mietkündigung vom Vermieter

ich wohne in einem 2familienhaus ,der vermieter wohnt mit drin.er hat mir gekündigt und §573a gezogen .die kündigung von ihm endet 30.11 2010. ich hab aber ne wohnung gefunden und gegengekündigt.Muss ich ihm trotzdem bis november miete bezahlen .Und mich würde noch interessieren ob er einfach meine post aus dem briefkasten nehmen darf? und einfach von meinem mitbewohner das namenschild entfernen darf

danke im voraus lg

Hallo,

leider kann ich dir da nicht helfen. Ich weiß auch nicht, wieso du auf mich gekommen bist, denn im Profil ist diesbezüglich nichts von mir hinterlegt.

Dennoch hoffe ich, dass einer deine Frage ausreichend beantworten kann.

Viele Grüße

sorry, zur zeit leider keine hilfe möglich.
gruß

Als Mieter sollte man/frau grundsätzlich im Mieterverein sein. Ansonsten empfehle ich den Gang zum Rechtsanwalt.
Rechtsberatung von „Normalbürgern“ ist verboten.
Grüße
E. Conrad

Hallo,

genaue Auskunft kann ich Ihnen dazu leiderv nicht geben, aber ich meine, dass das Kündigungsrecht Ihrerseits 3 Monate ist.
Aber genau kann ich es nicht sagen.
Dazu müssten Sie einen Anwalt konsultieren bzw. weiter im netz suchen.
Grüße Michael

vielen dank trotzdem an dich.hoffe das ich hier noch hilfe finde.
schoenen abend noch
lg

vielen dank,fuer ihre bemuehung.
ich werde malweiter schauen,vielleicht finde ich ja was
wuensche einen schoenen abend
und danke nochmals
gruss dirk und sabine

Hallo es kommt darauf an was für ein Mietvertrag es ist wenn du nur drei Monate kündigungsfrist hast brauchst du sie auch nur enhalten und nicht bis November post darf er nicht rausnehmen ich würde sofort anzeige erstatten wenn der mitbewohner im vertrag steht und regulär gemeldet ist muß er das schild dran lassen .gruß
ich wohne in einem 2familienhaus ,der vermieter wohnt mit
drin.er hat mir gekündigt und §573a gezogen .die kündigung von
ihm endet 30.11 2010. ich hab aber ne wohnung gefunden und
gegengekündigt.Muss ich ihm trotzdem bis november miete
bezahlen .Und mich würde noch interessieren ob er einfach
meine post aus dem briefkasten nehmen darf? und einfach von
meinem mitbewohner das namenschild entfernen darf

danke im voraus lg

Hallo,
ich kenne mich im Mietrecht nicht aus.
Michael

Hallo Ratte1904,

wie lautet denn die Kündigungsfrist im Mietvertrag, denn die ist meines Erachtens bindend. Dies weiß ich aber nicht 100%ig, da ich kein Rechtsanwalt bin. Nach meinem Verständnis darf er die Post nicht aus dem Briefkasten nehmen (Postgeheimnis) es sei denn es gibt nur einen Kasten und er legt die Post auf die Treppe. Ob das Namensschild entfernt werden darf da bin ich überfragt.
Dies mein bescheidenes Statement als Laie.
Viel Erfolg wünscht Tom

Tut mir leid, das ist eine Frage ausschließlich des Mietrechtes