Mietkündigung bei Hausverkauf

Hallo Ratgeber,
ich habe eine Mietwohnung in einem Dreifamilienhaus. Das Haus gehört einem Eigentümer (also keine Eigentumswohnung), der aber nicht im Haus wohnt. Das Mietshaus soll nun verkauft werden. Wie steht es um den Kündigungsschutz, wenn der Käufer Eigenbedarf anmeldet und einem der Mieter kündigen will? Wie ich hörte, gilt der erweiterte Kündigungsschutz (3 Jahre) nur beim Verkauf von vermieteten Eigentumswohnungen, nicht aber für Wohnungen in einem Mietshaus.
Wer weiß Rat? Danke für alle Antworten.

Hallo Wolfgang,

eine Aussage, wie lange ihr in dem Haus wohnt, fehlt leider. Verträge ab dem 01.09.2001 haben grundsätzlich eine dreimonatige Kündigungsfrist.

Für Verträge vor dem 01.09.2001 gilt, wenn nur auf die gesetzliche Frist hingewiesen wird, dass dann es bei den drei Monaten bleibt. Ist jedoch im Mietvertrag vereinbart, dass sich die Kündigungsfrist nach fünf Jahren, nach acht Jahren usw. um jeweils drei Monate verlängert, gilt diese Frist oder es kann auch genau die jeweilige Frist im Vertrag stehen. Bei Altverträgen gelten diese Fristen auch für den Käufer.

ich habe eine Mietwohnung in einem Dreifamilienhaus. Das Haus
gehört einem Eigentümer (also keine Eigentumswohnung), der
aber nicht im Haus wohnt. Das Mietshaus soll nun verkauft
werden. Wie steht es um den Kündigungsschutz, wenn der Käufer
Eigenbedarf anmeldet und einem der Mieter kündigen will? Wie
ich hörte, gilt der erweiterte Kündigungsschutz (3 Jahre) nur
beim Verkauf von vermieteten Eigentumswohnungen, nicht aber
für Wohnungen in einem Mietshaus.

Die drei Jahre sind hier nicht zutreffend.

Zuerst einmal abwarten bis ein neuer Käufer da ist und der muss zuerst mal kündigen. Dazu bedarf es nicht nur, dass er das Haus gekauft hat, sondern grundsätzlich muss er im Grundbuch eingetragen sein. Vorher kann der neue Eigentümer nicht kündigen. Du nimmst Deinen Mietvertrag mitz. Der neue Eigentümer muss den alten Mietvertrag übernehmen. Bitte keinen neuen Vertrag abschliessen. Dann erst mal abwarten was der Eigentümer will und dann nochmals nachfragen. Erst wnen man den Text einer Kündigung kennt, kann man verlässlich Auskunft geben.

Gruss Günter

Danke Günther, für die Auskunft. Laut Mietvertrag (vor 28 Jahren abgeschlossen), habe ich jetzt eine 1-jährige Kündigungsfrist. Wie lange dauert denn die Eigentumsübertragung über Notar - Grundbuch? Je nach Käufer würden wir u.U eine andere Wohnung kaufen; im Raum Stuttgart kann dafür 1 Jahr zu kurz sein, wenn man man nicht gerade die erstbeste Immobilie kaufen will.

Hallo Wolfgang,

eine Aussage, wie lange ihr in dem Haus wohnt, fehlt leider.
Verträge ab dem 01.09.2001 haben grundsätzlich eine
dreimonatige Kündigungsfrist.

Für Verträge vor dem 01.09.2001 gilt, wenn nur auf die
gesetzliche Frist hingewiesen wird, dass dann es bei den drei
Monaten bleibt. Ist jedoch im Mietvertrag vereinbart, dass
sich die Kündigungsfrist nach fünf Jahren, nach acht Jahren
usw. um jeweils drei Monate verlängert, gilt diese Frist oder
es kann auch genau die jeweilige Frist im Vertrag stehen. Bei
Altverträgen gelten diese Fristen auch für den Käufer.

Die drei Jahre sind hier nicht zutreffend.

Zuerst einmal abwarten bis ein neuer Käufer da ist und der
muss zuerst mal kündigen. Dazu bedarf es nicht nur, dass er
das Haus gekauft hat, sondern grundsätzlich muss er im
Grundbuch eingetragen sein. Vorher kann der neue Eigentümer
nicht kündigen. Du nimmst Deinen Mietvertrag mitz. Der neue
Eigentümer muss den alten Mietvertrag übernehmen. Bitte keinen
neuen Vertrag abschliessen. Dann erst mal abwarten was der
Eigentümer will und dann nochmals nachfragen. Erst wnen man
den Text einer Kündigung kennt, kann man verlässlich Auskunft
geben.

Gruss Günter

Danke Günther, für die Auskunft. Laut Mietvertrag (vor 28
Jahren abgeschlossen), habe ich jetzt eine 1-jährige
Kündigungsfrist. Wie lange dauert denn die
Eigentumsübertragung über Notar - Grundbuch? Je nach Käufer
würden wir u.U eine andere Wohnung kaufen; im Raum Stuttgart
kann dafür 1 Jahr zu kurz sein, wenn man man nicht gerade die
erstbeste Immobilie kaufen will.

Bei uns im Ländle ist die Eintragungszeit zwischen drei und vier Monate.

Gruss Günter

Bei uns im Ländle ist die Eintragungszeit zwischen drei und
vier Monate.

Gruss Günter

Danke Günther, damit wäre meine Frage beantwortet.