Mietkürzung berechtigt ?

Hallo zusammen .

Ein alleinstehender berufstätiger Handwerker bewohnt eine 71Qm Mietwohnung und zahlt die Miete inclusive Nebenksten , die Müllabfuhr , Versicherung , Wasser usw beinhaltet aber keine Energiversorgung .
Die Energieversorgung wie Gas und Strom geht direkt an den Energie Anbieter .
Der Handwerker der Wochentags zwischen 7 und 17 Uhr ausser Haus ist , sowie auch am Wochenende aus verschiedenen Gründen seltens zu Hause ist ( Überstunden , Sportveranstaltungen usw )
beklagt sich über zu hohe Gas und Stromrechnung
Gas Monatsabschlag 180,- Euro
Strom Monatsabschlag 220,- Euro
Der Verbrauch liegt laut Aussage vieler Fachwissenden in der Höhe des verbrauches einer Vierköpfigen Familie mit kleinem Kind .
Der Mieter hat keine besonderen Stromverbraucher , also kein Plasma TV , kein Wäschetrockner , kein Heizlüfzer usw und hat die Beleuchtung weitestgehenst auf ESL oder Neonröhren umgebaut .

Selbiges gilt für Gas , der Mieter reduziert am Tag , wenn er ausser Haus ist die Thermostate auf 16 - 17° um zu sparen , und wenn er zu Hause ist , rennt die Heizung auf fast voller Last um gerade 18° in die Wohnung zu bringen , bei -10° schafft sie dieses noch nicht einmal obwohl die Gas Therme volle Leistung aufgedreht ist , ( Heizkörper entlüftet und auch Wasser nachgefüllt )

seit ungefähr 1 Jahr werden Gespräche zwischen Energielieferant und Vermieter geführt , der eine schiebt auf den anderen und nun wird dem Mieter mitgeteilt , ER möge einen Handwerker bestellen um das richten zu lassen.

Dem Mieter war das jetzt zu blöde , er hat sich eine andere Wohnung gesucht und zieht am 01.04 dort weg .

jetzt die Frage , der Mieter will für die letzten Monate die Miete um ein drittel kürzen , weil die Heizung zu klein dimensioniert ist , oder die wärmedämmung des Hauses nichts taugt , jedenfalls Gas wegbläst ohne Ende , aber es trotztdem nicht richtig warm wird .
Schimmelbildung gibt es inzwischen auch schon wieder , obwohl er letztes Jahr in verbindung mit der 150,- Euro Reparaturklausel beseitigt wurde
sowie das er vermutet , das die Dachgeschosswohnung mit auf seinem Stromkreis hängt

Darf er das , er hat Foto’s von der Therme gemacht , deren Anzeige auf kurz vor maximum steht , Bilder von den Thermomethern im Bad und im Schlafzimmer gemmacht die beide morgens um 6 Uhr 16° bzw 17° zeigen , obwohl die Heizung die ganze Nacht bis gegen Anschlag aufgedreht war . ( Die Heizung hat keine Nachtabsenkung )
sowie Bilder von Werkzeug das in dem Mitbeheizten Hobbyraum liegt , Hammer , Scheren , Bits von Akkuschraubern , Spraydosen die durch die Feuchtigkeit anfingen zu rosten .

gruss

Toni

  • ich würde mal sagen: NEIN

da wird vieles beschrieben was nicht unmittelbar miteinander zu tun
haben muß und überhaupt ist mir diese anfrage zu unstrukturiert um
nicht zu sagen zu wirr. Zudem muß man bevor man mindert, erstmal
dem vermieter die möglichkeit lassen, schäden die in seinem
verantwortungsbereich liegen zu beheben, davon steht aber nichts
in der anfrage - zudem sind einge punkte wie etwa die angeblich
zu klein dimensionierte heizung bereits bei einzug bekannt gewesen

aber was soll das alles überhaupt noch, wenn man eh schon ne neue
wohnung hat??? mir kommt es fast so vor, als wäre dies ein fall wie
solange man auf ne wohnung angewiesen ist wird alles akzeptiert,
aber wenn nicht mehr dann wird der streit vom zaun gebrochen…??

gruß
ad

  • ich würde mal sagen: NEIN

da wird vieles beschrieben was nicht unmittelbar miteinander
zu tun
haben muß und überhaupt ist mir diese anfrage zu
unstrukturiert um
nicht zu sagen zu wirr. Zudem muß man bevor man mindert,
erstmal
dem vermieter die möglichkeit lassen, schäden die in seinem
verantwortungsbereich liegen zu beheben, davon steht aber
nichts
in der anfrage - zudem sind einge punkte wie etwa die
angeblich
zu klein dimensionierte heizung bereits bei einzug bekannt
gewesen

Hi
Der Mieter ist erst im Sommer 08 dort eingezogen und seit dem Winter 08 auf 09 laufen Gespräche zwichen den Parteien , die nicht wirklich vorwärts gehen , der Vermieter antwortet nicht , ein Hausmeisterdienst wird beauftragt , die Wohnung neu zu tapezieren , nachdem im ersten Winter an der einen ganzen Wand Schimmel befall war

Mit dem Energielieferant war man schon vor Gericht und es kam zum vergleich , der Vermieter steht daneben und sagt , Strom und Gas , habe ich nichts mit am Hut .
im letzten Winter wurde die selbe Wand dann nochmal mit Schimmelspray behandelt , man nahm an das dieser Hausmeisterdienst das nicht getan hat und der Mieter tapezierte neu , und jetzt ist das Problem erneut da und stärker als vorher .
Die Gespräche zwichen den 3 Parteien laufen seit dem ersten Winter in der Wohnung .
Der Mieter streitet sich nur nicht gerne vor Gericht , er geht der Sache lieber aus dem Weg , zieht aus , wenn es ihm reicht .

Er kann ja nichts dafür , wenn die Heizung ihr bestes gibt , aber wenn es draussen wirklich kalt ist , die Feuchten , nassen Wände einfach nicht warm werden obwohl man sich an den Heizkörpern die Finger verbrennen kann .
weshalb die Stromrechnung so hoch ist , kann sich der Mieter nicht erklären , bat um prüfung der Installation , doch der Vermieter und auch der Stromlieferant stehen auf dem Standpunkt , das der Mieter das in Auftrag geben muss .
und wie in der Kneipe , wer das Bier bestellt , muss es bezahlen.

Toni

Zudem muß man bevor man mindert,
erstmal
dem vermieter die möglichkeit lassen, schäden die in seinem
verantwortungsbereich liegen zu beheben, davon steht aber
nichts
in der anfrage - zudem sind einge punkte wie etwa die
angeblich
zu klein dimensionierte heizung bereits bei einzug bekannt
gewesen

Naja, ganz so ist es nun auch wieder nicht. Die Mietminderung tritt erst einmal automatisch mit dem Mangel ein, der durchaus in einer unzureichenden Beheizbarkeit der Wohnung liegen kann. Dass man dem Vermieter den Magel anzeigen muss, ist richtig, aber keine grundsätzliche Voraussetzung der Minderung. Das kann zwar relevant werden, dazu haben wir hier aber zu wenig Informationen.

Und dass eine Heizung zu klein dimensionert ist, muss man keinesfalls bei Vertragsabschluss wissen. Insb. dann, wenn die Wohnung nicht in der Heizperiode angemietet wurde, ist das nicht zu erkennen. Auch hier fehlen die Informationen.

Ich bin insgesamt zwar auch skeptisch, ob viel oder überhaupt etwas bei rumkommen würde (und wundere mich auch über das Verhalten des Fragestellers), aber grundsätzlich ausgeschlossen ist es auch nicht.

Gruß
Dea

Hi, wo häbgt den der Stromzähler, ist der für den Mieter zugänglich?
Wenn ja, alle Sicherungen raus, wenn der Zähler dann noch munter weiter läuft, verbraucht jemand anderes auf seine Kosten Strom.
Ein Mietkürzung sollte ohne anwaltliche Hilfe nicht vorgenommen werden.
MfG ramses90

Zudem muß man bevor man mindert,
erstmal
dem vermieter die möglichkeit lassen, schäden die in seinem
verantwortungsbereich liegen zu beheben, davon steht aber
nichts

Wie schon erwähnt , gespräche laufen zwischen den 3 Parteien , also Mieter , Vermieter , Stromlieferant seit Winter 08/09 , ich erwähnte auch das sich der Vermieter der Verantwortung entzieht und sich nicht drum schert

in der anfrage - zudem sind einge punkte wie etwa die
angeblich
zu klein dimensionierte heizung bereits bei einzug bekannt
gewesen

Naja, ganz so ist es nun auch wieder nicht. Die Mietminderung
tritt erst einmal automatisch mit dem Mangel ein, der durchaus
in einer unzureichenden Beheizbarkeit der Wohnung liegen kann.
Dass man dem Vermieter den Mangel anzeigen muss, ist richtig,
aber keine grundsätzliche Voraussetzung der Minderung. Das
kann zwar relevant werden, dazu haben wir hier aber zu wenig
Informationen.

welche Zusätzlichen informationen wären dann von relevanz ?

Und dass eine Heizung zu klein dimensionert ist, muss man
keinesfalls bei Vertragsabschluss wissen. Insb. dann, wenn die
Wohnung nicht in der Heizperiode angemietet wurde, ist das
nicht zu erkennen. Auch hier fehlen die Informationen.

Die Wohnung wurde am 01.06.08 angemeitet , also im Frühsommer .
wobei der Mieter die ansicht vertritt , das nicht die Heizung zu schwach ist , sondern die Dämmung der Bausubstanz äusserst mangelhaft ist , da man sich ja die Finger an den Heizkörpern verbrennen kann .
ein versehentlich abgesteller Platikeimer auf einem Heizkörper hatte nach rund 30 Minuten schmelzspuren .

Hi

Ich bin insgesamt zwar auch skeptisch, ob viel oder überhaupt
etwas bei rumkommen würde (und wundere mich auch über das
Verhalten des Fragestellers), aber grundsätzlich
ausgeschlossen ist es auch nicht.

Gruß
Dea

gruss

Toni

…Miete mindern…warum denn…es ist doch bestimmt eine Nebenkosten-Abrechnung für das Jahr 2008 erfolgt…oder ???
Die Nebenkosten Abrechnung für 2009 muß dem Mieter spätestens bis zum 31.12. 2010 vorliegen…das sind nur noch ein paar Tage. Nach den Angaben des Mieters müßte bei der Nebenkosten Endabrechnung für 2009 ja ein größerer Rückzahlungsbetrag erfolgen. Warum dann die Miete kürzen???.

Gruß liebertee