Mietkürzung

Hallo Experten!

Bei der Objektbesichtigung und beim Vertragabschluß verspricht einer Vermieter den Bau eines Carports im Objekteigenen Garten.

Trotz wiederholten Erinnerungen, hat der Mieter, nach 16 Monate mit dem Bau nicht einmal ansatzsweise angefangen.

Ich gehe davon aus, daß man dem Vermieter einen Brief per einschreiben und mit Rückschein schreiben soll, auf dem einen Frist zur Fertigstellung dieses Carports klar und deutlich steht.

Sollte dieser Frist erfolglos überschreitet werden, wieviel Mietminderung wäre angebracht? 20%?

Im Vorfeld vielen herzlichen Dank!

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena
@Mod. Ich habe mich bemüht, diesen Artikel so generell und unpersönlich wie möglich zu schreiben. Sollte es mir nicht (genug) gelungen haben, so bitte ich um Verzeihung und um Mitteilung, damit ich das ändern kann. Vielen Dank!

Hi,

steht den das auch im Vertrag oder wurde nur darüber geredet?

nicki

Hi Nick!
WOW Das nenne ich eine sehr schnelle Antwort! Danke!!!

steht den das auch im Vertrag oder wurde nur darüber geredet?

Essteht NICHT im Vertrag ABER es gab 2 Zeugen und der Vermieter leugnet das keineswegs. Er sagt bloß (in ca.): „Ja, ja…! Ich mach’s schon!“

Schöne Grüße
Helena

dann bitte nun schriftlich diesen Mangel des fehlenden Stellplatzes als Mangel dem VM erklären und ihn auffordern bis z.B. spätestens 20.06.2005 diesen Stellplatz anzulegen. In dem Schreiben erklären, dass ab sofort die Miete unter Vorbehalt gezahlt wird, eine Mietminderung von mindestens 15 € / Monat vorbehalten wird und auch ab Einzug vorbehalten wird, denn der Termin erfolglos verstreicht, die Miete um diesen Betrag monatlich zu mindern.

Ich hoffe, der VM steht noch zu seiner Zusage, wenn er schriftlich die Aufforderung erhält.

Grüsse Günter

:Bei der Objektbesichtigung und beim Vertragabschluß verspricht

einer Vermieter den Bau eines Carports im Objekteigenen
Garten.

Trotz wiederholten Erinnerungen, hat der Mieter, nach 16
Monate mit dem Bau nicht einmal ansatzsweise angefangen.

Ich gehe davon aus, daß man dem Vermieter einen Brief per
einschreiben und mit Rückschein schreiben soll, auf dem einen
Frist zur Fertigstellung dieses Carports klar und deutlich
steht.

Sollte dieser Frist erfolglos überschreitet werden, wieviel
Mietminderung wäre angebracht? 20%?

Im Vorfeld vielen herzlichen Dank!

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena
@Mod. Ich habe mich bemüht, diesen Artikel so generell und
unpersönlich wie möglich zu schreiben. Sollte es mir nicht
(genug) gelungen haben, so bitte ich um Verzeihung und um
Mitteilung, damit ich das ändern kann. Vielen Dank!

Hi Günter!
Vielen herzlichen Dank für Deine Antwort!
Aber meinst du 15 EUR/Monat ist das genug?
Also wenn ich den VM wäre und ich so eine „Drohung“ kriegen würde, wäre ich froh, so leicht mein Versprechen los zu sein…
Jedenfalls danke ich Dir und ein Sternche hast du von mir bereits erhalten!
Danke daß es Leute wie Du gibt!

Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena

Vorsicht!
Hallo, Helena,
bis heute war ich auch in dem Glauben, dass man bei Mängeln die Miete kürzen kann.
Doch in den heutigen Nachrichten wurde darauf hin gewiesen,
dass der Vermieter Anspruch auf die volle Miete hat.
Kommt es wegen der Mängel zu einem Prozess und der Vermieter verliert, muß der Vermieter Miete zurückzahlen.
Ich empfehle Dir, wegen der aktuellen Änderung Rücksprache mit dem Mieterverein bzw. einem Anwalt zu nehmen.
Besten Gruß
Hägar

Hi Günter!
Vielen herzlichen Dank für Deine Antwort!
Aber meinst du 15 EUR/Monat ist das genug?
Also wenn ich den VM wäre und ich so eine „Drohung“ kriegen
würde, wäre ich froh, so leicht mein Versprechen los zu
sein…
Jedenfalls danke ich Dir und ein Sternche hast du von mir
bereits erhalten!
Danke daß es Leute wie Du gibt!

Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!

Hallo Helena,

ich halte die Höhe durchaus für angebracht, denn wenn der Car-Port noch nicht hergestellt ist, kann der Mieter wohl durchaus das Fahrzeug an derselben oder an einer anderen Stelle abstellen so, dass zumindest berücksichtigt werden muss, dass ein Stellplatz genutzt wird. Diese bestehende Möglichkeit muss aber dann bei der Mietminderung beachtet werden.

Wobei ich zu dem Zeitpunkt als ich Antwort gegeben habe, das neueste Urteil des BGH VIII ZR 216/04 vom 01.06.2005 Pressemitteilung 81/2005 noch nicht gekannt habe. Nimmt man dieses neue Urteil zur Mietminderung, müsste praktisch der Mieter beweisen, dass die Höhe der Mietminderung und die Mietminderung an sich begründet ist. Die Mietminderung kann begründet werden, weil die aus der Zusage fehlenden Zusicheurngen entsteht. Die Höhe kann man sicher dann aber noicht auf den Car-Port beziehen, weil nunmehr auch hier der Beweis anzutreten wäre, dass die Höhe gerechtfertigt ist. Dies kann man aber der Höhe nach nicht, wenn man einen zumindest minderwertigen, aber auf jeden Fall nutzbaren Stellplatz hat.

Das Urteil des BGH VIII ZR 216/04 ist noch nicht veröffentlicht. Veröffentlicht die Pressemitteilung.

Grüsse Günter

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Hallo,

das Thema ist nicht so heiss, wie es heute im Fernsehen beschrieben wurde. Der Urteilstext liegt noch nicht vor. Nur die Stellungnahme des BGH in der Presseerklärung 81/2005.

Es wird nun wohl in Einzelfällen - man kann die Preisgestaltung von Anwälten nie absolut ausschliessen - zu zwei Verfahren kommen und letztlich wohl so bleiben, wie es bisher war. Lediglich wird hier ein Verfahren mehr - bei gleichzeitig immer weniger Richtern - und gleichzeitig steigenden Kosten - entstehen.

Grüsse Günter

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Hi Günter!
Vielen herzlichen Dank, nochmals, für Deine Antwort! :o))

ich halte die Höhe durchaus für angebracht, denn wenn der
Car-Port noch nicht hergestellt ist, kann der Mieter wohl
durchaus das Fahrzeug an derselben oder an einer anderen
Stelle abstellen so, dass zumindest berücksichtigt werden
muss, dass ein Stellplatz genutzt wird. Diese bestehende
Möglichkeit muss aber dann bei der Mietminderung beachtet
werden.

Leider ist es dem nicht so, da der VM selber die tor dazu gebaut hat und so dermaßen schief, daß diese Tor kaum geöffnet werden kann. Ansonsten ist der Boden dort so weich, daß ohne CarPort, das Auto im Boden versinken würde (Der Boden ist dafür viel zu weich und mit dem CarPort ist es eine Plattezulegung unbedingt erforderlich). Das ist dem VM ganz bewußt.

Wobei ich zu dem Zeitpunkt als ich Antwort gegeben habe, das
neueste Urteil des BGH VIII ZR 216/04 vom 01.06.2005
Pressemitteilung 81/2005 noch nicht gekannt habe. Nimmt man
dieses neue Urteil zur Mietminderung, müsste praktisch der
Mieter beweisen, dass die Höhe der Mietminderung und die
Mietminderung an sich begründet ist. Die Mietminderung kann
begründet werden, weil die aus der Zusage fehlenden
Zusicheurngen entsteht. Die Höhe kann man sicher dann aber
noicht auf den Car-Port beziehen, weil nunmehr auch hier der
Beweis anzutreten wäre, dass die Höhe gerechtfertigt ist. Dies
kann man aber der Höhe nach nicht, wenn man einen zumindest
minderwertigen, aber auf jeden Fall nutzbaren Stellplatz hat.

Wie gesagt, das Auto muß zwangsläufig auf der Straße bleiben. Dazu könnte man aber auch noch sagen, daß der Mieter sich ein neues Auto gekauft hat, weil eben die feste Zusage hatte, eben über einen CarPort bald zu verfügen. Jetzt verliert dieses Auto schneller an Wert, weil nicht unter den versprochenen CarPort und doch auf der Straße stehen muß. Ähnliches passiert mit einem Motorrad.

Nochmals vielen herzlichen Dank, Günter und nochmals ein Sternchen von mir!

Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena

Hallo, Hägar,

Auch Dir vielen herzlichen Dank für Deine Antwort!! :o))))

Meine Meinung dazu ist, daß wenn in dem von Dir geschilderten Fall wäre, hätte ich kaum Nachteile und ich denke ggbflls. ist so ein Prozeß anzustreben. Gewinne ich, habe ich weniger Miete zu zahlen. Verliere ich, muß ich genau dieselbe Miete zahlen wie bis jetzt. Dazu kämen dann die Prozeßkosten, aber das nenne ich dann Risiko ;o)))

Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena

Hi Günter!
Vielen herzlichen Dank, nochmals, für Deine Antwort! :o))

ich halte die Höhe durchaus für angebracht, denn wenn der
Car-Port noch nicht hergestellt ist, kann der Mieter wohl
durchaus das Fahrzeug an derselben oder an einer anderen
Stelle abstellen so, dass zumindest berücksichtigt werden
muss, dass ein Stellplatz genutzt wird. Diese bestehende
Möglichkeit muss aber dann bei der Mietminderung beachtet
werden.

Leider ist es dem nicht so, da der VM selber die tor dazu
gebaut hat und so dermaßen schief, daß diese Tor kaum geöffnet
werden kann. Ansonsten ist der Boden dort so weich, daß ohne
CarPort, das Auto im Boden versinken würde (Der Boden ist
dafür viel zu weich und mit dem CarPort ist es eine
Plattezulegung unbedingt erforderlich). Das ist dem VM ganz
bewußt.

Wobei ich zu dem Zeitpunkt als ich Antwort gegeben habe, das
neueste Urteil des BGH VIII ZR 216/04 vom 01.06.2005
Pressemitteilung 81/2005 noch nicht gekannt habe. Nimmt man
dieses neue Urteil zur Mietminderung, müsste praktisch der
Mieter beweisen, dass die Höhe der Mietminderung und die
Mietminderung an sich begründet ist. Die Mietminderung kann
begründet werden, weil die aus der Zusage fehlenden
Zusicheurngen entsteht. Die Höhe kann man sicher dann aber
noicht auf den Car-Port beziehen, weil nunmehr auch hier der
Beweis anzutreten wäre, dass die Höhe gerechtfertigt ist. Dies
kann man aber der Höhe nach nicht, wenn man einen zumindest
minderwertigen, aber auf jeden Fall nutzbaren Stellplatz hat.

Wie gesagt, das Auto muß zwangsläufig auf der Straße bleiben.
Dazu könnte man aber auch noch sagen, daß der Mieter sich ein
neues Auto gekauft hat, weil eben die feste Zusage hatte, eben
über einen CarPort bald zu verfügen. Jetzt verliert dieses
Auto schneller an Wert, weil nicht unter den versprochenen
CarPort und doch auf der Straße stehen muß. Ähnliches passiert
mit einem Motorrad.

Nochmals vielen herzlichen Dank, Günter und nochmals ein
Sternchen von mir!

Hallo Helena,

gut, wenn das Auto auf der Strasse stehen muss, dann vor Ort klären, wie hoch üblicherweise die Kosten für Car-Ports sind. Danach diese Höhe mindern.

Grüsse Günter

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Hi Günter!

gut, wenn das Auto auf der Strasse stehen muss, dann vor Ort
klären, wie hoch üblicherweise die Kosten für Car-Ports sind.
Danach diese Höhe mindern.

Das ist in ca. was ich mir selbst überlegt hatte. Doch 15 EUR/Monat finde ich viel zu wenig.

Also nochmals Danke und ich hoffe ich kann mich bald bei Dir revanchieren!

Liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena