Hallo Forum, es besteht folgendes Problem:
Mieter A hat häufig viele Leute zu Besuch bis in die tiefen Nachtstunden. Diese erzeugen eine so große Lautstärke, dass es Mieter B stört und dieser nicht schlafen kann. Nun hat Mieter B erfahren, dass er die Miete kürzen darf, da laut Mietrecht kein Recht auf Party besteht. Um wie viel darf Mieter B die Miete kürzen, wenn Mieter A der mehrfachen Aufforderung seitens Mieter B den Pegel nach 22 Uhr zu senken, nicht nachkommt. Und wer bezahlt die Differenz der Mietkürzung, nachdem diese erfolgt ist?
Wer kann mir helfen? Vielen Dank schonmal im Vorraus! 
Gruß Fritz98
Hi
Wer kann mir helfen? Vielen Dank schonmal im Vorraus! 
hat Mieter B auch schon mal mit dem Vermieter gesprochen?
Wenn nein, dann mit dem Vermieter sprechen, denn dieser ist vorerst mal dafür zuständig, daß Mieter B zu seiner Nachtruhe kommt.
Einfach so Miete kürzen ist nämlich nicht. Dem Vermieter muß schon die Möglichkeit eingeräumt werden den „Mißstand zu beseitigen“.
Gruß
Edith
hat Mieter B auch schon mal mit dem Vermieter gesprochen?
Im Herbst bestand das Problem schon einmal. Da hat Mieter B bereits mit dem Vermieter gesprochen. Später kam es jedoch zu einer friedlichen Einigung zwischen Mieter A und Mieter B, so dass dies zunächst erst einmal, kurz bevor Mieter A die Wohnungskündigung drohte, stillgelegt wurde. Bis zu dem Zeitpunkt, wo die Einigung nicht mehr bestand und daraus jetzt ein Nachbarschaftsstreit entsteht.
Gruß Fritz98