mietkürzung bei schlechtem tv empfang über dvb-t

Hallo,
bei mir in der Mietwohnung ist weder Kabel- noch Satellitenempang möglich. Eine Schüssel darf nur versteckt auf dem Balkon angebracht werden, aber die Schüssel zeigt dann genau auf das Gebäude, wenn sie ausgerichtet wird. Nur über DVB-T kann Fernsehen geschaut werden, dieser Empfang ist aber so schlecht, dass häufige Bildstörungen und Tonstörungen sind. Was kann ich machen? Darf ich die Miete kürzen? Das Problem ist der Verwaltung bekannt, aber es tut sich nichts.

MfG
Doreen

Hallo,
wenn kein Kabelanschluß in einer Wohnanlage vorhanden ist, kann die Verwaltung/Eigentümer die Aufstellung einer Schüssel nicht verbieten; die Aufstellung einer Schüssel so zu beschränken, dass ein Empfang nicht möglich ist, muss nicht hingenommen werden.

Die Verwaltung wird wohl nicht gegen einen Mieter vorgehen, der einen einwandfreien Empfang von Fernsehprogrammen möchte, das ihm zudem im GG GrundGesetz garantiert ist.

Schönen Tag noch.

einwandfreien Empfang von Fernsehprogrammen möchte,
das ihm zudem im GG GrundGesetz garantiert ist.

Im Grundgesetz ist ein einwandfreier TV Empfang garantiert?
Wo steht das denn?

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FAQ:1129 (owt)