Hallo,
wir wollen unsere Wohnung kündigen weil wir ein Haus gekauft haben.
die Kündigung ging fristgerecht raus nur per Fax .hatten am selben Tag ein Brief bekommen
und da hat uns Dei hausverwaltung mitgeteilt das sie uns widersprechen.
Grund: Im Mietvertrag steht : Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2011.Die Vertragspateien
verzichten auf die Dauer von 4jahren ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages.Eine Kündigung IST erstmals zum Ablauf dieses Zeitraumes unter Einhaltung der gesetzlichen kündingungsfrist und der gesetzlichen
Bestimmungen zulässig.Von dem Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen
kündigung aus wichtigem Grund und außerordentlichen kündigung mit gesetzlicher frist
unberührt.
Das steht da .was kann Mann da machen? Kann uns jeman helfen?
danke
Das steht da .was kann Mann da machen? Kann uns jeman helfen?
danke
Lesen des Mietvertrags kann bei solchen Plänen hilfreich sein. Ansonsten hilft nur verhandeln, vielleicht geht was mit einem Nachmieter
Ja das weiß ich aber man kann doch keinen verdonnern auf vier Jahre zu mieten
Zunächst wäre ein Kündigung per Fax formunwirksam ausgesprochen.
Dann habt ihr euch ausdrücklich wechselseitig verpflichtet, innerhalb von 4 Jahre nicht ordentlich zu kündigen und auszuziehen und daran habt ihr euch auch zu halten.
Es mag sein, dass der Vermieter gegen Geld und gute Worte einem Aufhebungsvertrag zustimmt oder vorzeitig einen Nachmieter akzeptiert oder sucht, aber andernfalls schuldet ihr bis zum 31.05.20 16 vereinbarungsgemäß Miete, Betriebskosten, Treppenhausreinigung, Renovierung u. a. Pflichten, auch wenn ihr längst in eurem neuen Haus lebt
G imager
Doch, das kann man, sogar 5 Jahre lang. Wenn man das nicht will, muss man eben keinen derartigen Mietvertrag abschliessen, zumal dann, wenn man mit einem eigenen Haus liebäugelte.
Ja mit einem nachmieter würden wir dann raus kommen?
Ja mit einem nachmieter würden wir dann raus kommen?
Nein würde man nicht, da der Vermieter keine Nachmieter akzeptieren müssen.
Huhu,
Verdonnern zu vier Jahren ist möglich, ist aber das maximal was erlaubt ist. Verboten ist dann jedoch vier Jahre + 3 Monate Kündigungsfrist, da so das Mietverhältnis über die Maximale Festlegungsdauer von 4 Jahren geht.
hier gibts mehr dazu http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/v1/verzic…
cu
Ja mit einem nachmieter würden wir dann raus kommen?
Nein, nur in der Schweiz wäre dies möglich. Wie ich schrieb: " Mag sein , dass der Vermieter einen Nachmieter akzeptiert oder sucht" - meint eben, er muss es nicht, er hat ja noch auf Jahre hinaus einen zahlungsverpflichteten Mieter
Etwas besseres, als Miete ohne Abnutzung zu kassieren und anteilige Betriebkosten bezahlt zu bekommen, kann ihm doch garnicht widerfahren
G imager
Von etwas anderem ist hier doch überhaupt nicht die Rede: "Eine Kündigung IST erstmals zum Ablauf dieses Zeitraumes … mehr auf http://w-w-w.ms/a5f7ly
G imager
aber andernfalls schuldet
ihr bis zum 31.05.20 16
recte: 2015, da es von 2011 an vier Jahre sind…
Ja das weiß ich aber man kann doch keinen verdonnern auf vier
Jahre zu mieten
Nun ja, man hat es ja vor 3 Jahren unterschrieben. Ist es da noch nicht aufgefallen?
Hi!
Das mit dem Nachmieter ist ja nun schon angesprochen, auch, dass der Vermieter diesen nicht akzeptieren muss. Wenn man unterschreibt, dass man für 4 Jahre auf Kündigung verzichtet, dann ist man nunmal daran gebunden. Ich würde aber in jedem Fall trotzdem das Gespräch mit dem Vermieter suchen - wenn es einen ausreichend solventen und pflegeleicht wirkenden Nachmieter gibt, kann es ja sein, er stimmt dem problemlos zu.
Als letzten Notnagel würde ich sonst vorschlagen, dass ihr für die Dauer eures Mietverhältnisses einen Untermieter sucht, mit der Option, die Wohnung dann zu übernehmen. Untermieter müssen vom Vermieter genehmigt werden, es gibt aber berechtigte Interessen, bei dessen Vorliegen der Vermieter seine Zustimmung erteilen muss. Wenn ich mich richtig erinnere, liegt z.B. ein berechtigtes finanzielles Interesse bei einem längeren Auslandsaufenthalt vor, warum sollte das in eurer Lage nicht auch gelten? Da müsstest du dich zur rechtlichen Situation nochmal genau erkundigen.
(Tipp: bei einem Untermieter findet ja keine offizielle Übergabe der Wohnung durch den Vermieter statt. Bezüglich Nebenkosten würde ich mich da an eurer Stelle absichern, und mich mal erkundigen, wie man rechtlich verbindlich die Zählerstände vereinbaren kann, sodass ihr ggf. die Nebenkostenabrechnung von euch und eurem Untermieter auseinanderechnen könntet.)
Gruß,
Inka