kosten alleine tragen.
Nun meine Fragen :

1.Gibt es eine Möglichkeit die Nebenkosten zu senken ? (
Verhandlung mit den Vermieter war erfolglos, der motzte mich
nur an )
2.Kann ich die Miete kürzen ?
3.Wer muss für die Schäden aufkommen?

Rechtliche Auskünfte kann ich Ihnen leider nicht geben.
Fragen Sie einen Rechtsanwalt
JM

mietminderung muss man vorher schriftlich ankündigen!duschkopf sind nonmal kleine sachen für die der mieter selbst aufkommen muß:frowning: was den schimmel anbelangt,umgehend vermieter informieren und nicht länger anstehen lassen! mietminderung ist nicht so einfach:frowning: die nebenkosten sind eigentl.noch im normalbereich…strom,wasser usw steigen halt stetig:frowning: monatl. zwar viel geld,aber besser wie eine fettenachzahlung:smile: LG

Hallo

Nun meine Fragen :

1.Gibt es eine Möglichkeit die Nebenkosten zu senken ? (
Verhandlung mit den Vermieter war erfolglos, der motzte mich
nur an )
2.Kann ich die Miete kürzen ?
3.Wer muss für die Schäden aufkommen?

Sorry, mit Deinen Fragen wendest Du Dich am Besten an einen Experten für Mietrecht.

Gruß B.

Sofern die Nebenkosten sich verbrauchsbedingt verringern, werden Sie über die Jahresabrechung eine Ersttung zuviel entrichteter Vorauszahlung erhalten. Aufgrund dieser
Erstattung können Sie dann mit dem Vermieter über eine Anpassung der mtl. verinbarten Nebekostenvorauszazhlung verhandeln!

Schimmel müßte auf die Verunsachung hin überprüft mwerden. Sind Sie bzw. Ihr Lüftungsverhalten nicht ursächlich, könnte die Ursächlichkeit dem Vermieter zuzuordnen sein und er müßte für die Beseitgung des Schimmels und insvbesondere dessen Ursache sorgen.

Sind die Gurte aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder normaler Abnutzung in Mitleidenschaft gezongen, so gibt Ihr Mietvertrag darüber Auskunft, (Schönheitsreparaturen/ Kleinreparaturen) wer kostenmäßig in welchem Umfange verantwirtlich zeichnet. Eine Mietkürzung wäre möglich, wenn den Vermeiter eine Schukld trifft und dieser nach schriftlicher Aufforderung nicht reagiert.

Hallo,

  1. NK-Senkung ist schwierig, da es sich bei Nebenkosten um real anfallende Kosten handelt, so wie Müllentsorgung, etc…
    (NICHT anmotzen lassen!!!)
  2. Mietzins ist der Posten, der gekürzt werden kann.
    Besser Mieterschutzbund kontaktieren, evtl. ausziehen, da Schimmelpilz stark gesundheitsgefährdend sein kann.
  3. Der VERMIETER muss die Schäden beseitigen, wenn sie nicht fahrlässig oder vorsätzlich durch den Mieter entstanden sind. So was kann man überprüfen lassen von Gutachtern.

Also keine Panik.
Nicht einschüchtern lassen.
Rechtsbeistand holen und den Vermieter auffordern alle von ihm zu beseitigenden Schäden zu richten, oder Mietminderung. Am besten mal „googeln“ mindestens 20% sollte realistisch sein.

Hallo CinY,

ich bin leider kein Mietrechtexperte. Was den Schimmelbefall angeht besteht allerdings ein Anspruch auf Mietminderung, denn Schimmel ist immer ein Mangel der Mietsache! Allerdings wird bei einer Mitschuld des Mieters (falsches Lüftungsverhalten) der Anspruch auf Mietminderung verringert.

Vielleicht stellst Du deine Frage besser jemanden mit dem Fachgebiet Mietrecht.

Alles Gute

Dirk J.

Hallo,
ich würde die Schäden unverzüglich schriftlich mit Einschreiben dem Vermieter mitteilen und ihm eine angemessene Frist zu deren Beseitigung setzen. Beim Schimmel ist die Situation allerdings etwas schwierig, da hier der Nachweis erbracht werden muss, dass kein Eigenverschulden (z.B. durch falsches oder ungenügendes Lüften) vorliegt. Was den Umfang der Mietminderung der Grundmiete (die Nebenkosten sind unabhängig von den aufgetretenen Schäden weiter zu zahlen) angeht und auch den Fakt des offensichtlich unberechtigten Betretens der Wohnung durch den Vermieter, nimm bitte Rücksprache mit dem zuständigen Mieterverein.

Eklis64

Hallo, zu 1.: Am besten nochmal mit dem Vermieter sprechen, auch wenn´s schwerfällt. Sagen Sie, daß das Müllaufkommen, Wasserverbrauch weniger wird. Auch die Wohnung wird mit 1 Person weniger abgenutzt. Ihnen geht ja kein Geld verloren, da sich bei der Jahresabrechnung die Sache wieder auspegelt. Schlagen Sie ihm 100,–Eur vor.- zu 2.: Die Miete können Sie erst kürzen, wenn der Mangel an der Wohnung (Schimmel) nicht durch falsches Lüftungsverhalten Ihrerseits entstanden ist und der Vermieter nichts dagegen unternimmt. Zunächst müssen Sie ihm den Schimmelbefall melden. Rolladengurt und Brausekopf sind Kleinstreparaturen, die vom Mieter zu tragen sind (im Mietvertrag steht meist eine Obergrenze für eine Einzelreparatur, z.B. 75,–Eur).- Zu 3.: Schon unter Punkt 2 beantwortet.-
ABER: Falls Ihr Vermieter die Wohnung in Ihrer Abwesenheit betritt, macht er sich strafbar und das nicht so knapp!Das darf er nur zur Schadensabwendung (z.B. Wasserrohrbruch, Feuer o.ä.)tun. Falls er jedoch nur unangemeldet „hereinschneit“, brauchen Sie ihn ja nicht hereinzulassen. Ein Vermieter darf seine vermietete Wohnung zu Zwecken der Begutachtung 1x pro Jahr in Ihrem Beisein betreten; diesen Zeitpunkt können aber Sie bestimmen und nicht er.- Gruß, Achim