Kann der Vermieter einer Oberwohnung in einem 2 Familienhaus bei einem 5 Jahresmietvertrag und einer Kündigungsfrist von einem Jahr bei Verkauf und Abriss des Hauses nach 3 Jahren den Mieter mit welcher Frist kündigen?Es wurde eine Verkauf vorher mündlich ausgeschlossen.Es soll ein Aldi Markt errichtet werden. Wer ist für die Umzugskosten und eine Entschädigung bei vorzeitigem Auszug zuständig. Trägt die Sozialklausel bei einem über 70 jährigen Mieter mit einem Schwerbehindertenausweis von 50% ohne G und Grundsicherung?
Dank für die Beantwortung, Erläuterungen und Ratschläge.
Mir freundlichem Gruss
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schiene 45
Hallo fraworh151938,
mit welcher Begründung wurde denn der Mietvertrag befristet? Davon hängt ab, ob die Befristung überhaupt gültig ist. Ansonsten handelt es sich um einen normalen, unbefristeten Mietvertrag, der im Fall eines vom Vermieter mit bewohnten 2-Familien-Hauses sogar unter erleichterten Bedingungen gekündigt werden kann. Während Mietverhältnisse in Mehrfamilienhäusern nur äußerst schwer vom Vermieter zu kündigen sind, ist das bei 2-Familien-Häusern einfacher - d.h. der Mieter genießt weniger Kündigungsschutz.
Da die Kündigung vermutlich zulässig ist, hat der Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Umzugskosten - zumal ja auch ohne Kündigung in zwei Jahren, nach Ablauf des 5-Jahres-Vertrages, der Umzug angestanden hätte.
florestino