Mietkündigung unter folgenden Konditionen:

  • Mietvertrag auf unbestimmte Zeit
  • früheste Kündigung zum 1.1.2011 zulässig
  • Kündigung mit einer Frist von 1 Monat
  • zum Ende des Monats

Bis wann muss die Miete gezahlt werden?
Bis zum 31.1.2011 oder bis zum 31.2.2011?

du hast immer eine gesetzliche kündigungsfrist von 3 monaten. wenn du jetzt also kündigst, kannst du das nur zum 31.03.2011 tun.
Oder hab ich deine frage falsch verstanden?

Hi,

ich würde sagen, wenn drin steht, dass die Kündigung bis zum x. ten Werktag des Monats eingehen muss, dass sie noch zu diesem Monat zählt, dann läuft der Mietvertrag zum Ende des laufenden Monats aus.

Würde ich so interpretieren… Gruß

Hallo,

bissele irreführende Frage.

Dennoch Miete bis 31.01.2011 da Auszug bzw. Kündigung zum 31.01.2011.

Liebe Christa,
deine Anfrage ist noch unklar, bitte um Erläuterungen

Wann hast du den unbefristeten Mietvertrag unterrschrieben?
Danach richtet sich die Kündigungsfrist. 1 Monat zum Ende des Monats ist ungültig
Wer will kündigen? Willst du aus der Wohnung raus oder will dein Vermieter den Vertrag mit dir beenden?
Wenn Du gekündigt hast, wann hast du die Kündigung geschrieben und dem Vermieter zugestellt?
Handelt es sich um eine abgeschlossene Wohnung oder um eine WG? Bei einer WG gibt es viele Ausnahmeregelungen, da kommt es ganz entscheidend darauf an, was im Vertrag steht und mit wem du diesen abgeschlossen hast.

Vorab schon mal zur Kündigungsfrist von einem Monat. Es gibt gesetzliche Bestimmungen, die durch vertragliche Abmachungen nicht geändert werden können. Sie sind also unwirksam.
Und Miete musst du bezahlen, so lange der Mietvertrag gültig ist. Erst wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist und du die Wohnung mit Schlüsseln an die Vermieter übergeben hast, hört die Verpflichtung zur Mietzahlung auf. Entscheidend ist nicht, ob die Räume von dir bewohnt werden sondern nur solange du darüber die Verfügungsgewalt hast. Gibst du die Wohnung vor dem Ablauf der Kündigungsfrist zurück, zahlst du Miete und Nebenkosten, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist.
LG
Ingrid

Hallo Christa,
Deine Angaben sind leider nicht ganz klar formuliert.
Früheste Kündigung zum 01.01.2011 bedeutet dass Du zum 31.12.2010 hättest ausziehen können, wenn Du rechtzeitig gekündigt hättest. Das heißt die Kündigung hätte in diesem Falle im Laufe des Novembers erfolgen müssen.
Was Deine Frage bezüglich der Mietzahlung betrifft kommt es darauf an wann Du zu welchem Termin gekündigt hast.Wenn Du am 31.01.2011 ausziehen willst, dann musst Du noch im Dezember kündigen! Die Miete musst Du dann bis zum 31.01.2011 bezahlen.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Einen guten Rutsch ins neue Jahr und liebe Grüße
Udo

Liebe Christa!
Ich weiß zwar nicht genau,aber da 1.Monat Kündigungsfrist besteht wirst du wohl oder übel bis zum 28.2.2011 bezahlen müssen.
Erkundige dich aber noch.Ich hab in so einem Fall im BGB nachgeschaut.Kannst du übers Internet machen.
Mit freundlichen Grüßen cricri

Bis zum 31.01,2011.

MfG

lt. BGB beträgt die Kündigungsfrist 3-Monate