ich wohne in einem 2familienhaus ,der vermieter wohnt mit drin.er hat mir gekündigt und §573a gezogen .die kündigung von ihm endet 30.11 2010. ich hab aber ne wohnung gefunden und gegengekündigt.Muss ich ihm trotzdem bis november miete bezahlen .Und mich würde noch interessieren ob er einfach meine post aus dem briefkasten nehmen darf? und einfach von meinem mitbewohner das namenschild entfernen darf
danke im voraus lg
Hallo,
leider kann ich dir da nicht helfen. Ich weiß auch nicht, wieso du auf mich gekommen bist, denn im Profil ist diesbezüglich nichts von mir hinterlegt.
Dennoch hoffe ich, dass einer deine Frage ausreichend beantworten kann.
Viele Grüße
sorry, zur zeit leider keine hilfe möglich.
gruß
Als Mieter sollte man/frau grundsätzlich im Mieterverein sein. Ansonsten empfehle ich den Gang zum Rechtsanwalt.
Rechtsberatung von „Normalbürgern“ ist verboten.
Grüße
E. Conrad
Hallo,
genaue Auskunft kann ich Ihnen dazu leiderv nicht geben, aber ich meine, dass das Kündigungsrecht Ihrerseits 3 Monate ist.
Aber genau kann ich es nicht sagen.
Dazu müssten Sie einen Anwalt konsultieren bzw. weiter im netz suchen.
Grüße Michael
vielen dank trotzdem an dich.hoffe das ich hier noch hilfe finde.
schoenen abend noch
lg
vielen dank,fuer ihre bemuehung.
ich werde malweiter schauen,vielleicht finde ich ja was
wuensche einen schoenen abend
und danke nochmals
gruss dirk und sabine
Hallo,
ich kenne mich im Mietrecht nicht aus.
Michael
Hallo Ratte1904,
wie lautet denn die Kündigungsfrist im Mietvertrag, denn die ist meines Erachtens bindend. Dies weiß ich aber nicht 100%ig, da ich kein Rechtsanwalt bin. Nach meinem Verständnis darf er die Post nicht aus dem Briefkasten nehmen (Postgeheimnis) es sei denn es gibt nur einen Kasten und er legt die Post auf die Treppe. Ob das Namensschild entfernt werden darf da bin ich überfragt.
Dies mein bescheidenes Statement als Laie.
Viel Erfolg wünscht Tom
Tut mir leid, das ist eine Frage ausschließlich des Mietrechtes