Mietkündigung ohne Mietvertrag

Hallo an Alle,

Wenn der Vermieter seinem Mieter kündigen möchte, hat aber keinen Mietvertrag, so ist das ja eigentlich möglich.

Wie sieht es aus bei einer Kündigung wie oben ( kein Vertrag) wegen starker Baufälligkeit des Hauses und spielt das Alter des Mieters auch eine Rolle? Welche Paragraphen treffen da dann zu?

Grüße

Hallo.

Das ist ein Fall einer sog. Verwertungskündigung, § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

Zur Verwertungskündigung wegen starker Baufälligkeit des Hauses siehe die Voraussetzungen hier:

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Wenn kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt, greift das Gesetz mit den dort genannten ordentlichen Kündigungsfristen (für den Vermieter also je nach Mietdauer 3 Monate, 6 Monate oder 9 Monate), $ 573c BGB.

…wenn das ein angenehmer Mieter ist würde ich als Vermieter alle Register ziehen um dem Mieter eine gute Ersatzwohnung zu vermitteln. Vermieter haben für solche Fälle meist Ausweichwohnungen wenn z.B eine Wohnung renoviert werden muß oder das Haus modernisiert wird.

Ach ja?
Vermieter haben so was. Gut zu wissen.

vnA

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Ach ja?
Vermieter haben so was. Gut zu wissen.

Jetzt sag bloß nicht, Du hättest keine Ersatzwohnung parat?

Entäuschten Gruß
Tina

P.S. Wer Ironie findet, darf sie behalten!

Danke für den Tip, werd mal drüber nachdenken.

Gruß Silke