Mietkürzung bei Lärmbelästigung

Hallo Forum, es besteht folgendes Problem:

Mieter A hat häufig viele Leute zu Besuch bis in die tiefen Nachtstunden. Diese erzeugen eine so große Lautstärke, dass es Mieter B stört und dieser nicht schlafen kann. Nun hat Mieter B erfahren, dass er die Miete kürzen darf, da laut Mietrecht kein Recht auf Party besteht. Um wie viel darf Mieter B die Miete kürzen, wenn Mieter A der mehrfachen Aufforderung seitens Mieter B den Pegel nach 22 Uhr zu senken, nicht nachkommt. Und wer bezahlt die Differenz der Mietkürzung, nachdem diese erfolgt ist?

Wer kann mir helfen? Vielen Dank schonmal im Vorraus! :smile:


Gruß Fritz98

Hi

Wer kann mir helfen? Vielen Dank schonmal im Vorraus! :smile:

hat Mieter B auch schon mal mit dem Vermieter gesprochen?
Wenn nein, dann mit dem Vermieter sprechen, denn dieser ist vorerst mal dafür zuständig, daß Mieter B zu seiner Nachtruhe kommt.
Einfach so Miete kürzen ist nämlich nicht. Dem Vermieter muß schon die Möglichkeit eingeräumt werden den „Mißstand zu beseitigen“.

Gruß
Edith

hat Mieter B auch schon mal mit dem Vermieter gesprochen?

Im Herbst bestand das Problem schon einmal. Da hat Mieter B bereits mit dem Vermieter gesprochen. Später kam es jedoch zu einer friedlichen Einigung zwischen Mieter A und Mieter B, so dass dies zunächst erst einmal, kurz bevor Mieter A die Wohnungskündigung drohte, stillgelegt wurde. Bis zu dem Zeitpunkt, wo die Einigung nicht mehr bestand und daraus jetzt ein Nachbarschaftsstreit entsteht.

Gruß Fritz98