Mietkündigung Wohnung

Es besteht ein Mietvertrag abgeschlossen am 1.7.2010 bis zum 1.7.2012. In dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten nicht ordentlich gekündigt werden. Als handschriftlicher Zusatz ist geschrieben das der Vertrag nach der Frist jedes Jahr verlängert wird nach Absprache. Meine Frage wie lange ist hier die Kündigungszeit.

zur Fragestellung: *grübel*

Die gesetzliche Kündigungsfrist zur „ordentlichen“ Kündigung für ein normales Wohnraum-Mietverhältnis beträgt 3 Monate - im Fall einer Kündigung durch den Mieter
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html

Eine vertragliche „Verlängerung nach Absprache“ ist vieldeutig - z.B. nicht verlängert soweit keine Absprache erfolgt ist.
Da aber einer Weiternutzung aucht nicht widersprochen wurde, wäre nun von einem unbefristeten Mietverhältnis auszugehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__545.html
ergo: normale Kündigungsfrist = 3 Monate für den Mieter

Grundsätzlich: Vertragliche Unklarheiten sind stets zu Ungunsten des Vermieters auszulegen.

Um mehr dazu sagen zu können, müsste man mehr zu den Sachumständen wissen …

Hallo,
ein absolut schwammiger Zusatz, denn problematisch ist „nach Absprache“.

Wenn der Vermieter sich einer „nach Absprache“ nicht stellt, endet das Mietverhältnis mit Ablauf der Befristung. Kommt natürlich auf die Gründe an, warum da befristet wurde, aber man sollte das nochmals besprechen und eindeutig schriftlich vereinbaren.

si