Mietkürzung bei Heizungs und warmwasserausfall

Ich bewohne ein Einfamilienhaus zur Miete mit Kinder und meiner Mutter 81 Jahre
Jetzt ist die Heizungsanlage und Warmwasserversorgung ausgefallen.
Der Vermieter wurde am gleichen Tag informiert und hat sich den Schaden ( Heizungskessel durchgerostet ) angesehen. Nach 3 Tagen wurde ich informiert das er Angebote einholt. Er hat mir Heizlüfter zur Verfügung gestellt. Meine Frage kann ich die Miete kürzen? Wer zahlt mir die erhöhten Stromkosten durch die Heizlüfter?
Wie lange kann sich der Vermieter zur Reparatut zeitlassen?
Danke für die Antworten im voraus.

Hallo Paul,
wenn der Ausfall länger dauert,solltest Du auch die Miete kürzen. Tabellen dafür findest Du unter „hanhoerster.de“.
Zeitlich kannst Du wohl mit ein oder zwei Wochen rechnen, bis die Heizung wieder geht.
Die erhöhten Stromkosten werden wohl mit der Minderung als abgegolten gelten.
Um Druck zu machen, schnapp doch Deine Familie, und steh mit Handtuch und Duschgel einfach mal vor seiner Tür!!
Gruss Huftier

Hallo, danke erstmal für die Info.
Die Mietminderungen schwanken aber zwischen 40und100%.Wieviel Prozent sind in Hessen möglich?

Hallo, danke erstmal für die Info.
Die Mietminderungen schwanken aber zwischen 40und100%.Wieviel
Prozent sind in Hessen möglich?

Hi Paul,
hinter der Prozentzahl in der Mietminderungstabelle steht auch, welches Gericht wieviel Minderung für angebracht hält, das hat mit dem Bundesland nix zu tun. Es ist also Sache des Gerichts, die Höhe festzulegen. Bevor Du zuviel minderst und es wieder zurückzahlen musst,würde ich nur ca. 50% mindern.

Gruss Huftier

Hallo, danke erstmal.
Jetzt ist der 5 Tag des Ausfalls und es sind trotz heizlüfter nur 17Grad im Haus und kein warmes Wasser. Kann ich in ein Hotel ziehen?

Hallo, danke erstmal.
Jetzt ist der 5 Tag des Ausfalls und es sind trotz heizlüfter
nur 17Grad im Haus und kein warmes Wasser. Kann ich in ein
Hotel ziehen?

Hallo Paul 19577,
die Frage nach einem (preiswerten)Hotel würde ich lieber mit dem Mieterbund abklären (kostet jährlich wirklich nicht viel), aber dann bist Du auf der sicheren Seite. Es gibt auch Anwalt- Hotlines für entsprechende Gebühren, wo man das abklären kann.

Gruss Huftier

Hallo, danke für die Tipps.
Morgen will der Vermieter schon mal den alten Kessel ausbauen.
Nun meine Frage kann der Vermieter die Kosten auf mich abwälzen oder muß ich mich anteilsmäßig beteiligen oder muß der Vemieter alles selbst bezahlen?
Es handelt sich ja um keine Wartung sondern um eine Reparatur.
Danke nochmals

Hallo Paul 19577,

google mal unter " §28 instandhaltungskosten".
Ansonsten guck mal in Deinen Mietverrag. Da müßte eine Klausel über Kleinreparaturen stehen.

Gruss Huftier

Hallo,
leider kann ich da nicht weiter helfen.
LG