hi…nehmen wir mal an das eine wohnung nasse aussenwände hat die bereits mit schimmel teilweise überzogen sind,desweiteren die möbel alle anfangen zuschimmeln.dem vermieter wurde nun eine frist von 4 wochen zur beseitigung gegeben und fairerweise statt sofort die miete zukürzen wurde ihm 4 wochen zeitgegeben bevor eine mietkürzung in betracht genommen würde.schleppend gehen nun die aussenarbeiten voran und es wurde bereits mitgeteilt das dieses wohl nicht in 4 wochen erledigt sein würde.die arbeiten führt ein frührentner aus.meines erachtens sind 4 wochen eine angemessene zeit,oder?wobei 2 wochen schon verstrichen sind mit mässigen aussichten.Weiter frage ich mich nun wie das nun zeitlich aussieht weil die auchnoch die Innenwände mit sogenannter K1 schlämme einstreichen wollen und verputzen.wieviel zeit muss mann für das erdulden fremder leute in kauf nehmen?Jedenfalls will der mieter aus bedenkensgründen bei den arbeiten innerhalb der räume dabei sein,ist aber berufstätig!hat da jemand erfahrung?!
Hallo.
dazu gibt es genug Gesetze und Grundsatzurteile. Im Internet nachschauen was zutrifft.
M.f.G.
hi…nehmen wir mal an das eine wohnung nasse aussenwände hat
die bereits mit schimmel teilweise überzogen sind,desweiteren
die möbel alle anfangen zuschimmeln.dem vermieter wurde nun
eine frist von 4 wochen zur beseitigung gegeben und
fairerweise statt sofort die miete zukürzen wurde ihm 4 wochen
zeitgegeben bevor eine mietkürzung in betracht genommen
würde.schleppend gehen nun die aussenarbeiten voran und es
wurde bereits mitgeteilt das dieses wohl nicht in 4 wochen
erledigt sein würde.die arbeiten führt ein frührentner
aus.meines erachtens sind 4 wochen eine angemessene
zeit,oder?wobei 2 wochen schon verstrichen sind mit mässigen
aussichten.Weiter frage ich mich nun wie das nun zeitlich
aussieht weil die auchnoch die Innenwände mit sogenannter K1
schlämme einstreichen wollen und verputzen.wieviel zeit muss
mann für das erdulden fremder leute in kauf nehmen?Jedenfalls
will der mieter aus bedenkensgründen bei den arbeiten
innerhalb der räume dabei sein,ist aber berufstätig!hat da
jemand erfahrung?!
kann dir lider da nich weiter helfen da keine erfahrund drin ist
Hallo Labraduddel,
bzgl. Fristen Renovierung bei Schimmelbefall kenne ich mich nicht so gut aus, habe habe folgende Information gefunden:
Kurzinfo: Schimmelbefall
Schimmel tritt in der Regel infolge eines Baumangels (Kältebrücke) auf und seltener als Folge mangelnden Lüftens insbesondere bei Neubauten. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mangel und den Schimmel unverzüglich zu beseitigen. Anderenfalls macht er sich schadenersatzpflichtig.
Der Mieter ist berechtigt, während der Dauer des Befalls die Miete zu mindern.
Vermieter entscheidet Sanierungsweg
Nürnberg (D-AH) - Wenn ein Mangel vom Hausbesitzer behoben werden muss, steht es dem Vermieter frei zu entscheiden, auf welche Art und Weise er ihn beseitigt. Der Mieter dagegen hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Sanierungsweg. Das urteilte das Landgericht Hamburg (Az. 307 S 152/09).
Was tun im Schadensfall? Wie sollen sich Mieter und Vermieter verhalten?
Wenn ein Mangel aufgetreten ist, sollten die Parteien - um Streit zu vermeiden oder im Streitfall zu ihrem Recht zu kommen - folgendes beachten:
• Der Mieter sollte den Vermieter umgehend über den Mangel informieren.
• Der Mieter sollte zugleich die Beseitigung des Mangels verlangen und ankündigen, dass die Miete künftig unter Vorbehalt der Minderung gezahlt werde.
• Der Vermieter sollte sich von dem Umfang des Schadens schnellstmöglich informieren und der Mieter sollte ihm dazu Gelegenheit geben.
• Die Parteien sollten sich über die Behebung des Mangels einigen (wann sollen die Arbeiten ausgeführt werden und durch wen?).
• Die Parteien können sich über die Höhe einer Mietminderung einigen.
Für den Fall, dass eine gütliche Einigung nicht zu erwarten ist, sollten die Parteien bedenken: Kann für den Mangel und seine Ursache Beweis geführt werden? Kann der gegenwärtige Zustand dokumentiert werden (Fotos, Zeugen)? Soll das selbständige Beweisverfahren eingeleitet werden?
Mit so einem Anliegen würde ich mich auf alle Fälle aber an den örtlichen Mieterverein wenden. Dort sitzen die Fachleute.
MfG
Petra0801
Hallo, fristen und arbeiten sind immer in einem großen spielraum, aber 10 - 16 volle Arbeitstage sind dafür sicher ausreichend. Allerdings sind auch noch trocknungszeiten zwischen den arbeitsgängen zu berücksichtigen. besser man einigt sich so, vor gericht gibt es oft einen vergleich, der kommt dann nur noch teurer.
Grüße MIchael
Leider kann ich dazu nichts sagen
mfg
pete88
Hallo Labraduddel,
die Frist die Ihr gesetzt habt gibt dem Vermieter Zeit mit der Behebung des Mangels zu beginnen. Hätte er es nicht gemacht könntet Ihr mindern. Die Arbeiten dauern halt so lange wie sie dauern.
Eine Minderung kommt aber in Betracht, wenn du die Mieträume nicht mehr uneingeschränkt nutzen kannst. Das könnte bei Euch der Fall sein wegen des Innenanstriches. Über die Höhe kann ich leider nichts sagen.
Sollten wirklich Möbel beschädigt sein, sollte man prüfen ob ein Schadensersatzanspruch besteht. Wenn Ihr eine Hausratversicherung habt, würde ich die einschalten.
LG hubu
Hallo,
das ist ein sehr komplexes Thema, zu dem ich Dir raten würde, diese informationen und mögliche Handlungen mit dem Mieterschutz oder alternativ mit einem Anwalt abzuklären. Ansonsten kann das im Nachgang böse folgen haben.
Mehr kann ich Dir leider dazu nicht sagen.
LG
Daylighter
Hallo… du kannst die Miete sofort kürzen, also in deinem Fall spätestens ab deiner gegebenen Frist.
Der Vermieter hat Sorge zu tragen, daß schnellstens und fachgerecht wie möglich instandgesetzt wird.
Für Verzögerung ist er eigenverantwortlich.
Die Höhe der Kürzung erfährst du über den Mieterschutz oder Anwalt, da sollte man sich aber beraten lassen.
MFG
Hallo!
Da ist es deinem Vermieter wohl gelungen , eine Mietkürzung zu umgehen. Er macht ja schon.
Wenn es allerdings nicht möglich ist , dem Rentner „Beine“ zu machen , kannst du von deinem Vermieter verlangen , das die Innenarbeiten schnell und möglichst Samstags gemacht werden.
Ich bin Maurermeister und kann sagen , dass
A.) Dichtungsschlämme mehrfach gestrichen-höchstens 1-2Tage dauert.
und ich gebe auch zu bedenken , das der Schimmelbefall damit nur optisch beseitigt ist. Er macht Aussen dicht und danach Innen dicht. Der Befall , der wird bleiben und sich an anderer Stelle „Zutritt“ verschaffen.
Das Mauerwerk darunter zersetzt sich auch , sodaß - irgendwann einmal - die Statik des Hauses - angreift.
Die durchgeführten Arbeiten sind lediglich Makkulatur! Sie versteckt den Schimmel nur , doch darunter zersetzt sich das Mauerwerk weiter. Bis irgendwann mal die Haltbarkeit der Wände nicht mehr gewährleistet ist und der Schuppen zusammenfällt!
Mein ehemaliger Vermieter war da etwas einfallsreicher!!!
Er fing an , die Aussenwände von innen zu bearbeiten.
Er ließ Schimmelhemmende Anstriche aufbringen und damit der Schimmelbefall nicht mehr so krass zum Vorschein kommt , hat er die betroffenen Wände mit 7mm starken Styroporplatten verkleiden , auf die man dann direkt tapezieren kann.
Dadurch brauchte er die Wände von aussen nicht mehr zu dämmen. So ein WDVS ( WärmeDämmVerbundSystem ) wird sogar vom Staat gefördert , ist dennoch mit 35-40@/qm -
ziemlich teuer.
Aber es kommen Zeiten auf die Vermieter zu , wo der sog. ENERGIE-PASS immer mehr an Bedeutung wird.
Und dann kommen auf die „Augenwichereien“ doppelt zu Tage! Entweder er macht eine vernünftige Aussendämmung an die Fassade , oder er kann die Wohnung gar nicht mehr vermieten.
Ich rate dir , den Vermieter unter Druck (Zeitdruck) zu setzen und ihm eine angemessene Frist (kommt auf die Größe der Wandflächen an) , wenn er darauf nicht reagiert , würde ich ca.20 - 25 % kürzen. In dem Schreiben (per Einschreiben!) würde ich auch einfliessen lassen , wie er es sich denn vorstellt mit den Innenarbeiten? Und -sollte es länger dauern - du deinen Urlaub nehmen mußt , um , für dich völlig fremde Leute in deiner Wohnung dulden müsstest.
Wenn besagter Rentner genau so schnell arbeitet , wie vorher , kann man auch versuchen , wegen „Unterbesetzung“ der Baustelle einen schnelleren Gang einschalten.
Fachlich würde ich von der „K1“ abraten. Meines Wissens ist das eine K1 (nur eine Komponente) Dichtungsmittel!
Das Zeug ist schwarz , bituminös und Rissüberbrückend. Gegen Wurzeln resistent und stehendes ,und drückendes Wasser können dieser Beschichtung nicht anhaben.
Ich würde eine normals Dichtungsschlämme (zementfarbig)
nehmen , weil diese noch streichfähig ist und auch nachher überstreichen kann. Einer K1 oder auch 2komponentige K2( da ist eine Art Zement in den Eimern den man beim Anmischen knotenfrei verrührt )kann man nicht überstreichen.
Ein Handwerker kann - wenn er nicht gleich 3 linke Hände hat - pro qm in etwa 30 Minuten maximal!
Ich habe - als ich noch auf der Baustelle gearbeitet habe , in 2 Tagen / a 8Std. eine ganzen Keller ca.80 qm allein gespachtelt , und mit einer Ablaufkehle am Fundament versehen! Einkomponentige Spachtelmasse ( Deitermann , Remmers usw.) kann man gar nicht streichen.Diese Abdichtarbeiten macht man mit Traufel und Glättkelle und nicht min nem Pinsel.
Ich hoffe , dir weitergeholfen zu haben.
Alles Gute
Frank
danke erstmal für die antworten…mit dem umgehen der mietminderung sehe ich anders,weil ich dem vermieter die frist 4 wochen gesetzt habe um sämtliche mängel zubeheben.ich warte mal ab und werde dann mal 50% mietminderung vornehmen.ich glaube das ist das einzige druckmittel was er versteht !
Hallo, meines Wissens kannst du die Mietkürzung aufgrund der immerhin recht schweren Beeinträchtigungen sofort ansetzen. Es ist einwandfrei das Verschulden des Vermieters und er hat dafür Sorge zu tragen, dass diee Arbeiten fristgerecht ausgeführt werden. Von gesundheitlichen Beschwerden, die bei dir und deiner Familie auftauchen können, wollen wir gar nicht reden. Es wäre jedenfalls ratsam, über dn MIeterverein einen unabhängigen GUtachter zur Besichtigung zu laden. Das ist in der Reggel kostenfrei.
Viel Glück
clcmaria
ja und ich bin schon so nett und gebe ihm 4 wochen zeit ohne die miete zukürzen.kürze sie ja erst wenn bis november nicht alle mängel behoben sind…leider beforzugt der vermieter erst sein haus wärmezuisolieren…wir kommen dann später mal …ich denke das er die frist niemals einhalten wird…naja laut Internet kann ich die miete bis 80% kürzen bei den mängeln die ich habe…bin aber nett u8nd werde mal mit 50% starten…vielleicht rafft er es dann…danke für deine antwort 
hallo, da es ja eine größere arbeit ist, wird man schon einige wochen dafür als frist ansetzen können,aber wieviel genau das kann ich leider auch nicht sagen.
gruß koni
Hallo, schon mal schimmelnden Käse in weitere 2 Plastiktüten eingepackt und nach paar Wochen aufgemacht? Das ist das was die Jungs da machen wollen. Einzige Lösung: ausziehen.
lg
Artur
Hallo
hm ob ein Frührentner der richtige ist um nasse Ausenwände zu beseitigen möchte ich mal schwer bezweifeln.
Mal soviel meine Eltern hatten auch nasse Wände nur das war durch einen Wasserrohrbruch was dazu geführt hat das schweres Gerät eingesetzt wurde ( Bautrockner usw ) ein Höllenlärm und wirklich schon unzumutbare Zustände. Sie hatten damals die Miete um 100 % gemindert. Was ihr recht war.
Ich würde empfehlen das ganze mal einem Rechtsanwalt zu erklären.
Grüße