Meine Frau ist im 7. monat schwanger da unsere wohnung in der wir jetzt leben viel zu klein ist (uns langt der platz gerade so 40qm) haben wir uns eine neue gesucht in die wir in ca 1-2 monaten einziehen können sbald das bad fertig saniert ist. Nun stellen wir uns die frage ob wir unsere jetzige wohnung als härtefall vorzeitig kündigen können ??? giebt es da eine bestimmte regel das wie vorzeitig aus dem mietvertrag raus können ???
Hallo,
ich sehe da keinen Härtefall. Um Kündigungsfrist von 3 Monaten werden Sie nicht drum herum kommen. Aber Sie können sich selbst um einen Nachmieter bemühen, sodass Sie vorzeitig den Mietvertrag beenden können, sofern der Vermieter mit dem Nachmieter einverstanden ist.
Gruß
Hallo,
Eine Schwangerschaft stellt meines Wissens keinen Härtefäll da. Vielleicht läst sich euer Vermieter darauf ein das ihr früher raus dürft wenn ihr einen nach Mieter stellt. Viele Vermieter lassen sich darauf ein.
Ich würde jedenfalls ganz schnell kündigen.
Wünsche euch viel Glück!
Danke für die schnelle antwort werde mal mit dem vermieter sprechen.Danke
Wenn ein Mieter erst im 7. Monat der Schwangerschaft feststellt , dass 40qm nicht ausreichen , dann sind , mit Verlaub gesagt , Sie der Härtefall…
Hallo, ich seh da keine Möglichkeit, eine Schwangerschaft ist kein Härtefall und einen anderen Grund seh ich hier nicht…tut mir Leid, Sie werden schon die üblichen 3 Monate abwarten müssen…Trotzdem alles Gute Ihrer kleinen Familie.
Hallo,
ich bin keine Mietrechtsexpertin – da fragen Sie vielleicht besser noch mal beim Mieterschutzbund nach – aber meiner Erfahrung nach gibt es keine Härtefallregel. Auch weiß man ja nicht erst im 7. Monat der Schwangerschaft, dass man bald Platzprobleme kriegen könnte – vielleicht hilft in Ihrem Fall, dem Vermieter vorzujammern, dass Sie zwar lange gesucht hätten, aber nix gefunden haben. Wenn Sie dann noch ein paar neue Interessenten für Ihre alte Wohnung aus dem Ärmel zaubern können, die evt. ab sofort mieten, dürfte der Vermieter bereit sein, auf 1-2 Monatsmieten von Ihnen zu verzichten.
Ich selbst habe mit dem Vorstellen und Finden möglicher Nachmieter schon mehrmals vorzeitig aus Mietverträgen aussteigen können und es gab auch keinerlei Streit mit den Vermietern. Das kann ich also nur empfehlen.
Viel Glück, eine gute Rest-Schwangerschaft für Ihre Frau, eine gute Geburt und ein gesundes, liebes Baby wünscht Ihnen
Pamelie
Sorry, das ist reines Mieter/Vermieter-Sachgebiet. Keine Ahnung hiervon…
Sie können versuchen, dem Vermieter vorzeitig einen geeigneten nachmieter anzudienen. Im Übrigen gilt aber für Sie die gessetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.
Die 3 Monatsfrist können Sie einseitig nicht reduzieren, sondern nur durch geschickte Verhandlung enmit dem Vermieter. Erläutern Sie ihm schriftlich und freundlich ihre Situation und ihre Wünsche und bitten Sie um ein Gespräch. dann führen Sie ein diplomatisch hochwertiges Gespräch mit ihm …
Wenn er stur bliebe, hätten sie Pech gehabt. Aber meistens - etwa durch eine Unterstätzung beid er Nachmietersuche - wird man sich einig. Es hängt natürlich an ihrem Wohnungsmarkt, ob man leicht oder schwer einen Nachmieter findet …
Hallo, wenn im Mietvertrag keine Sonderkündigungsregel steht, stehen die Chancen schlecht, aus dem Mietvetrag ohne die Einhaltung der regulären Kündigungszeit von 3 Monaten heraus zu kommen. Ich gehe mal davon aus, dass die derzeitige Wohnung bereits gekündigt ist?! Ich würde aber trotzdem das Gespräch mit dem Vermieter suchen und ihn aufgrund der Umstände um Kulanz bitten. Vielleicht könnt ihr ja auch einen Nachmieter finden?
Eklis64
Hallo, Kinderkriegen ist in diesem Zusammenhang kein Härtefall, da Ihnen der Zustand ja seit 7mon bekannt war. Sprechen Sie mit Ihrem jetzigen Vermieter, vielleicht hat er ja einen Nachmieter in Aussicht, der zum gewünschten Zeitpunkt die Wohnung übernimmt, bzw. Sie können selbst auf die Suche nach einem Nachmieter gehen. Wenn nicht, fragen Sie den Vm, ob Sie Ihre jetzige Wohnung wenigstens kurzzeitig untervermieten dürfen, um eine Doppelmietzahlung zu vermeiden.- Gruß Achim
Hallo,
Ich kenne da keine Regelungen.Sprecht am Besten mit eurem Vermieter,vielleicht versteht er eure Situation und ist kulant.
Liebe Grüße
Nein, die gibt es wegen Schwangerschaft/ Entbindung nicht!
Du kannst nur mit Eurem Vermieter reden, ob er sich auf eine „Nachmieterregelung“ einläßt. Sprich: ihr früher rauskönnt, wenn Ihr einen Nachmieter stellt.
LG Silke