Mietkündigung und Datum

Hallo erstmal…
Also ich hab ziemlich ernste Probleme mit meinem Vermieter.
Ich zahle Strom und Gas direkt an die Stadtwerke und mich hat der Schlag getroffen als anfang des Jahres die Abrechnung kam(ich bin fast nie zuhause und hatte das doppelte drauf als bei meiner vorherigen Wohnung)
Ok, nach dem erster Schock hab ich brav bezahlt und wollte einfach noch sparsamer sein. Dann auf einmal kam eine weitere Betriebskostenabrechnung von meinem Vermieter-die nochmal höher war!!!
also zum Verständnis: Ich habe 144€ an die Stadtwerke bezahlt und nochmal 20€ an meinem Vermieter(bei denen dachte ich es würde sich um Versicherung und Müll handeln)Insgesamt musste ich an die Stadtwerke 350€ nachzahlen und an meinem Vermieter 410€!!!Letztes Jahr hatte ich mich über 200€ in meiner alten Wohnung geärgert und das im gleichem Dorf, auch die m2 stimmen fast überein. Mein Vermieter hat mir verschwiegen, das die Heizungsanlage über Strom läuft und das, das ganze Jahr-Jeden Tag und Nacht.
Das Highlight seiner Unverschämt war dann, das statt die Nebenkosten an ihn zu erhöhen(die ja bei weiten nicht ausgereicht haben)er die Miete um weitere 30€ erhöht hat.
Ich hab die Wohnung sofort zum 26.1.2010 gekündigt.
Da ich nie wirklich Probleme mit meinem Vermietern hatte dachte ich das auch diese Kündigung kein Problem sein würde…Ich hatte einen formellen Fehler in Sachen Datum drin(ich hab zum Februar gekündigt statt die drei Monate dazu zu zählen, habe aber diese erwähnt)
Am 2.2.2010 kam dann das Schreiben von ihm, das er die Kündigung nicht annehmen würde.Also hab ich noch am selben Tag eine überarbeitet Kündigung abgeschickt, die auch noch am selben Tag raus ging!!!
Das Ende vom Lied ist, das er mir den Februar nicht anrechnet und ich bis zum 31.5.2010 zahlen soll…, aber ich wohne schon seit drei Wochen in einer WG und ich hab keine Lust soviel Geld zum Fesnster heraus zu schmeißen…
Hat er wirklich Recht???Kann er mich wirklich finanziell so ausnehmen???
hab ich keine Chance dagegen anzugehen??
Ich bin Schüler, also habe ich auch kein Geld weder ne Rechtsschutzversicherung…Es wäre schön wenn mir jemand bei diesem Problem weiter helfen könnte.
Lieben Gruß Elena

Bin da leider nicht zuständig und kenne mich auch nicht aus
Gruß
Ina

Hallo Elena,
leider kann ich dir nicht allzuviel weiterhelfen.

Der obere Teil deines Schreibens zum Thema Nebenkostenabrechnung kann so aus der Ferne nicht wirklich bewertet werden. Gerade in Bezug auf das Thema „…verschwiegen, das die Heizungsanlage über Strom läuft…“ ist die Frage in wie weit er eine spezielle Hinweispflicht hat und was im Vertrag geregelt ist etc. Bzw. in wie weit der Mieter in der Pflicht ist sich bzgl. der Heizungsart kundig zu machen usw.
Auch ob die Nebenksotenabrechnung als grundsätzlich überhöht anzusehen ist, kann nur von einem Fachmann nach Prüfung aller Unterlagen beurteilt werden.
Du mußt auch nicht unbedingt direkt zu einem Anwalt gehen um konkrete Hilfe zu bekommen. Es gibt eine Verbraucherschutzvereinigung, die gegen eine geringe Gebühr in solchen, und vielen anderen Fällen helfen kann. Guck mal hier http://www.vzbv.de/ ob du nicht auch eine Zentrale in deiner Nähe finden kannst.

Zum Thema Mietkündigung wirst du wahrscheinlich schlechte Karten haben. Da du wohl diejenige bist, die Beweisen muss, dass das Schreiben in seiner korrekten Form VOR dem 01.02. beim Vermieter eingegangen ist. Dass er keine Kulanz zeigt und wegen 2 Tagen „Verspätung“ (die ja eigentlich noch nicht mal eine ist, da er ja davon gewusst hat) dir den ganzen Februar anrechnet ist sicherlich kein feiner Zug, wird aber meiner Meinung nach vor Gericht bestand haben.
Aber auch zu diesem Thema kann dir sicher ein Rechtsexperte vom Verbraucherschutz genaueres sagen.

Ich hoffe, ich konnte zumindest ein wenig weiter helfen.
Schönen Gruß
BJ

Liebe Elena

zunächst einmal kommt es darauf an, was in Deinem Mietvertrag zum Thema Kündigung steht. Allgemin ist es so, dass die Kündigung bis zum 3. Werktag eingeangen sein muss und dann zum übernächsten Monat gütltig ist.

Heisst du kündigst, in Deinem am 22.1. (nochmals am 2.2) Follge dessen ist die Kündigung zum 30. April gültig und NICHT erst im MAI.

Das mit den Nebenkosten und den Zahlungen an die Stadtwerke habe ich nicht verstanden. Gliedere doch mal Deine Miete (Nettokalt + Betriebskosten etc.) auf die Du NUR AN DEN VERMIETER zahlst.

Zahlst du Heizkosten doppelt? Ich kann Dir da nur weiterhelfen, wenn du das noch mal erklärst, was du an wen zu zahlen hattest.

Liebe Grüße
Doris

Hallo, Elena…

was die Kündigungsfrist angeht, könnte es sein, daß
Dein Vermieter tatsächlich recht bekommt, da die
korrekte Kündigung erst im Februar eingegangen ist.
Da Du aber im Januar gekündigt hast, müßte die
Kündigung nach MEINEM Rechtsempfinden zum 30.4.
rechtskräftig werden.

Viel skandalöser finde ich aber die merkwürdigen
Abrechnungsmethoden dieses Herren!
Was steht denn in Deinem Mietvertrag, wie die
Heizkosten abgerechnet werden?!
Und hat er die angeblichen Heizkosten belegen können?

Ich nehme mal nicht an, daß Du eine
Rechtschutzversicherung hast.
Würde mir aber den nächsten Mieterverein suchen und dem
das Problem mal vortragen.
Wenn Du da kein Mitglied bist, werden sie Dir zwar im
Zweifelsfall keinen Rechtsschutz gewähren,
aber mit dem Hinweis, daß sie mit diesem Vermieter
möglicherweise noch viel Freude haben werden, kannst Du
sie vielleicht wenigstens dazu bewegen, Dir die
Rechtslage zu erläutern.

Meiner Erfahrung nach lohnt es sich oft schon,
einem Vermieter nur mit dem Mieterbund zu drohen. :smile:

Es tut mir leid, daß ich Dir nichts Definitives zu
Deinem Problem sagen kann.
Jedenfalls stinkt das Ganze zum Himmel und da scheint
mir mehr als nur ein Punkt faul zu sein.

Schreibe dem Herrn doch einfach mal,
da Deine erste Kündigung am 26.1.2010 rausgegangen ist,
würdest Du auch nur bis zum 30.4. zahlen. und
behieltest Dir außerdem eine Prüfung seiner
BetriebskostenabrechnungsPraxis durch den Mieterbund
vor.
Mal sehen, was er dann antwortet.

Viel Glück!! Gib’s ihm ordentlich!!!

Eva:wink:

Tut mir leid, weiß nicht, wie Sie auf mich gekommen sind, habe keine Ahnung von Mietproblematiken.

Sorry
Gruß

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Hallo Elena,

Du musst nachweisen können, dass die Kündigung am 03. Werktag beim Vermieter war. In diesem Fall also am 03.02.2010. Wenn du dies nicht nachweisen kannst - durch Einschreibebeleg, Rückschein o.ä. sieht es schlecht aus mit deiner Kündigungsfrist.

Leider kann ich dir keine positivere Auskunft geben.

Schöne Grüße

Hallo Elena
zuerst mal den Hinweis, dass ich in diesem Fall kein Experte bin. Ich kann dir nur einen guten Rat geben. In deinem Fall ist einiges schief gelaufen und das kann nur ein Experte klären. Du bist hier mit mit Sicherheit übers Ohr gehauen worden. Es ist fraglich ob der Mietvertrag überhaupt gültig ist. Geh zu einem Mieterverein, die können das klären und können den Vermieter anschreiben und dann weiss der, dass du dir nicht alles gefallen lässt. Ich denke dann wird er nachgeben. Der Vermieter hat hier einiges verschwiegen und versucht jetzt hier noch Geld herauszuholen. So geht das auf keinen Fall.

Herbert

Hallo Elena,

Leider bin ich nicht vom Fach und lebe in der Schweiz.
Habt Ihr in Deutschland keinen Mieterschutzverband den Du befragen könntest?
Mit der Kündigung hattest Du wirklich Pech.
Bei uns ist es so, dass wenn man 3 Nachmieter bringt, dann muss der Vermieter selbst schauen wen er nimmt und man ist so früher aus dem Vertrag raus.
Hoffe ich konnte Dir wenigstens ein wenig Helfen.
Liebe Grüsse aus der Schweiz
Cornelia

Hallo ich kenne das mieterschutz gesetz von deutschland nicht bin schweizer und wohne nicht in deutschland mfg