Ende Sept. kündigte ich per Einschreiben die Wohung von Kunden, deren Vermieter in der Schweiz leben. Etwa 4 Tage nach Sendung rief ich die Vermieter an und hinterließ eine Nachricht mit Bezug auf die Kündigung und Bitte um Rückruf. Dem folgten mehrere Anrufe mit und ohne Nachricht sowie weitere Briefe - per normaler Post. Ergebnis: Das Einschreiben wurde nie abgeholt, es kam zurück. Meine Anrufe wurden nie beantwortet. Es kam lediglich ein Brief mit der Nachricht man wüsste nichts von einer Kündigung. Die Vermieter haben die Sache nun einem Anwalt übergeben, welcher die Kündigung erst auf den 29.2.12 zulässt. Meine Kunden gehen beruflich ins Ausland und ziehen so oder so aus - sie haben, entgegen meinem Rat, die Miete für Nov. und Dez. einbehalten. Die Anwälte wollen nun natürlich die Mieten bis einschl. Ende Feb. einklagen. Soll ich eine Feststellungsklage anstreben oder auf die Klage warten? Oder gibt es sonst noch eine Möglichkeit? Bin dankbar für jede Hilfe!
Zunächst einmal ist wichtig, dass sich die Original-Unterschrft deiner Kunden auf dem Kündigungsschreiben befindet oder Du der Kündigung eine Original-Vollmacht mit beiden Unterschriften (wenn beide den MV unterschrieben haben) beigefügt hast. Das Einschreiben wurde nicht zugestellt, daher ist die Kündigung nicht zugegangen und nichtig. Ein Rückschein wäre hilfreich gewesen oder besser noch die persönliche Zustellung mit einem Zeugen. Es gibt auch noch die Hinterlegung nicht-zustellbarer Post beim Amtsgericht mitsamt öffentlicher Bekanntmachung des Inhalts. Das gilt dann auch als zugestellt. So oder so, die Kündigung muss erneut zugesandt werden, die Mieter sollten tunlichst die Miete weiter zahlen.
Dies ist keine Rechtsberatung, da ich hierzu nicht befugt bin…
Viele Grüße
Sun
Hallo,
Sie müssen doch noch den Beleg für das Einschreiben, welchen Sie abgeschickt haben vorlegen können.Ich würde damit einen Anwalt beauftragen.
Gruß
chrissixyz
Hallo,
da steht dann wohl Aussage gegen Aussage!
Ich frage mich nur, woher der Vermieter auf einmal wußte, dass ihre Kunden kündigen wollen. Ich würde die Klage abwarten und dann dazu Stellung nehmen. Sie haben ordnungsgemäß frühzeitig und vor allen Dingen schriftlich gekündigt. Wenn der Vermieter sein Einschreiben nicht abholt ist das sein Problem. Auch unbeantwortete Anrufe gehen zu Lasten des Vermieters. Ich gehe davon aus, dass Sie sowohl den Schriftverkehr als auch die Telefonanrufe nachweisen können. Damit haben Sie gute Voraussetzungen, die Klage abzuweisen.
Ich hoffe, dass ich etwas geholfen habe.
MfG
Sabine Kruse
Liebe Ratsuchende,
haben Sie eine besondere Vollmacht Ihrer Kunden oder haben Sie sich deren Rechte und Pflichten abtreten lassen?
Wenn Ihre Kunden auf Zahlung verklagt werden, ist das eigentlich deren Sache. Der Vermieter wird sich schon überlegen, ob er sie im Ausland verklagen kann oder will. Eine Feststellungsklage (etwa um das Enddatum des Mietvertrages feststellen zu lassen?) hat meiner Meinung nach wenig Sinn - kostet Gebühren, dauert zu lange, und die noch offenen Zahlungen stehen dann immer noch im Raum. Warten Sie doch einfach ab.
Viel Glück!
Hallo Sun, vielen Dank für Deine Antwort. Von 5 Antworten ist alleine Deine negativ. Meine Frage: wenn die Kündigung nichtig ist, wieso wäre es dann wichtig, wenn eine Original Vollmacht mit beiden Unterschriften dabei wäre?
Und dann habe ich noch die Frage ob der Gesamtaufwand meiner Kündigungsversuche gegen das Gebot von Treu und Glaube doch wirksam ist. Die in der Schweiz lebenden Vermieter müssen doch auf Grund bestehender vertraglicher Beziehungen hier in Deutschland mit dem Zugang rechtserheblicher Erklärungen rechnen und daher Vorkehrungen treffen, dass diese sie auch erreichen. Dies wäre mein Gegengrund hier eine Klage anzustreben. Leider konnte ich bisher meine Kunden noch nicht davon überzeugen, die Mieten für Nov. und Dez. zu bezahlen. Da die Angelegenheit inzwischen bei Rechtsanwälten der Vermieter liegt, konnte ich die Kündigung inzw. formell ordnungsgemäss zustellen. Allerdings erst zu einem späteren Datum…
Hallo Chrissi - ich habe alle Belege, sogar die Einzelverbindungsnachweise der Telekom um die Anrufe ebenso belegen zu können.
Diese Sache ist ziemlich verworren - zunächst interessiert mich die rechtliche Lage der Kündigung, da hier auch im Internet verschiedene Rechtsprechungen aufgeführt sind.
Aber vielen Dank für Deine Antwort.
Vielen Dank für Deine Antwort Sabine. Ja, ich habe alle Belege, sowie Einzelverbindungsnachweise der Telekom und meine mobilen Service-Providers. Genau für Ihre Variante habe ich mich nun entschieden. Die Geschichte wird sehr spannend, da es wirklich eine verworrene Situation mit insgesamt 4 Beteiligten ist. Diese sind die Miter und Vermieter und als verlängerte Hand und Sprachrohr, ich, der Relocator und dann noch die Anwälte der Vermieter. Mir sind derzeit die Hände gebunden. Ich kann lediglich noch den Umzug organisieren und dann um einen Termin zur Wohnungsübergabe bitten. Die Einbehaltung der Mietzahlungen gehen zu Lasten meiner Kunden, wer aber trägt die Verantwortung dafür,dass die Kündigung nie einging? Wäre das ich, der vertraglich bestellte Relocator? Was hätten meine Kunden anders machen können um das Mietsverhältnis zu kündigen? Das würde mich interessieren. Ich habe lediglich die Vollmacht, zur Kündigung diverser Dinge hier in Deutschland und zur Abmeldung und Organisation des Umzuges. Es gibt keine Abtretungen von Rechten oder Pflichten.
Viele Grüsse
Liebe Annette, vielen Dank für Deinen Rat. Ich handle lediglich per Vollmacht und diese ist schon eingeschränkt. Es gibt keinerlei Abtretung von Rechten oder Pflichten meiner Kunden. Gemäss Ihres Rates werde ich nun den Umzug vollenden - samt Wohnungsübergabe. Mehr kann ich nicht tun.
Vielen herlzlichen Dank für Ihre Antwort.
Liebe Grüsse
Karin
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
MfG schoerschi
leider kann ich dir da nicht weiter helfen
ich wünsche dir einen guten rutsch ins jahr 2012
lg Claudia
E
nde Sept. kündigte ich per Einschreiben die Wohung von
Kunden, deren Vermieter in der Schweiz leben. Etwa 4 Tage nach
Sendung rief ich die Vermieter an und hinterließ eine
Nachricht mit Bezug auf die Kündigung und Bitte um Rückruf.
Dem folgten mehrere Anrufe mit und ohne Nachricht sowie
weitere Briefe - per normaler Post. Ergebnis: Das Einschreiben
wurde nie abgeholt, es kam zurück. Meine Anrufe wurden nie
beantwortet. Es kam lediglich ein Brief mit der Nachricht man
wüsste nichts von einer Kündigung. Die Vermieter haben die
Sache nun einem Anwalt übergeben, welcher die Kündigung erst
auf den 29.2.12 zulässt. Meine Kunden gehen beruflich ins
Ausland und ziehen so oder so aus - sie haben, entgegen meinem
Rat, die Miete für Nov. und Dez. einbehalten. Die Anwälte
wollen nun natürlich die Mieten bis einschl. Ende Feb.
einklagen. Soll ich eine Feststellungsklage anstreben oder auf
die Klage warten? Oder gibt es sonst noch eine Möglichkeit?
Bin dankbar für jede Hilfe!
Hallo Micorinka,
wenn Du noch einmal kündigst, sollte die Vollmacht dabei sein, anderenfalls ist die Kündigung schon aus diesem Grund unwirksam (ohne Original-Unterschriften). Außer der Zustellung mit einem Zeugen gibt es auch noch die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher. Da es hier aber die Schweiz ist, kenne ich die Kosten dafür nicht. Die Kündigung gilt in jedem Fall erst dann als zugestellt, wenn das Einschreiben auch abgeholt wurde. Du musst also erneut kündigen. Ich sehe keine guten Aussichten für deine Klage.
Viele Grüße
Sun
Hallo,
es würde mich auch sehr interessieren, wie das ausgeht.
Vielleicht können Sie mir eine kurze Mail schicken…
MfG
Sabine Kruse
P.S. Guten Rutsch ins neue Jahr!
Ich hatte auch mal so ein Problem. Der Brief per Einschreiben wurde nicht abgeholt und kam zurück. Daraufhin schickte ich den Brief mit Einwurfbestätigung. Bei mir kamm die Antwort trotzdem nicht, ich warte immer noch. Aber das ist eine andere Geschichte. So kann der Vermieter nicht mehr sagen er weiß nichts von einer Kündigung. Weil ich kann bestätigen, daß ich eine abgeschickt und diese bei Ihm im Briefkasten gelandet ist. Auch wenn er ein halbes Jahr lang in der Südsee war. Was die Schweitzer des öffteren tun. Sie kommen in der Winterseson erst wieder nach Hause, wenn sie im Skigebiet wohnen. Und wenn dieser Brief zurückkam woher sollen sie das erfahren. Nun narmalerweise gegen den Beweiß, das ein Einschreibebrief verschickt wurde könnten sie natürlich die Kündigung akzeptieren. Sie tun das aber nicht. Was nun? Narmalerweise kann ein Mensch tun und lassen war er will und auch Jahre lang durch die Welt wandern. Dafür können die Mieter aber nichts. Jeder Mensch muß mit seiner Adresse und Briefkasten erreichbar sein. Sonst könnte man ja erst, wenn die Mieter von der Weltreise zurück sind kündigen. Wenn Sie verreisen müssen Sie dafür sorgen, daß der Briefkasten gelehrt wird. Dieser Brief per Einschreiben wartete 2 Wochen bei der Post. So was ist natürlich ein Streitthema. Dennoch wenn Sie beweisen können, das Sie Fristgerecht gekündigt haben, liegen Sie auf der sicheren Seite. Garantieren kann ich natürlich nichts. Glaube aber, das Sie Recht bekommen.
Ende Sept. kündigte ich per Einschreiben die Wohung von
Kunden, deren Vermieter in der Schweiz leben. Etwa 4 Tage nach
Sendung rief ich die Vermieter an und hinterließ eine
Nachricht mit Bezug auf die Kündigung und Bitte um Rückruf.
Dem folgten mehrere Anrufe mit und ohne Nachricht sowie
weitere Briefe - per normaler Post. Ergebnis: Das Einschreiben
wurde nie abgeholt, es kam zurück. Meine Anrufe wurden nie
beantwortet. Es kam lediglich ein Brief mit der Nachricht man
wüsste nichts von einer Kündigung. Die Vermieter haben die
Sache nun einem Anwalt übergeben, welcher die Kündigung erst
auf den 29.2.12 zulässt. Meine Kunden gehen beruflich ins
Ausland und ziehen so oder so aus - sie haben, entgegen meinem
Rat, die Miete für Nov. und Dez. einbehalten. Die Anwälte
wollen nun natürlich die Mieten bis einschl. Ende Feb.
einklagen. Soll ich eine Feststellungsklage anstreben oder auf
die Klage warten? Oder gibt es sonst noch eine Möglichkeit?
Bin dankbar für jede Hilfe!
Haben Die Mieter einen Nachweiß über eine Gesetzeskonforme Anlage der Kaution? Wenn nicht, können Sie es verlangen. Wenn kein Nachweiß kommt dan haben Sie Recht die Miete einzubehalten. Und, ich würde einfach warten was passiert. Ich glaube nicht das Die klagen. Schicken Sie dennen den Nachweiß über den Einschreibebrief und verlangen Sie den Nachweiß über ein Kautionskonto.
Hallo,
da kann ich ich nichts sicheres dazu sagen. Ich kenne die Diskussion über die Gültigkeit einer Kündigung durch ein Einschreiben. Hier gibt es kontroverse Meinungen.
Belegbar ist der Kündigungsversuch wohl durch den Einwurfnachweis von der Post oder den Rückschein und durch einen Einzelverbindungsnachweis für die Telefonate.
Aber vielleicht ein Urteil aus dem Arbeitsrecht lesen, in dem es zum diese Zustellung geht: http://www.taxi-heute.de/Taxi-News/Recht/9622/Kuendi…
oder http://www.kostenlose-urteile.de/BAG_2-AZR-1395_Eine…
Daraus lese ich: Rückschein ist nicht gut; Einschreiben per Einwurf gilt als zugestellt. Ich bin mir aber nicht sicher in meiner Interpretation Die Übertragbarkeit auf das Mietrecht kann ich auch nicht einschätzen
Allerdings wundert mich etwas. Ende September gekündigt heißt für mich Auszug bis Ende Dezember. Aus der beendeten Mietezahlung entnehme ich, dass die bisherigen Mieter ausgezogen sein könnten. Die Vermieter haben aber keinem vorzeitigen Auszug zugestimmt. Was ist mit einer Wohnungsübergabe? Wo sind die Schlüssel? Wer macht überhaupt die Wohnungsübergabe, wenn der Vermieter in der Schweiz ist?
Sollten die Mieter noch in der Wohnung sein, müssen sie aber Miete zahlen - unabhängig von der strittigen Kündigung. Was beabsichtigen sie mit der Einstellungß
Die Vermieter kündigen eine Klage an. Geht es um die ausstehenden Mietezahlungen oder um den Kündigungstermin?
Ich würde den Vermietern bzw. besser den Anwälten im Kopie - da sollte ja eine Zustellung möglich sein - einen Brief schreiben und die Belege für die erfolgte Kündigung per Kopie vorlegen. Auf der Kündigungsfrist bestehen und die ausstehenden Mieten zahlen und für die Wohnungsübergabe einen Ansprechpartner fordern.
Jetzt habe ich die Anfrage zum wiederholten male gelesen: Interessant ist die Frage wann der Brief mit der Nachricht, man wüsste nichts von einer Kündigung, bei Ihnen eingegangen ist. Daraus ist zu deuten: irgendetwas ist wohl durchgekommen zu den Vermietern.
Bieten Sie den Vermietern doch dies als Eingeständnis der Kündigungserklärung an oder/und bieten Sie eine Halbierung an: also Kündigung zum 31.1.12.
Allen ist gedient: keine Klage, keine Beweislast, nur eine Miete mehr.
Zu einer Feststellungsklage kann ich nichts sagen
Weiß leider nicht mehr.
Elfriede
Hallo,
da hier von der Gegenseite schon ein Anwalt tätig ist, würde ich auch einen Anwalt einschalten.
MfG P. Kunze
Hallo, ich war im Urlaub und kann mich erst jetzt melden.
also wie wurde das Einschreiben bzw. die Kündigung versendet per Briefeinwurf oder per Unterschrift? Kann man nachweisen, das es Ordnungsgemäß versendet wurde und das der Vermieter das Einschreiben wissentlich nicht abgeholt hat? (Nachfragen bei der Post, es gibt ja für Einschreiben eine Belegnummer)
Ich kann nur eins sagen, nach meiner Erfahrung bekommt immer der Mieter (bzw. der schwächere Recht)! mfg